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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungen

Wartungs- und Servicedienstleistungen für die Softwarefamilie Radiomax für den SWR

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 7/2024veröffentlicht 05.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR befindet sich, wie auch andere Rundfunkanstalten der ARD, in einer umfangreichen Transformation der Medienproduktion, insbesondere hinsichtlich der Umstellung auf Digitale Standards und auf IP-basierte Produktionsprozesse. Im Zuge dessen werden auch zahlreiche produktionsunterstützende Software-Komponenten aktualisiert und ggf. ausgetauscht. Für die Übergangszeit während dieser Transformationsphase existieren für spezifische Prozesse bisherige und neu eingeführte Systeme parallel. Eine zentrale Software-Komponente zur Realisierung der Radioprogramme sind die Programme des Softwarepakets Radiomax. Radiomax ist an allen Standorten des SWR im Einsatz und wird von etwa 1.700 Personen genutzt. Die Software-Familie Radiomax umfasst Komponenten, die unter anderem folgende Prozesse im SWR unterstützen:

- Ausspielen von Hörfunkprogrammen - Verwalten von Playlists - Verwalten von Workflows - Anbindung am Mischpult Software - Anbindung an weitere Software Systeme Abrechnung

Für den SWR wurden über den bisherigen Nutzungszeitraum mehrere individuelle Anpassungen integriert, unter anderem für folgende Funktionen: - einbinden von Nachrichtensendungen - Unterstützung bei Havarieszenarien

Der Betrieb der Software erfolgt in der SWR-eigenen IT-Umgebung. Dieser wird gesichert durch die Inanspruchnahme von extern geleisteten und nach Bedarf abgerufen Support-, Service- und Wartungsdienstleistungen.

Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Grundsätzliche Bereitstellung des Serviceangebots übergreifend für alle Standorte/Wellen - Zugriff auf das Bugtracking-Tool des Herstellers - Support per Telefon und E-Mail - Updates aller Programme der Produktfamilie „Radiomax" - Kleinere Softwareanpassungen nach Kundenwünschen

Die Software wird im Zuge der Digitalisierung und der Veränderungen an den IT-Systemen absehbar durch ein anderes System ersetzt werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der störungsfreie Betrieb des Senderauftrags des SWR eng mit den Funktionalitäten der Software Familie Radiomax verknüpft.

Der derzeit bestehende Support-, Service- und Wartungsvertrag endet zum 31.12.2024. Zur Sicherstellung der umfangreichen Nutzung aller Funktionen des Softwarepakets Radiomax bis zum Ende dessen beabsichtigen Nutzungszeitraums ist eine Erneuerung des Support-, Service- und Wartungsvertrages zum 01.01.2025 notwendig.

Der Südwestrundfunks (SWR) beabsichtigt einen Vertrag zur Softwarepflege und weiteren zugehörigen technischen Unterstützungsleistungen mit dem Hersteller und Lizenzgeber Audio Pro Heilbronn Elektroakustik GmbH abzuschließen. Der Vertrag soll zunächst für die Laufzeit von 12 Monaten und ggf. für vier Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden.

Beschreibung des Loses

Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR befindet sich, wie auch andere Rundfunkanstalten der ARD, in einer umfangreichen Transformation der Medienproduktion, insbesondere hinsichtlich der Umstellung auf Digitale Standards und auf IP-basierte Produktionsprozesse. Im Zuge dessen werden auch zahlreiche produktionsunterstützende Software-Komponenten aktualisiert und ggf. ausgetauscht. Für die Übergangszeit während dieser Transformationsphase existieren für spezifische Prozesse bisherige und neu eingeführte Systeme parallel. Eine zentrale Software-Komponente zur Realisierung der Radioprogramme sind die Programme des Softwarepakets Radiomax. Radiomax ist an allen Standorten des SWR im Einsatz und wird von etwa 1.700 Personen genutzt. Die Software-Familie Radiomax umfasst Komponenten, die unter anderem folgende Prozesse im SWR unterstützen:

- Ausspielen von Hörfunkprogrammen - Verwalten von Playlists - Verwalten von Workflows - Anbindung am Mischpult Software - Anbindung an weitere Software Systeme Abrechnung

Für den SWR wurden über den bisherigen Nutzungszeitraum mehrere individuelle Anpassungen integriert, unter anderem für folgende Funktionen: - einbinden von Nachrichtensendungen - Unterstützung bei Havarieszenarien

Der Betrieb der Software erfolgt in der SWR-eigenen IT-Umgebung. Dieser wird gesichert durch die Inanspruchnahme von extern geleisteten und nach Bedarf abgerufen Support-, Service- und Wartungsdienstleistungen.

Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:  Grundsätzliche Bereitstellung des Serviceangebots übergreifend für alle Standorte/Wellen  Zugriff auf das Bugtracking-Tool des Herstellers  Support per Telefon und E-Mail  Updates aller Programme der Produktfamilie „Radiomax"  Kleinere Softwareanpassungen nach Kundenwünschen

Die Software wird im Zuge der Digitalisierung und der Veränderungen an den IT-Systemen absehbar durch ein anderes System ersetzt werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der störungsfreie Betrieb des Senderauftrags des SWR eng mit den Funktionalitäten der Software Familie Radiomax verknüpft.

Der derzeit bestehende Support-, Service- und Wartungsvertrag endet zum 31.12.2024. Zur Sicherstellung der umfangreichen Nutzung aller Funktionen des Softwarepakets Radiomax bis zum Ende dessen beabsichtigen Nutzungszeitraums ist eine Erneuerung des Support-, Service- und Wartungsvertrages zum 01.01.2025 notwendig.

Der Südwestrundfunks (SWR) beabsichtigt einen Vertrag zur Softwarepflege und weiteren zugehörigen technischen Unterstützungsleistungen mit dem Hersteller und Lizenzgeber Audio Pro Heilbronn Elektroakustik GmbH abzuschließen. Der Vertrag soll zunächst für die Laufzeit von 12 Monaten und ggf. für vier Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Das Angebot des Bieters erhält dann den Zuschlag, wenn Auftraggeber und Bieter eine Einigung hinsichtlich der preislichen, leistungstechnischen und vertraglich-organisatorischen Bedingungen zur Vertragserfüllung erzielt haben

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 4-mal: Bezüglich der Nutzungsrechte und dem Rechteumfang an der Software muss der Aufraggeber jederzeit, auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus, über das Recht verfügen, die Software-Module zur Sendeablaufplanung (-steuerung) zu nutzen. Dies gilt in gleichem Maße für die eingesetzten … ganz lesenbis zu 4-mal: Bezüglich der Nutzungsrechte und dem Rechteumfang an der Software muss der Aufraggeber jederzeit, auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus, über das Recht verfügen, die Software-Module zur Sendeablaufplanung (-steuerung) zu nutzen. Dies gilt in gleichem Maße für die eingesetzten Komponenten der Software Familie Radiomax wie für die für den SWR speziell entwickelten Anpassungen und Funktionalitäten. Das Recht zur (Weiter-)Nutzung muss über das Ende der Vertragslaufzeit uneingeschränkt, unwiderruflich und unkündbar im selben Umfang und für alle Standorte bestehen wie im Vertragsjahr, welches der Beendigung vorausgeht.
Optionen
Der derzeit bestehende Support-, Service- und Wartungsvertrag endet zum 31.12.2024. Zur Sicherstellung der umfangreichen Nutzung aller Funktionen des Softwarepakets Radiomax bis zum Ende dessen beabsichtigen Nutzungszeitraums ist eine Erneuerung des Support-, Service- und Wartungsvertrages zum 01.01 … ganz lesenDer derzeit bestehende Support-, Service- und Wartungsvertrag endet zum 31.12.2024. Zur Sicherstellung der umfangreichen Nutzung aller Funktionen des Softwarepakets Radiomax bis zum Ende dessen beabsichtigen Nutzungszeitraums ist eine Erneuerung des Support-, Service- und Wartungsvertrages zum 01.01.2025 notwendig. Der Südwestrundfunks (SWR) beabsichtigt einen Vertrag zur Softwarepflege und weiteren zugehörigen technischen Unterstützungsleistungen mit dem Hersteller und Lizenzgeber Audio Pro Heilbronn Elektroakustik GmbH abzuschließen. Der Vertrag soll zunächst für die Laufzeit von 12 Monaten und ggf. für vier Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit optional über die Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Diese Option der Verlängerung um jeweils 12 Monate kann der Auftraggeber höchstens vier Mal erklären. Daraus ergibt sich – gemeinsam mit der Grundlaufzeit – eine maximale Laufzeit dieses Vertrags von 60 Monaten.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ger … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhan … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 922 (Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 38030cc2-009f-4037-8086-f4f5ffd05c65.