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Versicherungsleistungen Eifelkreis Bitburg-Prüm

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 24-06-II-VgV-05veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 898 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen (36 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.07.2024 – 30.06.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Bitburg
    vor 30 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung für diverse Gebäude im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Beschreibung des Loses

Gebäudeversicherung für 54 Objekte, Inhaltsversicherung für 31 Objekte im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Wertungskriterium Preis: 70 %__________Genauere Informationen über die Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
Qualität
15% Laufzeit 4 statt 3 Jahre, 10% Verlängerung Kündigungsfrist auf 6 Monate, 5% Regelung Vorausrabatt ----- Genauere Informationen über die Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachweis der Zulassung für den Geschäftsbetrieb gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz: Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis von ausländischen Genehmigungsbehörden - Angaben zu Handelsregistereintragung oder Berufsregister nach Maßgabe des Staat … ganz lesenNachweis der Zulassung für den Geschäftsbetrieb gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz: Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis von ausländischen Genehmigungsbehörden - Angaben zu Handelsregistereintragung oder Berufsregister nach Maßgabe des Staates in dem der Bieter ansässig ist. - Angaben zu Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft ---- Eigenerklärungen sind ausreichend. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, und in einer für den Auftraggeber zugänglichen Datenbank eingesehen werden können, sind zugelassen. --- Mehrfachvertreter oder Versicherungsmakler müssen sich bei der Angebotsabgabe verbindlich verpflichten, die Versicherungsunternehmen zu benennen, die sie zur Angebotsabgabe bevollmächtigt haben. Es dürfen maximal 3 Versicherungsgesellschaften benannt werden. Die Angebotsabgabe als Versicherungsdienstleister mit Vertretungsvollmacht (Mehrfachagent) ist ebenfalls zulässig.
Kriterium
Eigenerklärung auf dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Formblättern bzw. . Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre Ebenfalls sind vorzulegen: der letzte Geschäftsbericht, Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz, Eigenerklärung zum Risikomanagement, Eigenerklärung zu den entspreche … ganz lesenEigenerklärung auf dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Formblättern bzw. . Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre Ebenfalls sind vorzulegen: der letzte Geschäftsbericht, Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz, Eigenerklärung zum Risikomanagement, Eigenerklärung zu den entsprechenden Ratings sowie Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Steuern. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Kriterium
Nennung von mindestens 5 Referenzkunden aus den letzten 3 Jahren mit mindestens gleichwertigen Versicherungsleistungen unter Angabe von Leistungsbezeichnung und stichwortartige Benennung der Versicherungsleistungen, Name und Anschrift/Kontaktinformationen des jeweiligen Auftraggebers, Zeitraum, sowi … ganz lesenNennung von mindestens 5 Referenzkunden aus den letzten 3 Jahren mit mindestens gleichwertigen Versicherungsleistungen unter Angabe von Leistungsbezeichnung und stichwortartige Benennung der Versicherungsleistungen, Name und Anschrift/Kontaktinformationen des jeweiligen Auftraggebers, Zeitraum, sowie Auftragswert (Versicherungssumme oder Gesamtjahresprämie) - Angaben zu Mitarbeiterzahlen und Regionaldirektion -----Bei Angeboten von Bietergemeinschaften/Konsortien sind die Referenzen von jedem Mitglied einzureichen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung möglich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht fristgerecht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Die Anzahl der möglichen Verlängerungen ist nicht begrenzt. Im Angebot kann auch eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren angeboten werden (wertungsrelevant). Die Vergabeunterlagen enthalten Alternativpositionen bezüglich des Selbstbehaltes bei Leitungswasserschäden (siehe Vergabeunterlagen).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
22.05.2024, 23:59 Uhr. Bitburg. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung ist nichtöffentlich.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpfli … ganz lesenDas rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.------ Mehrfachvertreter oder Versicherungsmakler müssen sich bei der Angebotsabgabe verbindlich verpflichten, die Versicherungsunternehmen zu benennen, die sie zur Angebotsabgabe bevollmächtigt haben. Es dürfen maximal 3 Versicherungsgesellschaften benannt werden. Die Angebotsabgabe als Versicherungsdienstleister mit Vertretungsvollmacht (Mehrfachagent) ist ebenfalls zulässig.
Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpfli … ganz lesenDas rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen (36 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens21 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 21.07.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. BekanntmachungFrist 21.03.2025
  6. BekanntmachungFrist 17.03.2025
  7. Vergabebekanntmachung
  8. Vergabebekanntmachung
  9. Vergabebekanntmachung
  10. Vergabebekanntmachung
  11. BekanntmachungFrist 08.01.2025
  12. BekanntmachungFrist 08.01.2025
  13. BekanntmachungFrist 08.01.2025
  14. Vergabebekanntmachung
  15. BekanntmachungFrist 27.11.2024
  16. BekanntmachungFrist 21.10.2024
  17. Vergabebekanntmachung
  18. Vergabebekanntmachung
  19. BekanntmachungFrist 08.07.2024
  20. BekanntmachungFrist 01.07.2024
  21. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b3fa29d6-b796-4de5-b9ac-c9adc974e7c8.