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Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 25-02-VgV-08veröffentlicht 15.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 596 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.08.2025 – 31.07.2033
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 20 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2033
    vor 15 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beförderung von Schülern vom Wohnort zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück (Freigestellter Schülerverkehr)

Die Gesamtleistung wird in 4 Gebietslose unterteilt.

Es dürfen nur Fahrer eingesetzt werden, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV) bzw. die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen. Es dürfen keine einschlägig vorbestraften Personen gemäß § 72a SGB VIII als Fahr- oder Begleitpersonal eingesetzt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vom eingesetzten Fahrpersonal und ggfs. eingesetzten Begleitpersonen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen zu lassen und in den Betriebsräumen vorzuhalten.

Für die beim Betrieb der Fahrzeuge eingetretenen Schäden (Personen- und Sachschäden) haftet der Auftragnehmer im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Jedes Fahrzeug ist ausreichend zu versichern; hierzu ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 100 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück - Los 1 (ALS-NW)

Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Bleialf-Nordwest" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück

8 Jahre–
2
Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren Schule in Prüm und zurück Los 2 (ALS-NO)

Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Olzheim-Nordost" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück

8 Jahre–
3
Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück Los 3 (ALS-S)

Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Nimstal-Süd" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück

8 Jahre–
4
Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück Los 4 (ALS-W)

Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Arzfeld-West" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück

8 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis - Gewichtung 100%

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die j … ganz lesenBieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Die Vergabestelle behält sich vor, die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Kriterium
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung besteht. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Kriterium
Die den Vergabeunterlagen beigefügte "Eigenerklärung zur Eignung" umfasst auch die entsprechenden Angaben zu dieser Rubrik. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabes … ganz lesenDie den Vergabeunterlagen beigefügte "Eigenerklärung zur Eignung" umfasst auch die entsprechenden Angaben zu dieser Rubrik. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Kriterium
Die den Vergabeunterlagen beigefügte "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die o. g. Erklärung.
Kriterium
Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind auf Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Unternehmen zu benennen sowie eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nach FB 236 vorzulegen, dass das Unternehmen die entsprechenden Kapazitäten bereit stellt. Von den anderen Unternehmen sind ebenfalls die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2033
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungsbeschreibung enthält unter Nr. 5 Regelungen zur optionalen Zu- oder Abbestellung von Fahrzeugen. Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli d … ganz lesenDie Leistungsbeschreibung enthält unter Nr. 5 Regelungen zur optionalen Zu- oder Abbestellung von Fahrzeugen. Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Un … ganz lesenDie Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- ----- Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll.
Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. … ganz lesenDas rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln. ------ Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll. -----

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis - Gewichtung 100%, Siehe Angaben zur Loslimitierung auf Zuschlagsseite unter - "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2033
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe Los 1
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe Angaben zu Los 1
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. … ganz lesenDas rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln. ------ Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll. -----

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis - Gewichtung 100% - Loslimitierung auf Zuschlagsseite (siehe Hierzu Angaben unter Allgemeine Informationen, Zusätzliche Informationen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2033
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe Angaben zu Los 1
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe Angaben zu Los 1
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
siehe Angaben zu Los 1
Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. … ganz lesenDas rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln. ------ Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll. -----

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

61vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (183 Lose mit Angabe)
1,25 Mio. €Zuschlagswert im Median
513.048 € – 2,42 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Rheinland-Pfalz (0 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens21 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 21.07.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.03.2025
  6. BekanntmachungFrist 17.03.2025
  7. Vergabebekanntmachung
  8. Vergabebekanntmachung
  9. Vergabebekanntmachung
  10. Vergabebekanntmachung
  11. BekanntmachungFrist 08.01.2025
  12. BekanntmachungFrist 08.01.2025
  13. BekanntmachungFrist 08.01.2025
  14. Vergabebekanntmachung
  15. BekanntmachungFrist 27.11.2024
  16. BekanntmachungFrist 21.10.2024
  17. Vergabebekanntmachung
  18. Vergabebekanntmachung
  19. BekanntmachungFrist 08.07.2024
  20. BekanntmachungFrist 01.07.2024
  21. BekanntmachungFrist 22.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd4a1482-f3aa-495a-91c4-9f763084e2ba.