Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 25-02-VgV-08veröffentlicht 11.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2033
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 81 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre01.08.2025 – 31.07.2033
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bitburg54634, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2033
- Heute
Beschreibung
Beförderung von Schülern vom Wohnort zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück (Freigestellter Schülerverkehr)
Die Gesamtleistung wird in 4 Gebietslose unterteilt.
Es dürfen nur Fahrer eingesetzt werden, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV) bzw. die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen. Es dürfen keine einschlägig vorbestraften Personen gemäß § 72a SGB VIII als Fahr- oder Begleitpersonal eingesetzt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vom eingesetzten Fahrpersonal und ggfs. eingesetzten Begleitpersonen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen zu lassen und in den Betriebsräumen vorzuhalten.
Für die beim Betrieb der Fahrzeuge eingetretenen Schäden (Personen- und Sachschäden) haftet der Auftragnehmer im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Jedes Fahrzeug ist ausreichend zu versichern; hierzu ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 100 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden abzuschließen.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück -
Los 1 (ALS-NW) Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Bleialf-Nordwest" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück | 8 Jahre | – |
| 2 | Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren Schule in Prüm und zurück
Los 2 (ALS-NO) Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Olzheim-Nordost" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück | 8 Jahre | – |
| 3 | Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück
Los 3 (ALS-S) Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Nimstal-Süd" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück | 8 Jahre | – |
| 4 | Freigestellter Schülerverkehr zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück
Los 4 (ALS-W) Beförderung von Schülern aus dem Einzugsbereich "Arzfeld-West" zur Astrid-Lindgren-Schule in Prüm und zurück | 8 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis - Gewichtung 100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Leistungsbeschreibung enthält unter Nr. 5 Regelungen zur optionalen Zu- oder Abbestellung von Fahrzeugen. Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli d … ganz lesenkürzer
Die Leistungsbeschreibung enthält unter Nr. 5 Regelungen zur optionalen Zu- oder Abbestellung von Fahrzeugen. Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenkürzer
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Un … ganz lesenkürzer
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- ----- Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll.- Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. … ganz lesenkürzer
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln. ------ Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll. -----
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis - Gewichtung 100%, Siehe Angaben zur Loslimitierung auf Zuschlagsseite unter - "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- siehe Los 1
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- siehe Angaben zu Los 1
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. … ganz lesenkürzer
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln. ------ Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll. -----
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis - Gewichtung 100% - Loslimitierung auf Zuschlagsseite (siehe Hierzu Angaben unter Allgemeine Informationen, Zusätzliche Informationen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- siehe Angaben zu Los 1
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- siehe Angaben zu Los 1
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- siehe Angaben zu Los 1
- Hinweis
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. … ganz lesenkürzer
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln. ------ Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur 1 wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt. Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt werden soll. -----
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Marco Hecker, HBM Automobile Hecker, Jucken | – |
| 2 | Gebr. Andre GmbH, Prüm | – |
| 3 | Renate Thommes, Reisen mit Thommes, Daleiden | – |
| 4 | Renate Thommes, Reisen mit Thommes, Daleiden | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trierer Str. 1, 54634 Bitburg
- Website
- bitburg-pruem.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bitburg-pruem.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Rheinland-Pfalz (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Regio Bus Mitte GmbH6 Zuschläge
- Bischoff-Touristik GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Taxi am Rhein4 Zuschläge
- dh-logtrans UG4 Zuschläge
- Busunternehmen Tanja Zimmermann3 Zuschläge
- Mayener Kleinbus und Mietwagen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens21 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 21.07.2025
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 21.03.2025
- BekanntmachungFrist 17.03.2025
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 08.01.2025
- BekanntmachungFrist 08.01.2025
- BekanntmachungFrist 08.01.2025
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 27.11.2024
- BekanntmachungFrist 21.10.2024
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 08.07.2024
- BekanntmachungFrist 01.07.2024
- BekanntmachungFrist 22.05.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e245ee64-bacc-4171-a9e0-a68f6235317c.