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Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) 26 für den Brand- und Katastrophenschutz im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 26-13-VgV-07veröffentlicht 22.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 38 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Rheinland-Pfalz (19 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Lieferung des Fahrgestells für das WLF 26in 4 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau des WLF 26in 6 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Lieferung der Beladung für das WLF 26in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Monate20.10.2026 – 28.02.2027
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis - Gewichtung 50%50 %
  • Qualitätskriterien gemäß Leistungsbeschreibung (Sollkriterien) - Gewichtung 50%50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 19 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines WLF 26 für den Brand- und Katastrophenschutz im Eifelkreis Bitburg-Prüm.

Die Beschaffung ist in 3 Lose aufgeteilt: Los 1: Fahrgestell Beschaffung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug 26 nach DIN 14505 und DIN EN 1846. Technisch zulässiges Gesamtgewicht mindesten 28.000 kg, Watfähigkeit bis mindestens 500 mm.

Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Beschaffung des feuerwehrtechnischen Aufbaus eines Wechselladerfahrzeuges mit einer maximalen Fahrzeuglänge von 10.000 mm.

Los 3: Beladung Beschaffung feuerwehrtechnischer Beladung nach DIN 14505 für Wechselladerfahrzeuge

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung des Fahrgestells für das WLF 26

Los 1: Fahrgestell Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug 26 nach DIN 14505 und DIN EN 1846. Technisch zulässiges Gesamtgewicht mindestens 28.000 kg, Watfähigkeit bis mindestens 500 mm.

4 Monate–
2
Feuerwehrtechnischer Aufbau des WLF 26

Feuerwehrtechnischer Aufbau eines Wechselladerfahrzeuges gemäß Leistungsverzeichnis mit einer maximalen Fahrzeuglänge von 10.000 mm.

6 Monate–
3
Lieferung der Beladung für das WLF 26

Lieferung der Beladung für das WLF 26 nach DIN 14505 gemäß Leistungsverzeichnis

9 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis - Gewichtung 50%50 %
Qualitätskriterien gemäß Leistungsbeschreibung (Sollkriterien) - Gewichtung 50%50 %
Preis
Preis - Gewichtung 50%Gewichtung 50%
Qualität
Qualitätskriterien gemäß Leistungsbeschreibung (Sollkriterien) - Gewichtung 50%Erfüllung der im Leistungsverzeichnis als Sollkriterien angegebenen Positionen. Siehe hierzu die Angaben in der Wertungsmatrix. Gewichtung 50%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.10.2026
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz - Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#; weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4. (Verfahren, Allgemeine Informationen).---Der in dieser Bekanntmachung zu Los 1 angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden.---
Hinweis
Die Beschaffung ist in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3 Beladung.---- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung fi … ganz lesenDie Beschaffung ist in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3 Beladung.---- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.---- Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Auftragswerte entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftragswerte könnte den berechtigten Geschäftsinteressen der jeweiligen Unternehmen schaden.---

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis - Gewichtung 100%100 %
Preis
Preis - Gewichtung 100%Gewichtung 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.10.2026
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz - Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#; weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4. (Verfahren, Allgemeine Informationen).-----Der in dieser Bekanntmachung zu Los 3 angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden.---
Hinweis
Die Beschaffung ist in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3 Beladung.---- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung fi … ganz lesenDie Beschaffung ist in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3 Beladung.---- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.---- Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Auftragswerte entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftragswerte könnte den berechtigten Geschäftsinteressen der jeweiligen Unternehmen schaden.---

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Scania Vertrieb und Service GmbH, Koblenz2
2Scania Vertrieb und Service GmbH, Koblenz1
3Albert Ziegler GmbH, Giengen4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

203vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (236 Lose mit Angabe)
422.310 €Zuschlagswert im Median
284.417 € – 562.379 €mittlere Hälfte, 95 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.09.2026 auf 30.09.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 16.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 989d3bc2-3869-47c3-bf3c-69d15e0d5444.