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Stadt Lahnstein - Beihilfeablöseversicherung

Stadt Lahnstein · Lahnstein, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 351/26veröffentlicht 04.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 19 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 223 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Beitragshöhe70 %
  • Beitragsstabilität und Kalkulationsgrundlagen15 %
  • Servicequalität und Digitalisierung10 %
  • Erfahrung im Bereich Beihilfeablöseversicherung5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 1 Tag
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 19 Tagen
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Stadt Lahnstein schreibt den Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung aus. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Beitragshöhe70 %
Beitragsstabilität und Kalkulationsgrundlagen15 %
Servicequalität und Digitalisierung10 %
Erfahrung im Bereich Beihilfeablöseversicherung5 %
Preis
BeitragshöheDas Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
Qualität
Beitragsstabilität und Kalkulationsgrundlagen- 0-3 Punkte: Kalkulationsgrundlage unklar oder instabil; häufige Anpassungskündigungen; kein Nachweis zur Beitragsstabilität. - 4-6 Punkte: Kalkulation nachvollziehbar, aber mit moderaten Risikofaktoren; gelegentliche Anpassungen in der Vergangenheit. - 7-10 Punkte: Plausible, transparente Kalkulation; nachvollziehbare Annahmen; Nachweis stabiler Prämienentwicklung; keine Änderungskündigungen in letzten 5 Jahren.
Qualität
Servicequalität und Digitalisierung- 0-3 Punkte: Kaum Digitalisierung, lange Bearbeitungszeiten, unzureichende Erreichbarkeit. - 4-6 Punkte: Digitale Abwicklung teilweise vorhanden, jedoch mit einzelnen Einschränkungen (z. B. kein Self-Service-Portal, eingeschränkte Verfügbarkeit). - 7-10 Punkte: Umfassend digitales Leistungsmanagement (App / Portal), kurze Bearbeitungszeiten, direkter Ansprechpartner, klar strukturierte Kommunikation.
Qualität
Erfahrung im Bereich Beihilfeablöseversicherung- 0-3 Punkte: Keine oder nicht vergleichbare Referenzen, keine spezifische Erfahrung im Beihilfebereich. - 4-6 Punkte: 1-2 vergleichbare Referenzen oder einschlägige Erfahrung in ähnlichem Versicherungsbereich. - 7-10 Punkte: Mindestens 3 vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre, kommunale Auftraggeber, nachweislich stabile Vertragsbeziehungen.

Eignung10 von 10 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bieters: - Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren über die Durchführung von Beihilfeablöseversicherungen oder vergleichbaren Versicherungsverträgen zur Absicherung von Beihilfeverpflichtungen öffentlicher Dienstherren. - Darstellun … ganz lesenMindestanforderung an die Erfahrung des Bieters: - Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren über die Durchführung von Beihilfeablöseversicherungen oder vergleichbaren Versicherungsverträgen zur Absicherung von Beihilfeverpflichtungen öffentlicher Dienstherren. - Darstellung des digitalen Leistungsmanagements (Portal/App) Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Mindestanforderung: - Benennung eines festen Ansprechpartners für Verwaltung und Leistungsabwicklung
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz im Bereich Kranken- oder Beihilfeversicherungen der letzten drei Jahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht erforderlich, da es sich um ein Versicherungsunternehmen handelt, das nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beaufsichtigt wird. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch die Zulassung gemäß § 13 VAG nachzuweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 2 … ganz lesen1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 3. Mindestanforderung: Nachweis der Zulassung als privater Krankenversicherer (BaFin-Zulassung). 4.Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung im Handelsregister
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingan … ganz lesenVon Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7MT4K# 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahr … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7MT4K# 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. 2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 4. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4dd922c-e453-4076-8dae-26edd67e47ee.