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Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Penetrations- und Schwachstellentests

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25/Penetrations- und Schwachstellentest/03veröffentlicht 12.03.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 573 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
500 Tsd. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die bedarfsgerechte Durchführung von regelmäßigen Penetrations- und Schwachstellen-Tests sowie Audits inklusive Dokumentation und Reporting, die verschiedene Teilsysteme des Informationsverbundes der BwFPS betreffen.

Beschreibung des Loses

siehe Vergabeunterlagen

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Stundensatz ProjektleiterGewichtung (Punkte, genau) 8Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Stundensatz / angebotener Stundensatz) * 8 Punkte
Preis
Stundensatz PenetrationstesterGewichtung (Punkte, genau) 24Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Stundensatz / angebotener Stundensatz) * 24 Punkte
Qualität
Zertifikate des BietersSollte der Bieter über die nachfolgenden Nachweise verfügen, wird dies wie folgt berücksichtigt: CREST (Council of Registered Ethical Security Testers) Certification oder vergleichbares Zertifikat: 4 Punkte // SOC 2 (System and Organization Controls Type 2) oder vergleichbares Zertifikat: 4 Punkte // Mitgliedschaft in Berufsverbänden: OWASP (Open Web Applicaton Security Project) oder ISSA (International Information Systems Security Association) oder vergleichbar: 4 Punkte // Veröffentlichte Forschungsarbeiten oder White Papers (Published Research or White Papers): 4 Punkte // Industrie Anerkennungen und Auszeichnungen (Industry Recognition and Awards): 4 Punkte
Qualität
Berufserfahrung in Jahren im Bereich Penetrationstests aller Mitglieder des KernteamsSollte ein Mitglied des Kernteams mehr als drei Jahre relevante Berufserfahrung in Cybersecurity Projekten als Penetrationstester oder in einer vergleichbaren Position bei der Durchführung von Schwachstellentests oder Security-Audits aufweisen, wird dies wie folgt pro Person bewertet: 4 - 6 Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte // 7 - 9 Jahre Berufserfahrung: 4 Punkte // Ab 10 Jahre Berufserfahrung: 6 Punkte
Qualität
Berufserfahrung in vergleichbaren Penetrationsprojekten aller Mitglieder des KernteamsSollte ein Mitglied des Kernteams mehr als drei vergleichbare Penetrationsprojekte (mit jeweils mindestens 60 Personentagen und einer Unternehmensgröße des Auftraggebers von mindestens 200 Mitarbeitern) vorweisen, wird dies wie folgt pro Person bewertet: 4 - 6 Penetrationsprojekte: 1 Punkt // 7 - 9 Penetrationsprojekte: 2 Punkte // 10 Penetrationsprojekte: 3 Punkte
Qualität
Berufserfahrung als Projektleiter für den Projektleiter des KernteamsSollte der eingesetzte Projektleiter mehr als drei Jahre relevante Berufserfahrung als Projektleiter aufweisen, wird dies wie folgt bewertet: 4 - 6 Jahre Berufserfahrung: 4 Punkte // 7 - 9 Jahre Berufserfahrung: 8 Punkte // Ab 10 Jahre Berufserfahrung: 12 Punkte

Eignung17 von 17 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 3 Mio. EUR
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein bestehendes Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO/IEC 27001 oder ISO/IEC 27001 nach IT-Grundschutz oder vergleichbar gefordert. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird gefordert, dass alle Mitglieder des Kernteams keinem auf der Staatenliste genannten Staat angehören.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird gefordert, dass der Projektleiter und mindestens ein Penetrationstester über eine gültige Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz verfügen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird gefordert, dass alle Mitglieder des Kernteams mindestens über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Cybersecurity ODER über ein(e) abgeschlossene(s) Ausbildung/Studium im Bereich/Spezialisierung Informatik in Kombination mit einem … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird gefordert, dass alle Mitglieder des Kernteams mindestens über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Cybersecurity ODER über ein(e) abgeschlossene(s) Ausbildung/Studium im Bereich/Spezialisierung Informatik in Kombination mit einem der nachfolgenden Zertifikate verfügen: Offensive Security Certified Professional (OSCP, auch bekannt als OffSec Certified Professional oder OCP) ODER Global Information Assurance Certification (GPEN-Zertifikat) ODER GIAC Web Application Penetration Tester Zertifikat (GWAPT-Zertifikat) ODER Certified Ethical Hacker Zertifikat (CEH-Zertifikat) ODER ein vergleichbares Zertifikat (die Vergleichbarkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen)
Kriterium
Mindestanforderung an jedes Mitglied des Kernteams: zwei Jahre Berufserfahrung in der Bewertung von identifizierten Schwachstellen nach CVSS-Version 3.1 und 4.0 inklusive Base Score, Temporal Score & Environmental Score
Kriterium
Mindestanforderung an jedes Mitglied des Kernteams: drei Jahre relevante Berufserfahrung in Cybersecurity Projekten als Penetrationstester oder in einer vergleichbaren Position bei der Durchführung von Schwachstellentests oder Security-Audits mit Benennung drei vergleichbarer Projekte mit jeweils mi … ganz lesenMindestanforderung an jedes Mitglied des Kernteams: drei Jahre relevante Berufserfahrung in Cybersecurity Projekten als Penetrationstester oder in einer vergleichbaren Position bei der Durchführung von Schwachstellentests oder Security-Audits mit Benennung drei vergleichbarer Projekte mit jeweils mindestens 60 Personentagen und einer Unternehmensgröße des Referenzgebers von mindestens 200 Mitarbeitern // Projekte gelten als vergleichbar, wenn die erbrachte Leistung diesem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Mitglieds des Kernteams eröffnet wird.
Kriterium
Mindestanforderung an den Projektleiter: drei Jahre relevante Berufserfahrung als Projektleiter mit Benennung drei vergleichbarer Projekte // Projekte gelten als vergleichbar, wenn die erbrachte Leistung diesem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang so weit ähnelt, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Projektleiters eröffnet wird.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Geschäftstätigkeit im Bereich Pentesting von mindestens drei Jahren gefordert. Sollte ein Bewerber mehr als drei Jahre in dem Bereich Pentesting tätig sein, wird dies wie folgt bewertet: 4 - 5 Jahre: 8 Punkte // 6 - 8 Jahre: 16 Punkte // ab 9 Jahre: 25 Punkte
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine jährliche durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 10 Mitarbeiter gefordert. Sollte ein Bewerber mehr als jährlich durchschnittlich 10 Mitarbeiter beschäftigten, wird dies wie folgt bewertet: 11 - 24 Mitarbeiter: 3 Punkte // 25 - 49 Mitarbeiter: 7 Punkte // ab 50 Mitarbeiter: 10 Punkte
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen vom Bewerber mindestens 8 Penetrationstests in ähnlicher Größe (mindestens 100 Personentage) in den letzten drei Jahren durchgeführt worden sein. Sollte ein Bewerber mehr als 8 Penetrationsprojekte in ähnlicher Größe durchgeführ … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen vom Bewerber mindestens 8 Penetrationstests in ähnlicher Größe (mindestens 100 Personentage) in den letzten drei Jahren durchgeführt worden sein. Sollte ein Bewerber mehr als 8 Penetrationsprojekte in ähnlicher Größe durchgeführt haben, wird dies wie folgt bewertet: 9 - 19 Projekte: 8 Punkte // 20 - 44 Projekte: 16 Punkte // ab 45 Projekte: 25 Punkte
Kriterium
Sollte ein Bewerber über mindestens ein Jahr Erfahrung mit der Durchführung von Penetrationstests in den nachfolgend genannten Sektoren verfügen, wird dies wie folgt bewertet: Sektor "Öffentlicher Auftraggeber: 6 Punkte // Sektor "Flottenmanagement": 6 Punkte // Sektor "Bundeswehr/Verteidigung": 7 Punkte // Sektor der "kritischen Infrastruktur (KRITIS)": 6 Punkte
Kriterium
1) Sollte es nach Auswertung aller Teilnahmeanträge zu einer Punktgleichheit kommen, wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der in dem Kriterium "Tätigsein im Bereich Pentesting" die höchste Punktzahl erreicht hat. // 2) Sollte die erreichte Punktzahl der Bewerber in dem unter 1) genann … ganz lesen1) Sollte es nach Auswertung aller Teilnahmeanträge zu einer Punktgleichheit kommen, wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der in dem Kriterium "Tätigsein im Bereich Pentesting" die höchste Punktzahl erreicht hat. // 2) Sollte die erreichte Punktzahl der Bewerber in dem unter 1) genannten Kriterium gleich sein, wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der in dem Kriterium "Anzahl an durchgeführten Penetrationsprojekten" die höchste Punktzahl erreicht hat. // 3) Sollte die erreichte Punktzahl der Bewerber in dem unter 2) genannten Kriterium gleich sein, wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der in dem Kriterium "Sektor der Pentesting-Aktivitäten" die höchste Punktzahl erreicht hat. // 4) Sollte die erreichte Punktzahl der Bewerber in dem unter 3) genannten Kriterium gleich sein, wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der in dem Kriterium "Unternehmensgröße" die höchste Punktzahl erreicht hat. // 5) Sollte die erreichte Punktzahl der Bewerber in dem unter 4) genannten Kriterium gleich sein, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, das Los entscheiden zu lassen. // HINWEIS: Die untenstehende Angabe zur Gewichtung "Gewichtung (Punkte, genau): 1" hat keine konstitutive Wirkung. Bei diesem Feld handelt es sich um ein Pflichtfeld, das nicht leer gelassen werden kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.06.2029 endet.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Einreichung einer Geheimhaltungsvereinbarung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Zum Schutz von vertraulichen Informationen, die im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens bekannt gemacht werden, ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags die vom Bewerber ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungsverein … ganz lesenEinreichung einer Geheimhaltungsvereinbarung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Zum Schutz von vertraulichen Informationen, die im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens bekannt gemacht werden, ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags die vom Bewerber ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung einzureichen. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit der Angebotsaufforderung auf der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5MGV Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bewerbergemeinschaft ein gemeinschaftlichen Teilnahmeantrag ab, so wird diese … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHU5MGV Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bewerbergemeinschaft ein gemeinschaftlichen Teilnahmeantrag ab, so wird dieser Teilnahmeantrag wie ein Teilnahmeantrag eines Einzelbewerbers behandelt. Bewerbergemeinschaften sind Einzelbewerbern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.04.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8b75d8a-51b1-41ed-8dcd-6a13204c805e.