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Bekanntmachung verg. Aufträge - Ausrüstungsgegenständen (Armaturen und Schläuche) für Abrollbehälter Hochleistungspumpenmodule

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 26/Armaturen und Schläuche für HLPM/01veröffentlicht 28.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 33 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Sieg-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Lieferung von Ausrüstungsgegenständen (Armaturen und Schläuche) für Abrollbehälter Hochleistungspumpenmodule. Es ist eine Mindestabnahmemenge und eine maximale Abnahmemenge in Stück festgelegt. Beide Mengen sind explizit in der Leistungsbeschreibung benannt. Abrufobergrenze in Stück lautet: Position 2.1 (Verteiler F-FF) 15 Stück / Position 2.13 (Kantenschutz) 15 Stück / Position 2.10 (Verlängerungsschlauch für Druckmanometer) 22 Stück / Position 2.11 (Zubehör für Schlauchbrückenerweiterung) 88 Stück / Position 3.2 (Druckschlauch F (NW 150) 10 m) 54 Stück / Position 3.1 (Druckschlauch F (NW 150) 5 m) 54 Stück / Position 3.3 (Druckschlauch F (NW 150) 50 m) 540 Stück / Position 2.12 (Kuppelstücke) 190 Stück / Position 2.2 (Verteiler F-5B) 29 Stück / Position 2.3 (Verteiler F-2A) 15 Stück / Position 2.4 (Absperrschieber F) 29 Stück / Position 2.5 (Absperrschieber A) 29 Stück / Position 2.6 (Rückschlagventil F) 15 Stück / Position 2.7 (Schlauchbrücke für F-Schlauchleitung) 29 Stück / Position 2.8 (Kupplungsschlüssel F) 130 Stück / Position 2.9 (Druckmanometer von 0 bis 25 bar) 44 Stück

Beschreibung des Loses

Die Ausrüstungsgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Indienststellung (Übernahme durch Feuerwehr) den aktuellen/ neuesten einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften wie z.B. EG-Richtlinien, Straßenverkehrszulassungsordnung, UVV, Gerätesicherheitsgesetz, DIN, ISO- und EN-Normen, VDE-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Eine eventuell notwendige Ersatzteilversorgung muss für min. 10 Jahre gesichert sein. Da es sich um ein FW- Einsatzmittel handelt, ist die Versorgung mit einsatzrelevanten Ersatzteilen kurzfristig zu gewährleisten. Für sämtliche Ausrüstungsgegenstände ist eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei (2) Jahren ab Lieferung zu geben. Erforderliche Beschriftungen und Betriebsanleitungen müssen in deutscher Sprache vorgenommen bzw. beigelegt werden. Die Armaturen und Schläuche müssen für die jeweiligen Fahrzeuge einlagerfertig (betriebsbereit und geprüft) am Anlieferort übergeben werden. Eventuelle Umverpackung, Transportgestelle, Paletten, Sicherungsmittel usw. müssen für den Auftragnehmer kostenfrei und umweltgerecht entsorgt werden. Für jede Armatur und Schlauch ist ein Prüfblatt mitzuliefern. Alle Armaturen und Schläuche müssen mit einer dauerhaften Beschriftung in Arial beschriftet werden. Einzelheiten hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Es ist eine Mindestabnahmemenge vorgesehen, welche vom Auftragnehmer teils an eine in den Niederlanden und an eine in Deutschland vorgesehene Adresse liefern muss. Einzelheiten hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Wertungspreis (Pgesamt)Rangfolge 1Vorgehen zur Ermittlung des Wertungspreises PGesamt für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Sinne von Ziff. 6 des Verfahrensleitfadens: PGesamt = Summe aller Gesamtpreispositionen für die Höchstabnahmemenge - unter Berücksichtigung von Skonto (wenn >= 14 Kalendertage Zahlungsziel) - exkl. USt. (netto)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst auf zwei (2) Jahre befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst auf zwei (2) Jahre befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach vier (4) Jahren endet. Sollte die Abrufobergrenze zuvor erreicht werden, so endet der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Zutun der Parteien.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53133 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an de … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUM1SW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hytrans Systems B.V., LEMMER1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 444 (Diverse vorgefertigte Erzeugnisse und zugehörige Artikel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (28 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31b53385-00dc-4eb3-8908-721cd58eef5b.