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Open-House-Verträge über Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und Objekten in Litauen

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25/LTU Service, Instandhaltungs- & Instandsetzung/01veröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 878 Monaten

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über dtvp.de
    in 878 Monaten
  4. Bindefrist endet
    10 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 880 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Open House Verfahren zum Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und Objekten in Litauen. Gegenstand des Open-House-Vertrags sind Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten, Glasarbeiten, Reifenservice sowie Karoserie- und Lackierarbeiten an PKW, LKW, Kraftomnibussen, Motorräder, Anhängern und Aufbauten des Auftraggebers in Litauen.

Beschreibung des Loses

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen und Zugangsverfahrens wird allen interessierten und geeigneten Unternehmen jederzeit der Abschluss bzw. Beitritt zu dem Vertrag angeboten. Eindeutige Regeln über den Beitritt werden in der Bekanntmachung festgelegt. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität zugesichert. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit allen interessierten Unternehmen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen und dies in der Partnervereinbarung bestätigt haben. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrere Anbieter anhand von Zuschlagskriterien. Der Prozess der Einzelbeauftragung durch den Fahrzeugführer ist in der Leistungsbeschreibung ausführlich dargestellt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert: - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 3 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 0,25 EUR
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschäftigung von mind. einem Diagnose-/Servicetechniker oder mind. einem Mechaniker mit technischem Fachwissen in der Werkstatt, dessen Qualifikation mind. Level 4 des Europäischen Qualifizierungsrahmens erfüllt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 99999-mal: Das Open-House-Modell des Auftraggebers beginnt zum 01.01.2026 und läuft bis zum 31.12.2029. Das Open-House-Modell verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber eine Beendigung schriftlich erklärt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch, Englisch, LIT
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
10 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Zulassungsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach der Entscheidung des EUGH vom 02.06.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Open-House-Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, sodass die Richtline bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind und somit auch nicht die Mögli … ganz lesenNach der Entscheidung des EUGH vom 02.06.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Open-House-Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, sodass die Richtline bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind und somit auch nicht die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz besteht. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrichten des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU51L3# 1. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (§ 103 I GWB), da keinem interessierten Unternehmen ein exklusiver Status ein … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU51L3# 1. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (§ 103 I GWB), da keinem interessierten Unternehmen ein exklusiver Status eingeräumt bzw. keine Auswahlentscheidung unter interessierten Unternehmen anhand von Zuschlagskriterien getroffen wird. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die europaweite Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB und VgV), soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2. Interessierte Unternehmen können über die E-Mail-Adresse kls-onboarding@bwfps.de die geforderten Nachweise einreichen. Die Zulassungsunterlagen können auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Zulassungsunterlagen vollständig ausgefüllt vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Beitrittsvoraussetzungen erfüllt und dies durch die Partnervereinbarung dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrere Anbieter anhand von Zuschlagskriterien. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. 3. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen diskriminierungsfrei erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen oder sonstige vorbereitende Gespräche werden nicht durchgeführt. 4. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. 5. Die angegebenen Frist bis zu der das Angebot gültig sein muss in Ziffer 5.1.12 (Bindefrist) hat keine konstitutive Wirkung. Bei diesem Feld handelt es sich um ein Pflichtfeld, dessen Datumsangabe aus technischen Gründen nicht leer gelassen werden kann. Interessierte Unternehmen reichen lediglich die geforderten Beitrittsunterlagen ein, aber kein Angebot. 6. Der angegebene Termin für die Angebotsöffnung in Ziffer 5.1.12 (Datum der Angebotsöffnung) hat keine konstitutive Wirkung. Bei diesem Feld handelt es sich um ein Pflichtfeld, dessen Datumsangabe aus technischen Gründen zeitlich nach der in Ziffer 5.1.12 festgelegten Angebotsfrist (Frist für den Eingang der Angebote) liegen muss. Vor dem Hintergrund, des bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit möglichen Vertragsbeitritts, findet abweichend ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Prüfung der eingereichten Partnervereinbarungen statt. 7. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in einer Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. 8. Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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93vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (263 Lose mit Angabe)
680.336 €Zuschlagswert im Median
272.477 € – 2,1 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 02bb2932-4cec-40f9-8b68-db91401584a8.