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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung2 Berichtigungen

Vergabeverfahren von Prüfdienstleistungen für Kostenvoranschläge und Proformarechnungen für Service-, Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Kraftfahrzeugen und Objekten

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 26/Prüfdienstleister KVA/01veröffentlicht 17.09.2026erstmals 15.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 48 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,97 Mio. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

  • Gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten90 %
  • Gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 52 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 48 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 43 Tagen

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Prüfung und Freigabe von Kostenvoranschlägen (KVA) sowie der Abgleich der Proformarechnung mit dem KVA von Fachbetrieben für Service-, Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen nach den durch den Auftraggeber definierten Prüfungskriterien. Dabei teilt sich die Prüfung von KVA in zwei unterschiedliche Arten von Prüfungen auf: - Die automatisierte Grundprüfung wird bei jedem KVA ausschließlich systemisch durchgeführt. - Die manuelle Tiefenprüfung findet aufbauend auf der automatisierten Grundprüfung für bestimmte Fahrzeuge statt. Für die Prüfung von KVA und der Abgleich der Proformarechnungen sowie deren Freigabe stellt der Auftragnehmer ein Webportal in seinem System als digitalen Arbeitsplatz zur Verfügung, über den Fachbetriebe ihre KVA, sonstige Unterlagen und Proformarechnungen hochladen und ihre Konditionen verwalten können. Gleichzeitig kann der Auftraggeber in diesem Webportal die von ihm notwendigen Prüfungen, Abgleiche und Freigaben durchführen. Perspektivisch sind die freigegebenen KVA ggf. zusammen mit den notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber über eine Schnittstelle im zukünftigen System des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichteter Gesamtpreis PrüfungskostenGewichtung (Punkte, genau) 90Der Bieter/Die Bietergemeinschaft mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis Prüfungskosten gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (90 Punkte). Die weiteren Bieter/Bietergemeinschaften erhalten anteilige Punkte nach folgender Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten / Ihr gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten) * 90 Punkte
Preis
Gewichteter Gesamtpreis zusätzliche KostenGewichtung (Punkte, genau) 10Der Bieter/Die Bietergemeinschaft mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis zusätzliche Kosten gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Bieter/Bietergemeinschaften erhalten anteilige Punkte nach folgender Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten / Ihr gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten ) * 10 Punkte

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Informationssicherheit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über das Bestehen eines gelebten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, VdS 10000 oder eines gleichwertigen Standards gefordert.
Informationssicherheit
Nur im Fall einer Cloud-Nutzung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über eine Zertifizierung der Cloud-Dienstleistung gemäß DIN EN ISO 27017, DIN EN ISO 27018 oder BSI C5 oder einem gleichwertigen Standard gefordert.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über eine Referenz über erbrachte Leistungen in Bezug auf eine zeitnahe Prüfung und Freigabe von Kostenvoranschlägen (KVA) und Abgleich von (Proforma-) Rechnungen aus den letzten drei Jahren gefordert. Es gil … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über eine Referenz über erbrachte Leistungen in Bezug auf eine zeitnahe Prüfung und Freigabe von Kostenvoranschlägen (KVA) und Abgleich von (Proforma-) Rechnungen aus den letzten drei Jahren gefordert. Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren mit einer vergleichbaren Anzahl an Prüfvorgängen pro Jahr (mind. 80.000 Prüfungen von KVA und und Abgleich von (Proforma-)Rechnungen pro Jahr). Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft eröffnet wird. Die vorstehend geforderte Eigenerklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Anzahl an Prüfvorgängen pro Jahr (mind. 80.000 pro Jahr) - Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer - Zeitraum der Leistungserbringung Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, ist dies in der Referenz mitzuteilen und der Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Bestätigung der vorgegebenen Mindestanzahlen an bereits angebundenen Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers gefordert. Es gilt folgende Mindestanforderung: Für die nachfolgend benannten … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Bestätigung der vorgegebenen Mindestanzahlen an bereits angebundenen Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers gefordert. Es gilt folgende Mindestanforderung: Für die nachfolgend benannten drei Hersteller muss bereits die vorgegebene Mindestanzahl an Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers an den Bieter/die Bietergemeinschaft systemisch angebunden sein: - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Mercedes - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Opel - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Volkswagen Zusätzlich muss für mindestens drei der nachfolgend benannten Hersteller die vorgegebene Mindestanzahl an Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers an den Bieter/die Bietergemeinschaft systemisch angebunden sein: - 250 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Audi - 100 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Citroen - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Ford - 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Peugeot - 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Renault - 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Skoda - 50 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Toyota
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.08.2027. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.08.2027. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal dreimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.08.2030 endet. Sollte die Abrufobergrenze zuvor erreicht werden, so endet der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Zutun der Parteien.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU523F# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie da … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU523F# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
247.405 €Zuschlagswert im Median
225.583 € – 571.243 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 21.09.2026
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 16.07.2026 auf 21.09.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 16.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a54a99ad-53c7-42fa-819a-febae5388964.