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Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-0005-1100veröffentlicht 09.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
49 Monate15.12.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50679, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabeplattform.stadt-koeln.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (141 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (398 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Fachliche Qualifikation35 %
  • Preis65 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über vergabeplattform.stadt-koeln.de
    in 2 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 38 Tagen
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Mit dem Wirtschaftsjahr 2025 (Durchführung der jährlichen Prüfungen jeweils nach Erstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr) ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Dauer von fünf Jahren (Wirtschaftsjahre 2025-2029) beabsichtigt. Die ZVK beabsichtigt im Einklang mit städtischen Richtlinien eine Prüferrotation durchzuführen. Die letzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bis zum Jahresabschluss 2024 mit der Prüfung beauftragt wurde, ist folglich von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftragsgegenstand und Auftragsumfang gliedern sich in die Prüfung des Jahresabschlusses und die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen.

Beschreibung des Loses

Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Für die jährliche Prüfung werden insgesamt 50 (Arbeits-/Reise-)Tage angesetzt. Insgesamt beinhaltet der Rahmenvertrag folglich eine Leistung über 250 (Arbeits-/Reise-)Tage.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Fachliche Qualifikation35 %
Preis65 %
Qualität
Fachliche Qualifikationsiehe Feld "Zusätzliche Information"
Preis
siehe Feld "Zusätzliche Information"

Eignung6 von 6 angegeben

Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
- Je ein Prüfungsplan für die Durchführung der Leistungen zu Ziffer 2.1 und 2.2 gemäß Leistungsverzeichnis, aus dem sich der Ablauf der Prüfungen - untergliedert in einzelne Prüfungsphasen - und die Organisation der Zusammenarbeit mit der ZVK ergibt; es sind die einzusetzenden Mitarbeiter*innen (für … ganz lesen- Je ein Prüfungsplan für die Durchführung der Leistungen zu Ziffer 2.1 und 2.2 gemäß Leistungsverzeichnis, aus dem sich der Ablauf der Prüfungen - untergliedert in einzelne Prüfungsphasen - und die Organisation der Zusammenarbeit mit der ZVK ergibt; es sind die einzusetzenden Mitarbeiter*innen (für die Jahresabschlussprüfung mindestens zwei, maximal drei Personen; für die Prüfung der versicherungsmathematischen Grundlagen mindestens eine, maximal zwei Personen) sowie deren geplanter zeitlicher Aufwand in Arbeitstagen (1 Arbeitstag entspricht 8 Stunden) für die einzelnen Prüfphasen aufzuführen. - Neben dem Angebot benötigt die ZVK der Stadt Köln zur Beurteilung der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit der*des Bieterin*Bieters eine Gesamtdarstellung des Unternehmens.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind mindestens drei Jahre praktische Erfahrung des Unternehmens in der Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie die vorhandenen Kenntnisse des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) durch mindestens fünf entsprechende Referenzen nachzuweisen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Bescheinigung über die Bestellung zur*zum Wirtschaftsprüfer*in beziehungsweise über die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. - Mindestens eine der angegebenen Personen verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C2). - Ein abgeschlossenes wirtschaftswis … ganz lesen- Bescheinigung über die Bestellung zur*zum Wirtschaftsprüfer*in beziehungsweise über die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. - Mindestens eine der angegebenen Personen verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C2). - Ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium (zum Beispiel Diplomkaufmann*Diplomkauffrau) oder die Ergänzung eines anderen Studiums um ein wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium (zum Beispiel Master) ist Mindestvoraussetzung für alle eingesetzten Mitarbeiter*innen bei der Prüfung des Jahresabschlusses.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bescheinigung über eine Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr). Besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots eine Berufshaftpflichtversicherung nach den vorstehenden Maßgaben, ist eine entsprechende Bestätigung der Versi … ganz lesenBescheinigung über eine Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr). Besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots eine Berufshaftpflichtversicherung nach den vorstehenden Maßgaben, ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder eine Kopie der Versicherungspolice als Nachweis dem Angebot beizufügen. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass er im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit der geforderten Deckungssumme abschließt. Dieser Eigenerklärung ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens beizufügen, indem der Versicherer erklärt, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.12.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie der … ganz lesenLeistung: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens … ganz lesenSiehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Den veröffentlichten Dokumenten ist das Dokument "Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art_5k" zu entnehmen. Diese Eigernerklärung ist zwingend sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Ebenfalls sind zwingend sowie vollständig ausgefüllt das Preisblankett "Preisangaben … ganz lesenDen veröffentlichten Dokumenten ist das Dokument "Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art_5k" zu entnehmen. Diese Eigernerklärung ist zwingend sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Ebenfalls sind zwingend sowie vollständig ausgefüllt das Preisblankett "Preisangaben RV Wirtschaftsprüfung" sowie die Unterlage "Fachliche Qualifikation RV Wirtschaftsprüfung" mit dem Angebot einzureichen. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise je Leistungseinheit in Euro frei Standort(e) im Stadtgebiet Köln, einschließlich aller Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Spesen et cetera) anzugeben. Der Gesamtpreis wird entsprechend dem Formblatt ermittelt, indem die von den eingesetzten Personen für die einzelnen Leistungsbestandteile benötigten Arbeitstage inklusive Reisetagen (1 Arbeits-/Reisetag entspricht 8 Stunden) mit den jeweiligen Tagessätzen multipliziert, auf 5 Jahre hochgerechnet und zu einer Endsumme addiert werden. Für die Vergleichbarkeit der Angebote rechnen wir aufgrund der Erfahrungswerte aus den Vorjahren mit insgesamt 50 (Arbeits-/Reise-)Tagen p. a. für die Auftragserfüllung. Das günstigste Angebot erhält 65 Punkte, die Punktzahl der anderen Angebote wird entsprechend der prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot reduziert.: Für die Wertung der fachlichen Qualifikation füllen Sie bitte für jede*n eingesetzte*n Mitarbeiter*in das beigefügte Formblatt "Fachliche Qualifikation RV Wirtschaftsprüfung" aus. Es sind für die Jahresabschlussprüfung mindestens zwei, maximal drei Personen und für die Prüfung der versicherungsmathematischen Grundlagen mindestens eine, maximal zwei Personen zur Leistungserbringung beziehungsweise als Ansprechpartner*innen zu benennen und verbindlich vorzusehen. Eine Person kann entweder nur für einen Leistungsbestandteil oder für beide Leistungsbestandteile eingesetzt werden. Der jeweilige aus den fachlichen Einzelqualifikationen der vorgesehenen Personen resultierende Durchschnittswert (arithmetisches Mittel und maximal 25 beziehungsweise maximal 10 Punkte) geht in die Gesamtwertung ein. Bei der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter*innen werden folgende Unterkriterien unterschieden: a) in Bezug auf die Prüfung des Jahresabschlusses und die Berichterstattung nach den gesetzlichen Vorschriften (Leistungen gemäß Ziffer 2.1): • Ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium (zum Beispiel Diplomkaufmann*Diplomkauffrau) oder die Ergänzung eines anderen Studiums um ein wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium (zum Beispiel Master) ist Mindestvoraussetzung für alle eingesetzten Mitarbeiter*innen. •Für zusätzliche Qualifikationen können folgende Punkte erreicht werden: Wirtschaftsprüfer*in 12 Punkte, CIA, CPA, StB 6 Punkte, • Die Berufserfahrung in der Jahresabschlussprüfung von Pensionskassen, Versicherungen oder Banken wird ab dem 3. Jahr pro Jahr mit 1 Punkt (maximal insgesamt mit 7 Punkten) bewertet. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens ein*e Mitarbeiter*in muss hier 3 Punkte erreichen. Maximal können pro Person 25 Punkte erreicht beziehungsweise berücksichtigt werden. b) in Bezug auf die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen (Leistungen gemäß Ziffer 2.2): • Ein abgeschlossenes Studium der (Versicherungs-)Mathematik wird mit 3 Punkten bewertet. • Für die Qualifikation als Aktuar*in können 3 Punkte erreicht werden. • Die Berufserfahrung in der Prüfung versicherungsmathematischer Grundlagen von Pensionskassen oder Versicherungen wird pro Jahr mit 1 Punkt bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens eine Mitarbeiter*in muss hier 4 Punkte erreichen. Maximal können pro Person 10 Punkte erreicht beziehun …
Hinweis
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Es dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e0fa597-1995-4653-82ac-97cb9f104415.