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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 26/Steuerberatung/05veröffentlicht 07.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 260 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 42 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 33,3 %, Leistung und Qualität 66,7 %.

  • Unternehmensdarstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.1)4,2 %
  • Örtliche Nähe (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2)8,3 %
  • Anlage Weltweite Aufstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.3)16,7 %
  • Berufliche Qualifikation und Fachkenntnis des eingesetzten Kernteams sowie theoretische sowie praktische Erfahrungen im internationalen Beratungsbereich (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)25 %
  • Langjährige Erfahrungen als Steuerberater (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)12,5 %
  • Anlage Preisblatt (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 6)33,3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3 Punkte
25 % teurer−6,7 Punkte
50 % teurer−11,1 Punkte
100 % teurer−16,7 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen.

Beschreibung des Loses

Für den Eigenbetrieb des Unternehmens hat die BwFPS Bedarf an steuerlicher Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Behandlung sämtlicher Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive der erforderlichen Erklärungen zu den Steuerarten Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuer. Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Steuerberatung für die BwFPS abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet die - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Beratung (umfasst Tätigkeiten gemäß § 21 StBVV), - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Unterstützung (umfasst Tätigkeiten gemäß §§ 23 - 31; 38 und 40 ff. StBVV) und - Erstellung von steuerlichen, während der Vertragsdauer adhoc erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen (umfasst Tätigkeiten gemäß § 22 StBVV) zu allen Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten einschließlich Lohnsteuer.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Unternehmensdarstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.1)Gewichtung (Punkte, genau) 5Aspekt 1: Auf die gemäß Ziffer 4 aufgeführten Handlungsfelder wird eingegangen und die eigene Leistungsfähigkeit begründet dargestellt. Aspekt 2: Eine Darstellung der weltweiten wirtschaftlichen Verknüpfungen und Partner ist durch den Bieter erfolgt. Aspekt 3: Eine Darstellung beispielhafter Angaben von Reaktionszeiten auf kurzfristige Terminvorgaben ist erfolgt. Bieter, die mit dem Angebot vollständige Ausführungen zu allen drei Aspekten abgeben, werden am höchsten bewertet und erhalten die volle Punktzahl (5 Punkte). Bieter, die mit dem Angebot Ausführungen zu zwei Aspekten abgeben, erhalten 3 Punkte. Bieter, die mit dem Angebot Ausführungen zu einem Aspekt abgegeben, erhalten 1 Punkt. Bieter, die mit dem Angebot keine Ausführungen zu den Aspekten abgeben, werden am niedrigsten bewertet und erhalten 0 Punkte. Soweit Bieter keine fundierten und nachvollziehbaren Angaben gemäß den oben genannten Aspekten 1 -3 machen, wird dies in die Bewertung nicht mit einfließen.
Qualität
Örtliche Nähe (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2)Gewichtung (Punkte, genau) 10Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standortes / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius von 70 km liegt oder liegen wird, erhalten 10 Punkte. Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius zwischen 71 km und 100 km liegt oder liegen wird, erhalten 5 Punkte. Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius zwischen 101 km und 150 km liegt oder liegen wird, erhalten 2 Punkte. Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams über 150 km entfernt liegt oder liegen wird, erhalten 0 Punkte.
Qualität
Anlage Weltweite Aufstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.3)Gewichtung (Punkte, genau) 20Es wird die maximale Abdeckung der in Anlage aufgeführten Länder bewertet. Ein Land zählt nur dann als abgedeckt, wenn in der dafür vorgesehenen Zeile alle abgeforderten Angaben gemacht wurden. Es wird eine Reihenfolge der Bieter nach Höhe des Abdeckungsgrads der Länder gebildet. Bieter mit derselben Anzahl an angegeben Ländern belegen den gleichen Platz. Die laut Anlage Weltweite Aufstellung zwingend geforderten Länder fließen nicht in die Bewertung ein. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung die höchste Anzahl von Länder abdecken, werden am höchsten bewertete und erhalten 20 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 2. Platz belegen, erhalten 16 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 3. Platz belegen, erhalten 12 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 4. Platz belegen, erhalten 10 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 5. Platz belegen, erhalten 8 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 6. Platz belegen, erhalten 6 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 7. Platz belegen, erhalten 4 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 8. Platz belegen, erhalten 2 Punkte. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 9. Platz belegen, erhalten 1 Punkt. Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 10. Platz oder schlechter belegen, erhalten 0 Punkte.
Qualität
Berufliche Qualifikation und Fachkenntnis des eingesetzten Kernteams sowie theoretische sowie praktische Erfahrungen im internationalen Beratungsbereich (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)Gewichtung (Punkte, genau) 30Aspekt 1: Das Kernteam kann anhand der Vita zusammen Erfahrungen von mehr als 8 Jahren in der Erfüllung von Steuerberaterleistungen für öffentliche, mehrheitlich im Bundesbesitz befindliche Unternehmen sowie Unternehmen in der Automotive/Autovermietung sowie Leasingbranche belegen. Hierbei werden die Einzelerfahrungen aus der Vita der beiden benannten Kernteammitglieder addiert. Aspekt 2: Das Kernteam kann anhand der Vita zusammen Erfahrungen von mehr als 7 Jahren in der Erfüllung von Steuerberaterleistungen für Unternehmen mit internationalem Hintergrund aufweisen und mindestens ein Steuerberater des Kernteams verfügt über die Qualifikation zum Fachberater für internationales Steuerrecht (oder vergleichbare Ausbildung).Der Bieter ist für die Darlegung der Vergleichbarkeit zuständig. Bieter, die mit Angebotsabgabe die zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise zu allen zwei Aspekte abgeben, werden am höchsten bewertet und erhalten die volle Punktzahl (30 Punkte). Bieter, die mit Angebotsabgabe die zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise zu einem Aspekt abgeben, erhalten 15 Punkte. Bieter, die mit Angebotsabgabe keinen der zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise erbringen, erhalten 0 Punkte.
Qualität
Langjährige Erfahrungen als Steuerberater (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)Gewichtung (Punkte, genau) 15Aspekt 1: Ein(e) vom Bieter im Angebotsformular unter Ziffer 2.6 benannte(r) Steuerberater(in) kann mehr als acht (8) Jahre ununterbrochene Beratungstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotslegung als Steuerberater anhand seiner/ihrer Vita nachweisen Aspekt 2: Der/Die andere benannte(r) Steuerberater/in kann mehr als fünf (5) Jahre ununterbrochene Beratungstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotslegung anhand seiner/Ihrer Vita nachweisen. Bieter, dessen Kernteammitglieder beide Aspekte erfüllen, erhalten die volle Punktzahl (15). Bieter, dessen Kernteammitglieder nur einen Aspekt erfüllen, erhalten 8 Punkte. Bieter, dessen Kernteammitglieder beide Aspekte nicht erfüllen, erhalten 0 Punkte.
Preis
Anlage Preisblatt (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 6)Gewichtung (Punkte, genau) 40Die in Anlage Preisblatt aufgeführten Stundenverrechnungssätze werden prozentual unterschiedlich nach Qualifizierung bzw. Hierarchiestufe gewichtet. Die prozentuale Gewichtung verteilt sich wie folgt: Partner 5% Senior Manager 30% Manager 40% Senior Consultant oder vergleichbar 25% Der Gesamtkostensatz eines Bieters ermittelt sich aus dem jeweiligen Stundensatz multipliziert mit dem jeweiligen Prozentanteil sowie der Addition aller weiteren so ermittelten gewichteten Stundenverrechnungssätze. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtkostensatz erhält 40 Punkte. Die anderen Bieter erhalten anteilig Punkte im Verhältnis des niedrigsten Gesamtkostensatzes zu Ihrem Gesamtkostensatz. nG: = niedrigster Gesamtkostensatz IG: = Ihr Gesamtkostensatz P: = maximal erreichbare Punkte Anteilige Punkte = P * nG / IG

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMFDT#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
247.405 €Zuschlagswert im Median
225.583 € – 571.243 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.02.2026
  3. BekanntmachungFrist 20.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8df8ca37-51f6-436d-a0ac-2ca5fddbc0ac.