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Vergabe von Planungsleistungen für die Kellersanierung auf dem Flugplatz in Faßberg (VOEK 282-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 282-25veröffentlicht 05.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 390 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12.01.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis / Gesamthonorar60 %
  • - Leistungserbringungskonzeptes: 10 % - Personal- und Organisationskonzeptes: 10 % - angebotenen Projektteam: 20 %40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Kellersanierung auf dem Flugplatz in Faßberg. Bei einem Starkregenereignis im letzten Kalenderjahr sind diverse Keller auf dem Flugplatz in Faßberg mit Wasser vollgelaufen. Durch die hohe Feuchtebelastung wurde die Substanz im Bereich der erdberührten Bauteile massiv in Mitleidenschaft gezogen und folglich die Nutzung aufgrund von starker Schimmelbildung eingeschränkt. Selbst in darüber liegenden Stockwerken wurden die Schimmelsporen in Luftmessungen nachgewiesen, sodass sämtliche Türen, Fenster und Übergänge zwischen Keller und Obergeschossen verschlossen werden mussten. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Auftrag insgesamt 15 Keller mit der Zielstellung der Feuchtereduzierung sowie Sicherstellung der Bausubstanz und Verkehrssicherheit saniert werden. Explizit betrifft das die Gebäude: 6, 7, 9, 10, 11, 21, 26, 36, 40, 45, 57, 59, 231, 408 und Halle 7. Der Umfang der Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt eingeschätzt:

Abdichtungsarbeiten: Im Rahmen der hiesigen Maßnahme sollen alle Keller zur Prävention weiterer Feuchteschäden eine Abdichtung erhalten. Im Zuge der Abdichtungsarbeiten müssen sämtliche Kelleraußenwände unter Berücksichtigung einer Kampfmittelbegleitung freigelegt und gereinigt werden. Die Prüfung, ob eine Kampfmittelbegleitung erforderlich ist, erfolgt durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide und wird den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Ziel ist nach den Ausbesserungsarbeiten an der Bausubstanz eine Abdichtung im Spritzwasserbereich (die ersten zwei bis drei Steinlagen über der Geländeoberkante) sowie der Kelleraußenwände bis auf die Sohle (Bodenplatte) einschl. einer Schutzschicht aufzubringen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei die Abdichtung der Fuge zwischen Wand / Bodenplatte erhalten. Bei einigen Kellern, bei denen das Wasser bis zu 20 cm hoch gestanden hat, soll die Verlegung eines Drainagerohrs vorgenommen und an die allgemeine Entwässerung angeschlossen werden. Das betrifft nach jetzigen Kenntnisstand 5 der 15 Gebäude. Da die Keller der genannten Gebäude keine Aufenthaltsräume aufweisen, soll auf eine Dämmung der Kelleraußenwände verzichtet werden.

Kellerinnenräume: Durch die massive Feuchtigkeit sind sämtliche Keller in Ihrer Nutzung eingeschränkt. Im Zuge der hiesigen Maßnahme sollen in allen Kellern die Wände, Decken und ggf. auch Böden bis auf die Substanz (Mauerwerk, Beton, Estrich) freigelegt werden. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Schadstoffbeprobung müssen im Zuge der Maßnahmenplanung geklärt werden. Da die Keller, bis auf die Technikräume, keiner Nutzung unterliegen ist ein neuer Anstrich / Putz nicht vorgesehen. Die Substanz hat so die Möglichkeit zur Trocknung und noch in der Substanz befindliche Feuchtigkeit kann problemlos „abtransportiert“ werden. Zusätzlich sollen zur Herstellung einer natürlichen Lüftung alle nicht benötigen Kellertüren (ausgenommen die Technikräume) ausgehängt und entsorgt werden. Die Türzargen sollen nicht extra zurückgebaut werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis / Gesamthonorar60 %
- Leistungserbringungskonzeptes: 10 % - Personal- und Organisationskonzeptes: 10 % - angebotenen Projektteam: 20 %40 %
Preis
Preis / GesamthonorarPreis
Qualität
- Leistungserbringungskonzeptes: 10 % - Personal- und Organisationskonzeptes: 10 % - angebotenen Projektteam: 20 %Qualität

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.01.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Freiberufler, Selbstständige, Sonstige KMU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BothmerHübner Partnerschaft mbB Architekt & Beratender Ingenieur, Südheide–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 13.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7ae4cfb1-bbba-4608-8b51-261f9d0f414c.