Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (Betreibervertrag) in Potsdam (VOEK 043-23)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 043-23veröffentlicht 05.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 67 Monate
- 21.10.2025 – 31.05.2031
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 55 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 67 Monate21.10.2025 – 31.05.2031, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Wertungspreis60 %
- Grundlage für das (schriftliche) Konzept sind die aus dem Vertrag, der Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung sowie aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 31.05.2031
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sämtliche Maßnahmen für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltrechtskonformen Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und technischen Anlagen, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den Auftragnehmer (AN). Dieser ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung für Anlagen der Kostengruppen nach DIN276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäude- und Anlagenautomation 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 540 Technische Anlagen in Außenanlagen verantwortlich. -- Das Technische Gebäudemanagement (TGM) umfasst neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051/EN 13306, den Richtlinien der AMEV sowie der VDMA 24186 auch: -Betreiben -Inspektion -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -DGUV Vorschrift 4 - Leistungen -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft -Wartung (nach Herstellergewährleistung vollumfänglich) -Instandsetzung -Optimieren -Störungsmanagement -Gewährleistungsüberwachung -Berichten -Dokumentieren -Energiemanagement -Stillstandsmanagement/Stillstandswartung -Entsorgung -Kommunikationsmanagement -EDV -Nutzung eines CAFM-Systems -Start-Up- /Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement u. Bereitschaftsdienst -Stellung Objektleiter(OL)/Haustechniker(HT) -- -Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Hersteller und unter Beachtung von: -DGUV V4 ortsveränderliche Betriebsmittel /ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel -VDI 2052 -VDI 2035 -VDI 6022 -VDI 6023 -TrinkwV 2001 -TRBS 1201 -TRBS 2181 -TRBS 3121 -BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung -42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes -- Im Rahmen des Störungsmanagements betreibt der AN 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Bereitschaftsdienst, bei dem Störmeldungen der AG sowie automatisierte Meldungen der GLT auflaufen. Der AN stellt dafür Personal/Technik und gewährleistet die Einhaltung nachfolgender Reaktionszeiten: -für Aufzugsanlagen: eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von maximal 30 Minuten -für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen, GMA etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von maximal 2 Stunden -bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur fällt, ist unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen -bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 120 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. -- Die TGM-Leistungen sind für 8 Bestandsgebäude mit ca. 28.277m² BGF inkl. Liegenschaft (insgesamt Compound genannt) zu erbringen. Für einen Neubau mit Wache und ca. 28.409 m² BGF ist der vollständige Umfang der TGM-Leistungen nach Herstellergewährleistungs-Wartung zu erbringen. Der Neubau befindet sich in der Errichtung, die Fertigstellung ist in 2025 geplant. -- Nach Zuschlag beginnt die Start-Up-Phase, in der der Compound schnellstmöglich mit seinen Anlagen wie auch der Neubau nach seiner Fertigstellung übernommen werden muss. Während der Start-Up-Phase hat der AN sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. -- Fortsetzung s. Ziffer 5.1
Beschreibung des Loses
Fortsetzung aus Ziffer 2.1 -- Zwei Wochen nach Zuschlagserteilung sind die Personalvorstellung, kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems und Klärung der Implementierung von Daten, Klärung und Abstimmung der Prozesse Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen vorzunehmen. Eine Woche später sind die Anlagen und technischen Systeme, deren Dokumentation, die Verwaltung der Ersatzteile/Verschleißteile/Baugruppen und die Lagerhaltung zu übernehmen. Die Anlagendokumentation ist zu prüfen und nach vorgegebener Doku-Richtlinie aufzubauen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterauftragnehmerübersichten sind zu erstellen. -- Der Regelbetrieb für Compound und Neubau beginnt am 01.06.2026. -- In der Start-Up-Phase und für den Regelbetrieb sind ein Objektleiter und ein Vertreter vorzuhalten. Insgesamt sind 3 Haustechniker (HT), 2 HT der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar, 1 HT der Fachrichtung Versorgungstechnik, z.B. für Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar für den Compound vorzuhalten. Für den Neubau und für die Vertretung sind jeweils 2 HT, ein HT jeweils der vorgenannten Fachrichtungen, erforderlich. -- Für die Übernahme des Compounds und des Neubaus in der Start-Up-Phase ist die erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG (sog.Ü2) für das zum Einsatz geplante Personal des AN erforderlich. Beim für den Einsatz vorgesehenen Personal des AN muss die Bereitschaft zur Beantragung eines Führungszeugnisses (BZR-Prüfung) vorliegen. -- Der AN stellt in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team), mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter und ein mit Objektübernahmen erfahrenen Projektleiter (PL) angehören. -- Der Objektleiter ist von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr arbeitstäglich präsent, die HT von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der AN muss zu jeder Zeit erreichbar sein. -- Der AN muss über eine zeitgemäße CAFM-Software mit webbasiertem Zugriff für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen verfügen. Er stellt 10 Zugriffslizenzen zur Verfügung. Mindestfunktionen sind - Planung, Überwachung, Dokumentation aller Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsmaßnahmen - Erfassung und Auswertung von technischen und kaufmännischen Daten aus dem Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten - Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen - Transparenz über die eingesetzten Ressourcen - Vermeidung von Medienbrüchen und Doppelarbeit - Integration einer durchgängigen und konsistenten Datenhaltung - Dokumentationsfähigkeit, Historisierung und Archivierung Dieses muss software- und hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des BSI entsprechen und in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein. -- Alle erforderlichen Werkzeuge sind durch den AN zu stellen/vorzuhalten. Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißmaterialien, Materialien und Betriebsmittel sind zu verwalten/zu beschaffen. -- Mindestanforderungen an Ausbildung, Qualifikationen, Berufserfahrung und Kenntnisse von Objektleitern und HT sowie Vertretern sind Ziffer 5.1.9. zu entnehmen. -- In der Vertragsauslaufphase übergibt der AN die installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen an die AG oder den neuen Dienstleister. -- Hinweis zur Vertragsanpassungsklausel: Es ist möglich, dass eine Vertragserweiterung durch Fertigstellung weiterer Gebäude auf der Liegenschaft erfolgt. § 8 Nr. 6.4 der Besonderen Vertragsbedingungen und Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibung sind zu beachten.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis gilt der Gesamtangebotspreis des LV in € netto einschließlich von Preisen für Bedarfsleistungen mit der Gewichtung von 60 %.
- Qualität
- Grundlage für das (schriftliche) Konzept sind die aus dem Vertrag, der Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung sowie aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.Konzept der Leistungserbringung mit der Gewichtung von 40%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.10.2025
- Vertragsende
- 31.05.2031
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: siehe Ziffer 5.1.1 - Optionen
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 1 x 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2036. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Na … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -- 2) Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nach Absprache im Zeitraum vom 16.07.2025 bis 18.07.2025 und vom 30.07.2025 bis 01.08.2025. Besichtigungstermine sind vorab mit der in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) genannten Person zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Es wird ein Anmeldebogen der Bundespolizei übergeben, der kurzfristig auszufüllen und an den in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) benannten Kontakt zurückzusenden ist. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Die Besichtigungstermine müssen mindestens 5 Tage vor dem gewünschtem Termin vereinbart werden. -- 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.08.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Apleona Facility Management GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
- HS Service GmbH6 Zuschläge
- FAM Gebäudedienste GmbH5 Zuschläge
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH5 Zuschläge
- KPS Prüfservice GmbH4 Zuschläge
- HD Elektrotechnik GmbH3 Zuschläge
- OMS Prüfservice GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.08.2025
- BekanntmachungFrist 20.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7003c058-74a2-410f-b643-7459a12cb839.