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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: offene Ausschreibungen

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab. Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Ein Verfahren für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (EU-weit bekannt gemacht). Derzeit 970 offen, 21.710 in den letzten 12 Monaten. Maßgeblich sind immer die Vergabeunterlagen; keine Rechtsberatung.