Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Unterstützungsleistungen in Architekturthemen (Koordination und Planung) - EAM-Architekt

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0105veröffentlicht 12.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 333 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
21,95 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 26,34 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre09.01.2026 – 08.01.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 08.01.2028
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist einer der führenden IT-Dienstleister in Deutschland. Sie unterstützt als Landesbetrieb die hessische Lan-desverwaltung in der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie. An zwei Standorten - in Wiesbaden und Hünfeld - erarbeiten über 1000 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter innovative, qualitativ hochwertige, zuverlässige und wettbe-werbsfähige IT-Lösungen für die moderne Verwaltung.

Ausgehend von der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung und der digitalen Kommunikation der Bürger mit der Verwaltung ist geplant, dass die HZD die Agilität und Verfügbarkeit von Kunden-Services und Basisdiensten erweitert. Die Umsetzung erfolgt derzeit u.a. im Programm Cloud-Transformation und anderen größeren Projekten.

Zur Erfüllung dieses Aufgabenspektrums ergeben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Unterstützungsbedarfe von IT-Architekten in einzelnen Aufträgen von der Planung bis hin zur Umsetzung von Projekten für unterschiedliche Themen und Fachgebiete. Diese Bedarfe werden für die kommenden Jahre in verstärkter Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know- how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher vorliegend den Abschluss eines Rahmenvertrages im Rahmen der Erhöhung der Verfügbarkeit der HZD-Leistungen zur Unterstützung des Enterprise Architekturmanagements an.

Die angeforderte Unterstützungsleistung soll für das Enterprise Architekturmanagement (EAM) der HZD eingesetzt werden. Das EAM der HZD ist wie folgt organisiert. Der Enterprise Architekt oder die Enter-prise Architektin hat die fachliche Leitung des EAM der HZD inne. Der Auftraggeber des EAM ist jedoch die Direktion. Zusätzlich gibt es das Architekturboard, das aus Abteilungsarchitekten und deren Stellvertretern besteht. Es handelt als abteilungsübergreifendes Abstimmungs- und Entscheidungsgremium zu Fragestellungen der IT-Architektur. Als operative Einheit des EAM gibt es das Fachgebiet Operatives Ar-chitekturmanagement (OAM).

Die Aufgaben des Enterprise Architekten liegen in der strategischen Planung und Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur im Rahmen entsprechender Projekte bzw. Teilprojekte, sowie in der Beratung des Kunden bei technischen Weiterentwicklungen der IT-Infrastruktur. Der Verantwortungsbereich des Enterprise Architekten umfasst folgende Aufgaben: Fachlich technischer Bereich •Konzeption und Dokumentation von anforderungsgerechten Architekturbausteinen • Erstellung von IT-Architekturkonzepten und Architekturvisualisierungen • Evaluation von Technologien, Frameworks und Methoden • Modellierung und Weiterentwicklung von IT-Bebauungsplänen

Organisatorischer und prozessualer Bereich • Erhebung und Analyse von Anforderungen der Kunden der HZD zu benötigten IT- Lösungen • Übersetzung von Anforderungen aus Geschäftsprozessen in Daten-, Anwendungs- oder Technologie-Architekturen • Definition von Architekturmustern und Referenzmodellen • Entwicklung und Einführung von IT-Standards • Beratung bei der Auswahl neuer Softwareprodukte, Technologien in den jeweiligen Themengebieten • Unterstützung bei der Aufstellung und Weiterentwicklung von Projekt- und Projektstrukturplänen sowie Festlegung von Arbeitspaketen in den jeweiligen Projekten • Mitarbeit bei der Durchführung von Aufwandsabschätzungen • Mitarbeit und Ausarbeitungen bei Kapazitäts-/Budget- und Personaleinsatzplanung • Mitarbeit bei dem Projekt-/Risiko-Controlling • Zeit- und zielgerechte Planung von Architekturen unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im Bereich der eingesetzten Systeme und Technologien zur Erreichung der Auftragsziele, Planung von IT-Infrastrukturen • Unterstützung bei der Planung neuer Projekte im Kontext Unternehmens- bzw. IT-Architektur • Qualitätssicherung der Artefakte des Enterprise Architektur Managements (Architektur-, Lösungsbausteine, Architekturmuster, Referenzarchitekturen, weitere Architekturkonzepte) • Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit Betriebs- bzw. Projektleitungen und weiteren Fachexperten der HZD • Berichterstattung an das Enterprise Architekturmanagement und das Management der HZD • Organisation der fristgerechten Umsetzung der Arbeiten in den zugewiesenen Aufgabenumfeldern

Allgemeines / Übergreifendes • Knowhow-Transfer an die Mitarbeiter der Fachbereiche inkl. der Präsentation der Ergebnisse in regelmäßigen Abstimmungsterminen • Umfassende und sachgerechte Dokumentation nach projektabhängigen Vorgaben des Auftraggebers (z. B. Präsentation, Betriebshandbuch, Konzepte)

Voraussetzungen zur Leistungserbringung EAM Architekt Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Leistungen durch jeweils entsprechend qualifizierte Personen erbracht werden. Die für die Erbringung der Leistungen in diesem Bereich eingesetzten Personen müssen zur zeitgerechten Leistungserbringung innerhalb des vertraglich vereinbarten Service-Levels entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat die geforderten Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen vor Abschluss eines Einzelabrufs mittels dem Kompetenzprofil nachzuweisen und zu bestätigen.

Die Aufgaben des Enterprise Architekten werden HZD übergreifend im Enterprise Architektur Management, oder in den jeweils abteilungsspezifischen Teilbereichen des EAMs durchgeführt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
09.01.2026
Vertragsende
08.01.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
26.337.600 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 26.337.600,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. (6) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen (Datei "Daten- schutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung"). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (Zuschlagskriterium Preis = 100%). Entscheidend ist hier die Gesamtange- botssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Position im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SINC GmbH, Wiesbaden9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Unterstützungsleistungen in Architekturthemen (Koordination und Planung) für die hessische Polizei

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 06.01.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Mehr von Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Alle 5 offenen Ausschreibungen von Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 08.12.2025 auf 09.12.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 08.12.2025
  5. BekanntmachungFrist 08.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4d7facc-17a7-4619-bb09-e0f184740739.