Unterstützungsleistungen im polizeilichen Umfeld in 7 Losen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2026-0055veröffentlicht 07.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 70,61 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 12.02.2027 – 11.02.2029
- Lose
- 7
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 70,61 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre12.02.2027 – 11.02.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 1 Tagüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 1 Tag
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 11.02.2029
- Bindefrist endetin 4 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die HZD erbringt -speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei – den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Hierfür werden verschiedene Dienstleistungen ausgeschrieben.
Gegenstand nach CPV
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | POLAS Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind mit Hardware unterschiedlicher Firmen und in den meisten Fällen mit Betriebssystemen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste genutzt wie eine zentrale E-Mail-Plattform, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmanagementsystem. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern betrieben. Als Datenbanken werden bis auf wenige Ausnahmen die Produkte der Firmen Oracle und Microsoft verwendet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches Directory eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Für die Arbeitsabläufe sind die veröffentlichten Landesstandards sowie die HZD-seitigen Standards in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die basierend auf ITIL standardisierten Betriebsprozesse des IT-Service Managements. Im Fokus bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen stehen die Prozesse zum Service-Delivery, namentlich das Incident-, Problem-, Change- und Release Management. Eingebettet in diesen Rahmen erbringt die HZD - und hier speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei - den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Aufgrund des hohen Zentralisierungsgrades ist eine hohe Verfügbarkeit der von der HZD zentral betriebenen polizeilichen Anwendungen von äußerster Wichtigkeit für den Einsatz der Polizisten. Ein Großteil der Verfahren dient der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hilft dabei Schäden an Leib und Leben von Bürgern sowie Polizisten zu vermeiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung neuer Verfahren (von der Planung bis zur vollständigen Betriebseinführung) und die Umsetzung von gravierenden Verfahrensupdates bzw. Upgrades am effektivsten mit einem Team erfolgen, dass über aktuellstes Software KnowHow und langjährige Erfahrung verfügt. Dieser Bedarf wird auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Außerdem müssen verstärkt landespolitische als auch bundespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Da der erforderliche Personalbedarf nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität durch interne Mitarbeiter abgedeckt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber, das Land Hessen, vertreten durch die HZD, den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 VgV, über den Leistungen bis zur vollständigen Betriebseinführung der neuen Verfahren im Umfeld des Anwendungsmanagement Polizei und verbundener Kooperationen und Resorts beauftragt werden können. Die sog. "POLAS-Anwendungsfamilie" beinhaltet einerseits das Landesdatenhaltungssystem für polizeilich relevante Daten und wird als browserbasierte Online-WEB-An-wendung im 24-Stunden-Betrieb zur Verfügung gestellt. Andererseits wird das Lan-desdatenhaltungssystem durch mehr als 50 Teilverfahren ergänzt. Die POLAS-An-wendungsfamilie dient im Wesentlichen der vorbeugenden Bekämpfung und Verfol-gung von Straftaten, der Strafvollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie der Amtshilfe. Konkret wird die Pflege und Abfrage von polizeilich relevanten Personendaten, Fahn-dungs-, Haft-, Alias- und Erkennungsdienstdaten, Kriminalaktennachweise, personen-gebundene Hinweise, Fall-, Sachfahndungs- und Sachbeschreibungsdaten ermöglicht. Das POLAS Teilverfahren INPOL-Land ist ein Kooperationsprodukt der Länder Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg sowie Brandenburg und wird in Teilen oder in Gänze in vielen anderen Bundesländern (sog. "Teilnehmerländer") eingesetzt. Die Teilnehmerländer haben nur ein sehr eingeschränktes Mitbestimmungsrecht und wir-ken nicht bei Pflege- und Weiterentwicklung der Software mit. Die Anwendung ist hochverfügbar und wird auf einer Hyperkonventen Virtualisierungsplattform in einem 2-Raum Konzept betrieben. Dabei wird zwischen Produktiv-, Referenz- und Entwicklungsumgebung unterschieden. Insgesamt sind mehr als 18.000 Anwender an das System angebunden und greifen auf die in 21 Oracle-Datenbanken vorhandenen Daten mit ca. 6 TB Datenvolumen zu. Die Anwendung ist hochverfügbar und wird auf der Verfahrenscloud-Hessen mit ins-gesamt etwa 80 VMs betrieben. Dabei wird zwischen Produktiv-, Referenz-, Entwicklungs- und Schulungsumgebung unterschieden. Insgesamt sind mehr als 18.000 An-wender an das System angebunden und greifen auf die in etwa 45 Oracle-Datenbanken vorhandenen Daten mit ca. 42 TB Datenvolumen zu. Im Fachgebiet POLAS erbringt der Auftragnehmer Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Administration der Fachverfahren der POLAS-Familie. Es werden zwei Rollenprofile ausgeschrieben ("Verfahrensspezialist POLAS" nach Ziffer 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und "Senior Verfahrensspezialist POLAS" nach Ziffer 4.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Mindestanforderungen an die Qualifikationen sind den Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.4.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von folgenden Schätzmengen wird ausgegangen: Verfahrensspezialist POLAS ca. 9 Personenjahre pro Jahr / 36 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) Senior Verfahrensspezialist POLAS ca. 3 Personenjahre pro Jahr / 12 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) | 2 Jahre | 10.533.600 € |
| 2 | ComVor Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind mit Hardware unterschiedlicher Firmen und in den meisten Fällen mit Betriebssystemen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste genutzt wie eine zentrale E-Mail-Plattform, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmana-gementsystem. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern betrieben. Als Datenbanken werden bis auf wenige Ausnahmen die Produkte der Firmen Oracle und Microsoft verwendet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches Directory eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Für die Arbeitsabläufe sind die veröffentlichten Landesstandards sowie die HZD-seitigen Standards in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die basierend auf ITIL standardisierten Betriebsprozesse des IT-Service Managements. Im Fokus bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen stehen die Prozesse zum Service-Delivery, namentlich das Incident-, Problem-, Change- und Release Management. Eingebettet in diesen Rahmen erbringt die HZD - und hier speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei - den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Aufgrund des hohen Zentralisierungsgrades ist eine hohe Verfügbarkeit der von der HZD zentral betriebenen polizeilichen Anwendungen von äußerster Wichtigkeit für den Einsatz der Polizisten. Ein Großteil der Verfahren dient der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hilft dabei Schäden an Leib und Leben von Bürgern sowie Polizisten zu vermeiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung neuer Verfahren (von der Planung bis zur vollständigen Betriebseinführung) und die Umsetzung von gravierenden Verfahrensupdates bzw. Upgrades am effektivsten mit einem Team erfolgen, dass über aktuellstes Software KnowHow und langjährige Erfahrung verfügt. Dieser Bedarf wird auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Außerdem müssen verstärkt landespolitische als auch bundespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Da der erforderliche Personalbedarf nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität durch interne Mitarbeiter abgedeckt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber, das Land Hessen, vertreten durch die HZD, den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 VgV über den Leistungen bis zur vollständigen Betriebseinführung der neuen Verfahren im Umfeld des Anwendungsmanagement Polizei und verbundener Kooperationen und Resorts beauftragt werden können. "ComVor" ist die zentrale Fachanwendung für die Erfassung von Vorgangsdaten der hessischen Polizei auf Formularbasis. Diese Daten werden je nach Anforderungen der verschiedenen Anwendungen EBV, ETB, EUSka, ComVor-Index, KLB, POLAS, Staatsanwaltschaften, Crime, ELS, Massenschnittstelle, Onlinewache über Schnitt-stellen exportiert oder importiert. Zurzeit arbeiten ca. 15.000 User mit der Anwendung. ComVor ist eine Kooperation aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen und wird von diesen weiterentwickelt und betrieben. Die MSSQL-Datenbanken für ComVor, BV, ETB und EUSka in den Produktions- und Preproduktionsumgebungen werden auf einem hochverfügbaren Microsoft Cluster mit SAN-Anbindung betrieben. Das Datenvolumen beträgt mehr als 1,5 TB. Alle Applikationen in der Produktion müssen 24x7 verfügbar sein. Die ComVor-Familie beinhaltet eine Produktions-, eine Pre-Prod- sowie vier QS-Umgebungen. Gleiches gilt für die entsprechenden Querschnittsthemen (Mini-Verfahren), so dass eine hohe Betriebssicherheit und Verfügbarkeit gewährleistet werden kann. Diese werden für Migrationstests, Patch-/Fachanwendungsfixeinspielungen, Schnittstellentests in den verschiedensten Kombinationen der, in der Verfahrensbeschreibung gelisteten, Fachanwendungen benötigt. Die Datenbankserver werden auf physikalischer Hardware betrieben, während Middleware-, Geo- und Schnittstellenserver mittels MS HyperV Technologie virtuell betrieben werden. Die MSSQL-Datenbanken für ComVor, BV, ETB und EUSka in der Produktions- und Preproduktionsumgebung werden auf einem hochverfügbaren Microsoft 4 Node-Clus-ter mit SAN-Anbindung betrieben. Das Datenvolumen beträgt mehr als 1,5 TB. Alle Applikationen in der Produktion müssen 24x7 verfügbar sein. Die ComVor-Familie be-inhaltet eine Produktions-, eine PreProd- sowie vier QS-Umgebungen. Diese werden für Migrationstests, Patch-/Fachanwendungsfixeinspielungen, Schnittstellentests in den verschiedensten Kombinationen der, in der Verfahrensbeschreibung gelisteten, Fachanwendungen benötigt. Die Datenbankserver werden auf physikalischer Hardware betrieben, während Middleware-, Geo- und Schnittstellenserver mittels MS Hy-per-V Technologie virtuell betrieben werden. Im Fachgebiet ComVor erbringt der Auftragnehmer Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Administration der Fachverfahren der ComVor Familie. Es werden zwei Rollenprofile ausgeschrieben ("Verfahrensspezialist ComVor" nach Ziffer 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und "Senior Verfahrensspezialist ComVor" nach Ziffer 4.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Mindestanforderungen an die Qualifikationen sind den Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.4.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von folgenden Schätzmengen wird ausgegangen: Verfahrensspezialist ComVor ca. 4 Personenjahre pro Jahr / 16 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) Senior Verfahrensspezialist ComVor ca. 3 Personenjahre pro Jahr / 12 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) | 2 Jahre | 6.283.200 € |
| 3 | Querschnittsthemen Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind mit Hardware unterschiedlicher Firmen und in den meisten Fällen mit Betriebssystemen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste genutzt wie eine zentrale E-Mail-Plattform, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmana-gementsystem. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern betrieben. Als Datenbanken werden bis auf wenige Ausnahmen die Produkte der Firmen Oracle und Microsoft verwendet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches Directory eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Für die Arbeitsabläufe sind die veröffentlichten Landesstandards sowie die HZD-seitigen Standards in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die basierend auf ITIL standardisierten Betriebsprozesse des IT-Service Managements. Im Fokus bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen stehen die Prozesse zum Service-Delivery, namentlich das Incident-, Problem-, Change- und Release Management. Eingebettet in diesen Rahmen erbringt die HZD - und hier speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei - den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Aufgrund des hohen Zentralisierungsgrades ist eine hohe Verfügbarkeit der von der HZD zentral betriebenen polizeilichen Anwendungen von äußerster Wichtigkeit für den Einsatz der Polizisten. Ein Großteil der Verfahren dient der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hilft dabei Schäden an Leib und Leben von Bürgern sowie Polizisten zu vermeiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung neuer Verfahren (von der Planung bis zur voe Querschnittsthemen umfassen eigenständige Anwendungen, welche u.a.mit einer eigenen Citrix-Server-Farm oder einer Webserverfarm, in die Systemlandschaft der Hessischen Polizei (z. Bsp.: Active Directory im Bereich der Hessischen Polizei, den Clients, den Oracle Server) vollständig integriert sind. Im Fachgebiet Querschnittsthemen erbringt der Auftragnehmer Tätigkeiten im Zusam-menhang mit der Administration des diverser kleiner Fachverfahrens (u.a. SOLA oder VDI (Virtual Desktop Infrastructure)).llständigen Betriebseinführung) und die Umsetzung von gravierenden Verfahrensupdates bzw. Upgrades am effektivsten mit einem Team er-folgen, dass über aktuellstes Software KnowHow und langjährige Erfahrung verfügt. Dieser Bedarf wird auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Außerdem müssen verstärkt landespolitische als auch bundespolitische For-derungen umgesetzt bzw. integriert werden. Da der erforderliche Personalbedarf nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität durch interne Mitarbeiter abgedeckt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber, das Land Hessen, vertreten durch die HZD, den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 VgV über den Leistungen bis zur vollständigen Betriebseinführung der neuen Verfahren im Umfeld des Anwendungsmanagement Polizei und verbunde-ner Kooperationen und Resorts beauftragt werden können. Unter "Querschnittsverfahren" versteht man verschiedene Anwendungen, die auf Grund ihrer Größe nicht als getrennte Verfahren geführt werden sowie Verfahrens-übergreifende Infrastruktur für Überwachung, IT-Service-Management, Sicherheit, Compliance, Lizenz- & Update-Management (z.Bsp. SCOM, Trellix, KMS, WSUS). Die Querschnittsthemen umfassen eigenständige Anwendungen, welche u.a. mit einer eigenen Citrix- Server- Farm oder einer Webserverfarm, in die Systemlandschaft der Hessischen Polizei (z. Bsp.: Active Directory im Bereich der Hessischen Polizei, den Clients, den Oracle Server) vollständig integriert sind. Es werden zwei Rollenprofile ausgeschrieben ("Verfahrensspezialist Querschnittsthemen" nach Ziffer 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und "Senior Verfahrensspezialist Querschnittsthemen" nach Ziffer 4.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Mindestanforderungen an die Qualifikationen sind den Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.4.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von folgenden Schätzmengen wird ausgegangen: Verfahrensspezialist Querschnittsthemen ca. 10 Personenjahre pro Jahr / 40 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) Senior Verfahrensspezialist Querschnittsthemen ca. 3 Personenjahre pro Jahr / 12 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) | 2 Jahre | 11.383.680 € |
| 4 | IZEMA Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind mit Hardware unterschiedlicher Firmen und in den meisten Fällen mit Betriebssystemen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste genutzt wie eine zentrale E-Mail-Plattform, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmana-gementsystem. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern betrieben. Als Datenbanken werden bis auf wenige Ausnahmen die Produkte der Firmen Oracle und Microsoft verwendet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches Directory eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Für die Arbeitsabläufe sind die veröffentlichten Landesstandards sowie die HZD-seitigen Standards in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die basierend auf ITIL standardisierten Betriebsprozesse des IT-Service Managements. Im Fokus bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen stehen die Prozesse zum Service-Delivery, namentlich das Incident-, Problem-, Change- und Release Management. Eingebettet in diesen Rahmen erbringt die HZD - und hier speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei - den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Aufgrund des hohen Zentralisierungsgrades ist eine hohe Verfügbarkeit der von der HZD zentral betriebenen polizeilichen Anwendungen von äußerster Wichtigkeit für den Einsatz der Polizisten. Ein Großteil der Verfahren dient der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hilft dabei Schäden an Leib und Leben von Bürgern sowie Polizisten zu vermeiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung neuer Verfahren (von der Planung bis zur vollständigen Betriebseinführung) und die Umsetzung von gravierenden Verfahrensupdates bzw. Upgrades am effektivsten mit einem Team erfolgen, dass über aktuellstes Software KnowHow und langjährige Erfahrung verfügt. Dieser Bedarf wird auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Außerdem müssen verstärkt landespolitische als auch bundespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Da der erforderliche Personalbedarf nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität durch interne Mitarbeiter abgedeckt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber, das Land Hessen, vertreten durch die HZD, den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 VgV über den Leistungen bis zur vollständigen Betriebseinführung der neuen Verfahren im Umfeld des Anwendungsmanagement Polizei und verbundener Kooperationen und Resorts beauftragt werden können. Unter "IZEMA" versteht man das Integrierte Zeitmanagement der Hessischen Polizei. Die hessische Polizei nutzt dazu die Zeitmanagementsoftware SP-EXPERT. Diese Software soll unter anderem dafür sorgen, dass alle Dienststellen in Hessen unter glei-chen Bedingungen ihre Dienstzeit und Bezüge berechnen. Gleichzeitig werden die Planungskomponenten sehr umfangreich genutzt. IZEMA ist als eigenständige Anwendung, mit einer eigenen Citrix-Server-Farm und einer Webserverfarm, in die Systemlandschaft der Hessischen Polizei (z. Bsp.: Active Directory im Bereich der Hessischen Polizei, den Clients, den Oracle Server) vollständig integriert. Unter IZEMA versteht man das Integrierte ZEitMAnagement der Hessischen Polizei. Die hessische Polizei nutzt dazu die Zeitmanagementsoftware SP-EXPERT. Diese Software soll unter anderem dafür sorgen, dass alle Dienststellen in Hessen unter glei-chen Bedingungen ihre Dienstzeit und Bezüge berechnen. Gleichzeitig werden die Planungskomponenten sehr umfangreich genutzt. IZEMA ist als eigenständige Anwendung, mit einer eigenen Citrix-Server-Farm und einer Webserverfarm, in die Systemlandschaft der Hessischen Polizei (z. Bsp.: Active Directory im Bereich der Hessischen Polizei, den Clients, den Oracle Server) vollständig integriert. Im Fachgebiet IZEMA erbringt der Auftragnehmer Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Administration des Fachverfahrens IZEMA. Es werden zwei Rollenprofile ausgeschrieben ("Verfahrensspezialist IZEMA" nach Ziffer 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und "Senior Verfahrensspezialist IZEMA" nach Ziffer 4.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Mindestanforderungen an die Qualifikationen sind den Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.4.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von folgenden Schätzmengen wird ausgegangen: Verfahrensspezialist IZEMA ca. 2 Personenjahre pro Jahr / 8 Personenjahre insgesamt Senior Verfahrensspezialist IZEMA ca. 2 Personenjahre pro Jahr / 8 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) | 2 Jahre | 3.917.760 € |
| 5 | Webbasierte Polizeianwendungen Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind mit Hardware unterschiedlicher Firmen und in den meisten Fällen mit Betriebssystemen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste genutzt wie eine zentrale E-Mail-Plattform, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmana-gementsystem. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern betrieben. Als Datenbanken werden bis auf wenige Ausnahmen die Produkte der Firmen Oracle und Microsoft verwendet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches Directory eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Für die Arbeitsabläufe sind die veröffentlichten Landesstandards sowie die HZD-seitigen Standards in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Hierzu gehö-ren insbesondere die basierend auf ITIL standardisierten Betriebsprozesse des IT-Service Managements. Im Fokus bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen stehen die Pro-zesse zum Service-Delivery, namentlich das Incident-, Problem-, Change- und Release Management. Eingebettet in diesen Rahmen erbringt die HZD - und hier speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei - den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Aufgrund des hohen Zentralisierungsgrades ist eine hohe Verfügbarkeit der von der HZD zentral betriebenen polizeilichen Anwendungen von äußerster Wichtigkeit für den Einsatz der Polizisten. Ein Großteil der Verfahren dient der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hilft dabei Schäden an Leib und Leben von Bürgern sowie Polizisten zu vermeiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung neuer Verfahren (von der Planung bis zur vollständigen Betriebseinführung) und die Umsetzung von gravierenden Verfahrensupdates bzw. Upgrades am effektivsten mit einem Team erfolgen, dass über aktuellstes Software KnowHow und langjährige Erfahrung verfügt. Dieser Bedarf wird auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Außerdem müssen verstärkt landespolitische als auch bundespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Da der erforderliche Personalbedarf nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität durch interne Mitarbeiter abgedeckt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber, das Land Hessen, vertreten durch die HZD, den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 VgV über den Leistungen bis zur vollständigen Betriebseinführung der neuen Verfahren im Umfeld des Anwendungsmanagement Polizei und verbundener Kooperationen und Resorts beauftragt werden können. Unter dem Begriff "Webbasierte Polizeianwendungen" sind alle Inter- und Intranet gestützte Polizeianwendungen zusammengefasst worden, auch in Kooperation mit anderen Bundesländern betriebene Anwendungen. Die verschiedenen Anwendungen und Verfahren sind in die Systemlandschaft der Hessischen Polizei (z. Bsp.: Active Directory im Bereich der Hessischen Polizei, den Clients, den SQL Server) integriert. Als Softwarekomponenten sind MS SQL, Apache, JBOSS und ICContent vorrangig zu nennen. Alles wird auf Basis von MS Server Betriebssystemen und MS SQL Datenbanken betrieben. Im Fachgebiet Webbasierte Polizeianwendungen erbringt der Auftragnehmer Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Administration des Fachverfahrens Webbasierte Polizeianwendungen. Unter dem Begriff Webbasierte Polizeianwendungen sind alle Inter- und Intranet gestützte Polizeianwendungen zusammengefasst worden, auch in Kooperation mit anderen Bundesländern betriebene Anwendungen. Die verschiedenen Anwendungen und Verfahren sind in die Systemlandschaft der Hessischen Polizei (z. Bsp.: Active Directory im Bereich der Hessischen Polizei, den Clients, den SQL Server) integriert. Als Softwarekomponenten sind MS SQL, Apache, JBOSS und ICContent vorrangig zu nennen. Alles wird auf Basis von MS Server Betriebssystemen und MS SQL Datenbanken betrieben. Es werden zwei Rollenprofile ausgeschrieben ("Verfahrensspezialist Webbasierte Polizeianwendungen" nach Ziffer 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und "Senior Verfahrensspezialist Webbasierte Polizeianwendungen" nach Ziffer 4.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Mindestanforderungen an die Qualifikationen sind den Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.4.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von folgenden Schätzmengen wird ausgegangen: Verfahrensspezialist Webbasierte Polizeianwendungen ca. 8 Personenjahre pro Jahr / 32 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) Senior Verfahrensspezialist Webbasierte Polizeianwendungen ca. 4 Personenjahre pro Jahr / 16 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) | 2 Jahre | 10.644.480 € |
| 6 | Problemmanagement Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind mit Hardware unterschiedlicher Firmen und in den meisten Fällen mit Betriebssystemen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste genutzt wie eine zentrale E-Mail-Plattform, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmana-gementsystem. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern betrieben. Als Datenbanken werden bis auf wenige Ausnahmen die Produkte der Firmen Oracle und Microsoft verwendet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches Directory eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Für die Arbeitsabläufe sind die veröffentlichten Landesstandards sowie die HZD-seitigen Standards in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die basierend auf ITIL standardisierten Betriebsprozesse des IT-Service Managements. Im Fokus bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen stehen die Prozesse zum Service-Delivery, namentlich das Incident-, Problem-, Change- und Release Management. Eingebettet in diesen Rahmen erbringt die HZD - und hier speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei - den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Aufgrund des hohen Zentralisierungsgrades ist eine hohe Verfügbarkeit der von der HZD zentral betriebenen polizeilichen Anwendungen von äußerster Wichtigkeit für den Einsatz der Polizisten. Ein Großteil der Verfahren dient der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hilft dabei Schäden an Leib und Leben von Bürgern sowie Polizisten zu vermeiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung neuer Verfahren (von der Planung bis zur vollständigen Betriebseinführung) und die Umsetzung von gravierenden Verfahrensupdates bzw. Upgrades am effektivsten mit einem Team erfolgen, dass über aktuellstes Software KnowHow und langjährige Erfahrung verfügt. Dieser Bedarf wird auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Außerdem müssen verstärkt landespolitische als auch bundespolitische For-derungen umgesetzt bzw. integriert werden. Da der erforderliche Personalbedarf nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität durch interne Mitarbeiter abgedeckt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber, das Land Hessen, vertreten durch die HZD, den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 VgV über den Leistungen bis zur vollständigen Betriebseinführung der neuen Verfahren im Umfeld des Anwendungsmanagement Polizei und verbundener Kooperationen und Resorts beauftragt werden können. Das Problemmanagement umfasst die strategische und operative Steuerung von Störungen und Problemen für alle polizeilichen Verfahren. Das Problemmanagement etabliert organisatorische Rahmenbedingungen, um einen reibungslosen Betrieb sowie kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten. Das Problemmanagement plant, optimiert und steuert die Prozesse des Incident- und Problemmanagements, unterstützt bei der Eskalation und überwacht die Einhaltung von SLAs. Im Problemmanagement werden verfahrens- und abteilungsübergreifende Entstörungsmaßnahmen, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei koordiniert. Zu den Aufgaben gehören auch die selbstständige und strukturierte Analyse und Beseitigung komplexer Betriebsstörungen sowie die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen. Das Problemmanagement stimmt sich mit externen Dienstleistern und Herstellern ab, ggf. auch in englischer Sprache, koordiniert die Störungsanalyse und nachgelagerte Maßnahmen und entwickelt Prozeduren zur proaktiven Fehlervermeidung und Optimierung der Architektur. Einsatzumfeld ist das VPN der hessischen Polizei mit mehr als 16.000 Benutzern und mehr als 250 Server (virtuelle und physische) im Einsatz sowie den dazugehörigen Softwarekomponenten und Betriebssystemen. Schnittstellen der Verfahren untereinander und die sichere Verbindung an externe Komponenten (u.a. Kommunikation mit den anderen Verwaltungseinheiten). Es werden zwei Rollenprofile ausgeschrieben ("Problemmanager" nach Ziffer 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und "Senior Problemmanager" nach Ziffer 4.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Mindestanforderungen an die Qualifikationen sind den Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.4.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von folgenden Schätzmengen wird ausgegangen: Problemmanager ca. 3 Personenjahre pro Jahr / 12 Personenjahre insgesamt Senior Problemmanager ca. 6 Personenjahre pro Jahr / 24 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) Im Incident- und Problemmanagement ist die Bereitstellung von 2nd-Level Verfahrenssupport in Form von reaktiven Wochenrufbereitschaften außerhalb der Servicezeiten der HZD mit der Mindestbesetzung von einer Person zu erbringen. Aufgrund der großen Bandbreite der möglicherweise auftretenden Fragestellungen ist die Besetzung durch einen Senior Problemmanager zwingend erforderlich. Damit ist die Bereitschaft zur Teilnahme an einer alternierenden Rufbereitschaft (i.d.R. in zweiwöchigem Rhythmus) durchgehende Anforderung für alle Senior Problemmanager. Diese Rufbereitschaften werden von der Gesamtbetriebsleitung angeordnet. Die Gesamtbetriebsleitung kann auch über längere Zeit zusätzliche Rufbereitschafts-zeiten auf Wochenbasis für Senior Verfahrensspezialisten einrichten. | 2 Jahre | 9.623.200 € |
| 7 | EAS Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind mit Hardware unterschiedlicher Firmen und in den meisten Fällen mit Betriebssystemen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste genutzt wie eine zentrale E-Mail-Plattform, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmana-gementsystem. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern betrieben. Als Datenbanken werden bis auf wenige Ausnahmen die Produkte der Firmen Oracle und Microsoft verwendet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches Directory eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Für die Arbeitsabläufe sind die veröffentlichten Landesstandards sowie die HZD-seitigen Standards in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Hierzu gehö-ren insbesondere die basierend auf ITIL standardisierten Betriebsprozesse des IT-Service Managements. Im Fokus bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen stehen die Prozesse zum Service-Delivery, namentlich das Incident-, Problem-, Change- und Release Management. Eingebettet in diesen Rahmen erbringt die HZD - und hier speziell der Bereich Anwendungsmanagement Polizei - den technischen Betrieb für alle zentralisierten Verfahren der Hessischen Polizei. Aufgrund des hohen Zentralisierungsgrades ist eine hohe Verfügbarkeit der von der HZD zentral betriebenen polizeilichen Anwendungen von äußerster Wichtigkeit für den Einsatz der Polizisten. Ein Großteil der Verfahren dient der Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hilft dabei Schäden an Leib und Leben von Bürgern sowie Polizisten zu vermeiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung neuer Verfahren (von der Planung bis zur vollständigen Betriebseinführung) und die Umsetzung von gravierenden Verfahrensupdates bzw. Upgrades am effektivsten mit einem Team erfolgen, dass über aktuellstes Software KnowHow und langjährige Erfahrung verfügt. Dieser Bedarf wird auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Außerdem müssen verstärkt landespolitische als auch bundespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Da der erforderliche Personalbedarf nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität durch interne Mitarbeiter abgedeckt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber, das Land Hessen, vertreten durch die HZD, den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 VgV über den Leistungen bis zur vollständigen Betriebseinführung der neuen Verfahren im Umfeld des Anwendungsmanagement Polizei und verbunde-ner Kooperationen und Resorts beauftragt werden können. Unter EAS versteht man die elektronische Akte in Strafsachen eine vermittelnde Schnittstelle, die den rechtskonformen und sicheren Austausch von Strafsachen zwischen Polizei und Justiz ermöglicht. Die HZD stellt dieses Verfahren für 10 Landespolizeibehörden, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie die Polizei des Deutschen Bundestags bereit. Das Rechenzentrum des Landes Hessen besteht aus mehr als 2.800 (virtuelle und physische) Servern und den dazugehörigen Softwarekomponenten und Betriebssystemen mit über 75.000 Benutzern. Es existieren weiterhin viele Schnittstellen der Verfahren untereinander und gesicherte Verbindung zu externen Komponenten (u.a. Kommunikation abgeschotteter Netzwerke der Polizei). Unter EAS versteht man die elektronische Akte in Strafsachen eine vermittelnde Schnittstelle, die den rechtskonformen und sicheren Austausch von Strafsachen zwi-schen Polizei und Justiz ermöglicht.Die HZD stellt dieses Verfahren für 10 Landespolizeibehörden, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie die Polizei des Deutschen Bundestags bereit. Das Rechenzentrum des Landes Hessen besteht aus mehr als 2.800 (virtuelle und physische) Servern und den dazugehörigen Softwarekomponenten und Betriebssystemen mit über 75.000 Benutzern. Es existieren weiterhin viele Schnittstellen der Verfahren untereinander und gesicherte Verbindung zu externen Komponenten (u.a. Kommunikation abgeschotteter Netzwerke der Polizei). Es werden zwei Rollenprofile ausgeschrieben ("Verfahrensspezialist EAS" nach Ziffer 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und "Senior Verfahrensspezialist EAS" nach Ziffer 4.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Mindestanforderungen an die Qualifikationen sind den Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.4.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von folgenden Schätzmengen wird ausgegangen: Verfahrensspezialist EAS ca. 9 Personenjahre pro Jahr / 36 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) Senior Verfahrensspezialist EAS ca. 11 Personenjahre pro Jahr / 44 Personenjahre insgesamt (Mindestabnahme: 1 Personenjahr pro Jahr) | 2 Jahre | 18.221.280 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind pro Los mind. 3 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") einzureichen, die nach Art und Umfang den unter Ziff. 2.3 der Ausschreibungsbestimmungen bzw. im jeweiligen Referenzformular aufgeführten Anforderungen je Los entsprechen (Mindestanforderungen … ganz lesenkürzer
Es sind pro Los mind. 3 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") einzureichen, die nach Art und Umfang den unter Ziff. 2.3 der Ausschreibungsbestimmungen bzw. im jeweiligen Referenzformular aufgeführten Anforderungen je Los entsprechen (Mindestanforderungen). Los 1: Art: Unterstützungsleistungen Verfahrensspezialist POLAS. Umfang: mind. 100 Personentage pro Referenz und Jahr. Es werden im Referenzformular 13 Fragen zur Referenztätigkeit gestellt. Die Fragen in den Positionen 1 bis 5 sind von jeder Referenz zu erfüllen. Eine Referenz, die eine Referenztätigkeit in den Positionen 1 bis 5 nicht erfüllt, wird nicht gewertet. Werden von den Referenztätigkeiten in den Positionen 6 bis 13 mehr als 2 Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet (sämtliche Anforderungen siehe Dateien "Referenzen_Los 1"; Ziff. 2.3.1 der Ausschreibungsbestimmungen). Los 2: Art: Unterstützungsleistungen Verfahrensspezialist ComVor. Umfang: mind. 100 Personentage pro Referenz und Jahr. Ab der lfd. Nummer 7 des Referenzvordrucks werden 12 Fragen zur Referenztätigkeit gestellt. Die Fragen in den Positionen 1 bis 5 sind von jeder Referenz zu erfüllen. Eine Referenz, die eine Referenztätigkeit in den Positionen 1 bis 5 nicht erfüllt, wird nicht gewertet. Werden in den Positionen 6 bis 12 mehr als 2 Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet (sämtliche Anforderungen siehe Dateien "Referenzen_Los 2"; Ziff. 2.3.2 der Ausschreibungsbestimmungen). Los 3: Art: Unterstützungsleistungen Verfahrensspezialist Querschnittsthemen. Umfang: mind. 100 Personentage pro Referenz und Jahr. Ab der lfd. Nummer 7 des Referenzvordrucks werden 13 Fragen zur Referenztätigkeit gestellt. Die Fragen in den Positionen 1 bis 5 sind von jeder Referenz zu erfüllen. Eine Referenz, die eine der Referenztätigkeiten in den Positionen 1 bis 5 nicht erfüllt, wird nicht gewertet. Werden von den Referenztätigkeiten in den Positionen 6 bis mehr als 2 Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet (sämtliche Anforderungen siehe Dateien "Referenzen_Los 3"; Ziff. 2.3.3 der Ausschreibungsbestimmungen). Los 4: Art: Unterstützungsleistungen Verfahrensspezialist IZEMA. Umfang: mind. 100 Personentage pro Referenz und Jahr. Ab der lfd. Nummer 7 des Referenzvordrucks werden 9 Fragen zur Referenztätigkeit gestellt. Die Fragen in den Positionen 1 bis 4 sind von jeder Referenz zu erfüllen. Eine Referenz, die eine der Referenztätigkeiten in den Positionen 1 bis 4 nicht erfüllt, wird nicht gewertet. Werden von den Referenztätigkeiten in den Positionen 5 bis 9 mehr als 2 Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet (sämtliche Anforderungen siehe Dateien "Referenzen_Los 4"; Ziff. 2.3.4 der Ausschreibungsbestimmungen). Los 5: Art: Unterstützungsleistungen Verfahrensspezialist Webbasierte Polizeianwendungen. Umfang: mind. 100 Personentage pro Referenz und Jahr. Ab der lfd. Nummer 7 des Referenzvordrucks werden 14 Fragen zur Referenztätigkeit gestellt. Die Fragen in den Positionen 1 bis 5 sind von jeder Referenz zu erfüllen. Eine Referenz, die eine der Referenztätigkeiten in den Positionen 1 bis 5 nicht erfüllt, wird nicht gewertet. Werden von den Referenztätigkeiten in den Positionen 6 bis 14 mehr als 2 Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet (sämtliche Anforderungen siehe Dateien "Referenzen_Los 5"; Ziff. 2.3.5 der Ausschreibungsbestimmungen). Los 6: Art: Unterstützungsleistungen Problemmanager. Umfang: mind. 100 Personentage pro Referenz und Jahr. Ab der lfd. Nummer 7 des Referenzvordrucks werden 16 Fragen zur Referenztätigkeit gestellt. Die Fragen in den Positionen 1 bis 6 sind von jeder Referenz zu erfüllen. Eine Referenz, die eine Referenztätigkeit in den Positionen 1 bis 6 nicht erfüllt, wird nicht gewertet. Werden von den Referenztätigkeiten in den Positionen 7 bis 16 mehr als 2 Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet (sämtliche Anforderungen …- Spezifischer Jahresumsatz
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Los 1 (POLAS): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 16.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossen … ganz lesenkürzer
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Los 1 (POLAS): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 16.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. (Datei "Abfrage Mindestumsatz_Los 1") Los 2 (ComVor): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 9.500.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens . Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. (Datei "Abfrage Mindestumsatz_Los 2") Los 3 (Querschnittsthemen): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 17.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens . Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. (Datei "Abfrage Mindestumsatz_Los 3") Los 4 (IZEMA): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 6.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. (Datei "Abfrage Mindestumsatz_Los 4") Los 5 (Webbasierte Polizeianwendungen): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 16.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. (Datei "Abfrage Mindestumsatz_Los 5") Los 6 (Problemmanagement): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 15.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. (Datei "Abfrage Mindestumsatz_Los 6") Los 7 (EAS): Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 30.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufna …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.02.2027
- Vertragsende
- 11.02.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 12.640.320 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 06.11.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 12.640.320,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die na … ganz lesenkürzer
Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung je Los geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung_Los 1", "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung_Los 2", "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung_Los 3" usw.). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung je Los an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere legt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen dar, in dem er diese entweder in Anlage 1 der Vereinbarung einträgt oder diese als gesonderte Unterlage seinem Angebot beifügt. In diesem Auftrag werden keine besonderen technisch-organisatorischen Maßnahmen gefordert. (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ea4f484-c7e3-4060-9616-68ddd7bfd83f.