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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Unterstützung im Anwendungsmanagement/ administrative Tätigkeiten auf LINUX- und Windows-Plattformen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2026-0010veröffentlicht 29.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 249 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
17,49 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Unterstützung im Anwendungsmanagement/ administrative Tätigkeiten auf LINUX- und Windows-Plattformen für die Abteilungen A und J der HZD, HMdF, OFD sowie für die FITKO (Rahmenvereinbarung)

Beschreibung des Loses

In der Vergangenheit ergaben sich im Land Hessen zu verschiedenen Aufgabengebieten in der Steuerverwaltung und in der Justiz Bedarfe an Unterstützung im Bereich des Anwendungsmanagements auf LINUX- und Windows-Plattformen. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung im Anwendungsmanagement auf LINUX- und Windows-Plattformen an. Benötigt werden die Unterstützungsleistungen für Projekte und Verfahren in den Abteilungen A und J der HZD, im Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF), bei der Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main (OFD) sowie bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Durch die in dieser Leistungsbeschreibung aufgezählten Leistungen sollen alle Phasen der Anwendungsbetreuung abgedeckt werden können. Neben der Unterstützung im Anwendungsmanagement in den unten benannten Methoden wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung im Rahmen der administrativen Tätigkeiten erwartet. Zur Erfüllung der Aufgabenfelder soll der Auftragnehmer in der Lage sein, je nach Anforderung des Einzelauftrags, Personen gemäß dem nachfolgenden Qualifikationsprofil zu stellen. Der Verantwortungsbereich des Fach-Anwendungsbetreuers umfasst u.a. folgende Aufgaben: Betrieb von Fachverfahren (Java) und deren Applikations- Servern (Tomcat, JBoss, etc.) auf Basis von Microsoft Windows Server 2012 ff. oder Unix und deren Derivate, Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Bereich Active Directory, Gruppenrichtlinien und Benutzerverwaltung, Mitarbeit bei der Integration in Infrastrukturen der HZD (z.B. Firewall, Backup und Recovery, Virenschutz, "SAN"), Mitarbeit bei der Konfiguration der Kundensysteme (Change Management Prozesse), Mitarbeit im second level support (Incident Management Prozesse), Weiterentwicklung der Automation von Betriebsaufgaben durch den Einsatz von Skripten (z.B. PowerShell, "VBS", Perl, Batch), Erstellung und Pflege von Dokumentationen und Betriebshandbüchern, Dokumentation der eigenen durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers), Konzeptionelle Mitarbeit im Betriebsumfeld, Analysen und Optimierung von Systemen Ein Fach-Anwendungsbetreuer muss zur Leistungserbringung über folgende Mindestqualifikationen und -erfahrungen verfügen, die mittels Kompetenzprofil vor Ab-schluss eines Einzelabrufs nachzuweisen sind: Hochschul- oder Universitätsabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Naturwissenschaften, Mathematik) und/oder ein anerkannter Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie und/oder in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten, Fachkompetenz in der Bereitstellung von Fachanwendungen, in technischer und fachlicher Sicht, Fachkompetenz in der Administration von Servern auf Basis von Microsoft Windows Server 2012 ff. oder Unix und deren Derivate als Bestandteil großer IT-Infrastrukturen (Enterprise-Umfeld), Fachkompetenz in der Administration von Serverrollen (z.B. Proxyserver, "SCOM", WSUS, DFS, DHCP, Printserver und Domänencontroller) in verteilten Umgebungen, Fachkompetenz im Bereich von Automation und Monitoring (z.B. SCOM) in verteilten Umgebungen, Erfahrung in der Anwendung von Incident-, Problem-, Change- und Release-Management-Prozessen nach ITIL/ITSM vorhanden, Gute Kenntnisse der MS Windows-Server-Betriebssysteme oder Linux Systeme, nachgewiesen über einschlägige Herstellerzertifikate oder vergleichbare langjährige Erfahrung, Erfahrung im Bereich Storage (z.B. SAN, "NAS", iSCSI), Erfahrung mit Methoden zur Datensicherung und Wiederherstellung, Erfahrung in der Erstellung und Pflege technischer Konzepte, Dokumentationen und Betriebshandbücher, Fachkompetenz in der Script-Entwicklung, z.B. PowerShell, VBS, Perl oder Batch, Erfahrung im Bereich Netzwerk, z.B. "WAN", VLAN, VPN, Protokolle, Hardware. Die Projektsprache ist deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt. Unter "Berufserfahrung" sind durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der "Preis" (Gewichtung 100 %). Für den Fach-Anwendungsbetreuer hat der Bieter den Stundensatz (netto) für den remote-Einsatz in Feld C4 und den Stundensatz (netto) für den Einsatz vor Ort in Feld C5 einzutragen. In die Felder D4 und D5 trägt der Bieter den für ihn derzeit geltenden Umsatzsteuersatz in Prozent ein. Tätigkeiten des Fach-Anwendungsbetreuers sind ganz überwiegend remote zu erbringen.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Die Tabellen-Einträge Nr. 1 bis Nr. 4 sind in jeder einge … ganz lesenMindestanforderung: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Die Tabellen-Einträge Nr. 1 bis Nr. 4 sind in jeder eingereichten Referenz auszufüllen. Die Tabellen-Einträge Nr. 5 bis 16 müssen über alle eingereichten Referenzen in Summe mindestens einmal nachgewiesen werden. Nur wenn durch alle eingereichten Referenzen alle Anforderungen mindestens einmal erfüllt werden, wird ein Bieter als geeignet angesehen. Bieter die nicht sämtliche Anforderungen in den Nrn. 5 bis 16 mindestens einmal erfüllen, werden als ungeeignet aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Wurde in der Referenz ein Fach-Anwendungsbetreuer eingesetzt? Betrug der Einsatz des Fach-Anwendungsbetreuers in der Referenz mindestens 180 Personentage? Wurden in der Referenz Fachverfahren (Java) und deren Applikations-Servern (Tomcat, JBoss, etc.) auf Basis von Microsoft Windows Server 2012 ff. oder Unix und deren Derivate betrieben? Wurden in der Referenz Aufgaben aus dem Bereich Active Directory, Gruppenrichtlinien und Benutzerverwaltung übernommen? Wurde in der Referenz bei der Integration in Infrastrukturen des Referezgebers (z.B. Firewall, Backup und Recovery, Virenschutz, "SAN") unterstützt? Wurde in der Referenz die Konfiguration der Kundensysteme (Change Management Prozesse) vorgenommen? Wurde in der Referenz im second level support (Incident Management Prozesse) unterstützt? Wurde in der Referenz die Weiterentwicklung der Automation von Betriebsaufgaben durch den Einsatz von Skripten (z.B. PowerShell, "VBS", Perl, Batch) durchgeführt? Wurden in der Referenz Dokumentationen und Betriebshandbücher erstellt und gepflegt? Erfolgte in der Referenz die Aufgabendokumentation? Wurden in der Referenz konzeptionelle Arbeiten im Betriebsumfeld durchgeführt? Wurden in der Referenz Analysen und Optimierungen von Systemen durchgeführt? Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des betreffenden Angebots. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Allgemeiner Jahresumsatz
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 07 Umsatzzahlen").
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung jeweils um weitere 12 Monate (max. 48 Monate). Nach Ablauf von 48 Monaten endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung Bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
03.03.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Auftraggeber schätzt des Auftragswert der Rahmenvereinbarung nach den Regeln des § 3 VgV auf 17.490.000,00 € bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren. Der Höchstwert abrufbarer Leistungen liegt bei 20.988.000,00 €. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Hinweis zu dem Kompetenzprofil: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese das Kompetenzprofil ausgefüllt einzureichen. Das Kompetenzprofil dient der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikation an das einzusetzende Personal. Der Auftraggeber fordert das Kompetenzprofil zum Nachweis dieser Mindestqualifikation vor Abschluss eines Einzelauftrags vom Auftragnehmer an.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e07d444-e480-4c21-a9bf-64571b274122.