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vergebenEU-weitArchitekturleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Unterstützung bei der Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUPen) im Rahmen des Standortauswahlgesetzes (StandAG)

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 0401/25veröffentlicht 06.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 297 Tagen abgelaufen

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in 75 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2 Mio. €
Laufzeit
7 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität der angebotenen Leistung70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Vergabe von Leistungen im Kontext Strategischer Umweltprüfungen (SUPen) im Rahmen des Standortauswahlverfahrens (StandAV), das im Standortauswahlgesetz (StandAG) normiert ist. Auftraggeberin ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das unter anderem die Aufsicht sowie die Genehmigungs- und Regulierungsfunktionen im Bereich der nuklearen Entsorgung und Endlagerung in Deutschland wahrnimmt. Als Vorhabenträgerin für das StandAV agiert die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). - In Deutschland sind ca. 27.000 m³ hochradioaktiver Abfälle dauerhaft und sicher endzulagern. Das StandAG regelt, dass mit dem StandAV für diese Abfälle der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt wird. Dies erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien und Mindestanforderungen sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit und weiterer Akteur:innen. Wenngleich im StandAG die Festlegung des Standorts für das Jahr 2031 angestrebt wird, nehmen die Arbeiten mehr Zeit in Anspruch als erwartet. - Das StandAV gliedert sich in drei Phasen, wobei sich die hier ausgeschriebenen Leistungen auf Phase I des StandAV beziehen. Im jetzigen Schritt 2 der Phase I werden von der BGE geologische Daten gesammelt und bewertet, um aus den Teilgebieten Standortregionen für die übertägige Erkundung zu ermitteln. Die BGE übermittelt dem BASE voraussichtlich Ende 2027 den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen zusammen mit den standortbezogenen Erkundungsprogrammen für die übertägige Erkundung. - Im Zuge der Festlegung der Standortregionen für die übertägige Erkundung ist eine Strategische Umweltprüfung (sogenannte Plan-SUP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zwingend durchzuführen. Bei der Plan-SUP werden alle unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Festlegung der Standortregionen für die übertägige Erkundung ermittelt, beschrieben und bewertet. Hierzu zählen neben den voraussichtlich erheblichen Um-weltauswirkungen der übertägigen Erkundungen auch die der untertägigen Erkundungen sowie der Endlager. Zudem ist für jedes Erkundungsprogramm (EP) mittels Fauna-Flora-Habitat-Vorprüfung und ggf. Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) zu ermitteln, ob es SUP-pflichtig ist. Wird dies bejaht, ist für das jeweilige EP ebenfalls eine SUP durchzuführen (sogenannte EP-SUP). - Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die kontinuierliche Beratung und operative Unterstützung des BASE bei der Durchführung der im Zusammenhang mit den Umweltprüfungen stehenden Arbeiten in Phase I. Das beinhaltet bspw. die Entwicklung einer Methode unter Berücksichtigung von Abschichtungspotenzialen, anhand derer die Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans sowie vernünftiger Alternativen auf die UVPG-Schutzgüter unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden können. Die Methode soll einen transparenten, nachvollziehbaren und reproduzierbaren Vergleich vernünftiger Alternativen ermöglichen. Darüber hinaus gehört z. B. auch die Erarbeitung der Untersuchungsrahmen und Umweltberichte der Plan-SUP und der EP-SUPen sowie die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren nach UVPG, bei der Bewertung von Stellungnahmen als auch bei der Dokumentation der Ergebnisse zu den ausgeschriebenen Leistungen. - Die Leistungserbringung wird voraussichtlich bis ins Jahr 2032 andauern. Dies ist unter anderem von den Fortschritten des StandAV und den relevanten gesetzlichen Entscheidungen abhängig. - Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Qualität der angebotenen Leistung70 %
Qualität
Qualität der angebotenen LeistungProjektteam

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
7 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bosch & Partner GmbH, Herne–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.01.2026
  3. BekanntmachungFrist 14.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e806cee6-1a23-4e32-a7d5-754de63e063d.