Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Stakeholder Monitoring & Stakeholder Management zur nuklearen Entsorgung

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 0262/26veröffentlicht 28.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 31 Tagen · Fragen bis 02.12.2026, 10:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,6 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,6 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität der angebotenen Leistung, siehe Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
    in 24 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    in 31 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    in 31 Tagen
  6. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 5 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das BASE ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes für nukleare Sicherheit und kerntechnische Entsorgung und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Der Auftragnehmer (AN) unterstützt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei der Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen, indem er öffentliche Diskussionen, Wahrnehmungen, Meinungsbilder und Entwicklungen beobachtet und das BASE dabei unterstützt, einen zielgerichteten Dialog mit Akteuren aus der Öffentlichkeit zu führen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Endlagersuche und damit zusammenhängenden Themenfeldern der nuklearen Entsorgung. Es ist zentrale Aufgabe des BASE, Information und Beteiligung verschiedener Stakeholder bzw. Anspruchsgruppen (u. a. Bürger:innen, kommunale Gebietskörperschaften, gesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler:innen) zu ermöglichen. Ein umfassendes und aktuelles Stimmungsbild der öffentlichen (veröffentlichten) (d.h. „offensichtlich öffentlich gemachten“ im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO) Wahrnehmungen und Meinungen zur nuklearen Entsorgung mit besonderem Fokus auf die Endlagersuche und die Zwischenlagerung bildet dafür eine wichtige Grundlage. - Weitere Einzelheiten zum Vertragsgegenstand und zur konkreten Leistungserbringung ergeben sich aus der Vergabeunterlage 04 „Leistungsbeschreibung“.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Qualität der angebotenen Leistung, siehe Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen60 %
Qualität
Qualität der angebotenen Leistung, siehe Abschnitt 4.2 der BewerbungsbedingungenQualität der angebotenen Leistung

Eignung9 von 9 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter bestätigt durch Eigenerklärung mit dem Angebot, dass eine branchenübliche Haftpflichtversicherung für Sach- Personen- und Vermögensschäden besteht und soweit eine branchenübliche Haftpflichtversicherung keine Versicherung von Sach- und/oder Personenschäden und/oder Vermögensschäden umfass … ganz lesenDer Bieter bestätigt durch Eigenerklärung mit dem Angebot, dass eine branchenübliche Haftpflichtversicherung für Sach- Personen- und Vermögensschäden besteht und soweit eine branchenübliche Haftpflichtversicherung keine Versicherung von Sach- und/oder Personenschäden und/oder Vermögensschäden umfasst, eine weitere Versicherung über die Abdeckung dieser Schadenspositionen besteht. Eine Versicherung aus dem EU-Ausland sowie eines GPA-Staates hat diese Voraussetzungen ebenfalls nachzuweisen. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein oben genannter Versicherungsschutz bestehen, verpflichtet sich der Bieter eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber der Auftraggeberin binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen. Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung ist ein Nachweis (Kopie) der Versicherung mit einer aktuellen Gültigkeit, nicht älter als sechs Monate, entweder zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder nach späterer Aufforderung durch die Auftraggeberin beizubringen (siehe auch Abschnitt 4.1.2.1 der Bewerbungsbedingungen).
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Jahresumsatz der letzten drei Kalenderjahre in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld (d. h. in Tätigkeitsbereichen, die mit dem Gegenstand der Ausschreibung vergleichbar sind) von mind. 250.000 Euro (netto). Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze zusam-mengerechnet. Eine Erklärung is … ganz lesenJahresumsatz der letzten drei Kalenderjahre in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld (d. h. in Tätigkeitsbereichen, die mit dem Gegenstand der Ausschreibung vergleichbar sind) von mind. 250.000 Euro (netto). Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze zusam-mengerechnet. Eine Erklärung ist dennoch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln einzureichen. Die Erklärung ist als Eigenerklärung im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.2.2 der Bewerbungsbedingungen).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mindestens 7 Vollzeit-Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente); Teilzeitstellen können anteilig berücksichtigt werden (ein Aufrunden ist nicht zulässig), ermittelt als Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Personalzahlen zusammengerechnet. Die Erklärung ist … ganz lesenMindestens 7 Vollzeit-Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente); Teilzeitstellen können anteilig berücksichtigt werden (ein Aufrunden ist nicht zulässig), ermittelt als Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Personalzahlen zusammengerechnet. Die Erklärung ist als Eigenerklärung im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.1 der Bewerbungsbedingungen).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Einzureichen sind min. drei, jedoch maximal fünf Referenzen, wobei die Referenzenprojekte nicht mehr als 5 Jahre alt sein dürfen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es i … ganz lesenEinzureichen sind min. drei, jedoch maximal fünf Referenzen, wobei die Referenzenprojekte nicht mehr als 5 Jahre alt sein dürfen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die geforderten Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Die Referenzprojekte müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h. tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde, auch im Umgang mit politischen Meinungsäußerungen (Art. 9 DSGVO), zulassen. Die Referenzen müssen kumulativ folgende Aufgabenbereiche abdecken: • Stakeholder Monitoring • Stakeholder-Management • Stakeholder Analysen und -Mappings • Begleitung politischer Prozesse Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.2 der Bewerbungsbedingungen).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Es dürfen keine Interessen bestehen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten oder Abhängig­keiten im Zusammenhang mit der Nuklearbranche. Sofern potenzielle I … ganz lesenNichtvorliegen von Interessenkollisionen: Es dürfen keine Interessen bestehen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten oder Abhängig­keiten im Zusammenhang mit der Nuklearbranche. Sofern potenzielle Interessenkonflikte bestehen, ist darzulegen, durch welche strukturellen, per­sonellen und/oder organisatorischen Maßnahmen eine nachteilige Beeinflussung der Auftrags­ausführung ausgeschlossen wird. Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.3 der Bewerbungsbedingungen).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten: Der Bieter verfügt über einen Datenschutzbeauftragten. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft über einen Datenschutzbeauftragten verfügen. Es sind folgende Angaben zu machen: Name des Datenschutzbeauftragten, Kontaktdaten sowi … ganz lesenVorhandensein eines Datenschutzbeauftragten: Der Bieter verfügt über einen Datenschutzbeauftragten. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft über einen Datenschutzbeauftragten verfügen. Es sind folgende Angaben zu machen: Name des Datenschutzbeauftragten, Kontaktdaten sowie Unternehmenszu­gehörigkeit (insbesondere im Falle extern bestellter Datenschutzbeauftragter). Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.4 der Bewerbungsbedingungen).
Eintragung in das Handelsregister
Die Bietenden bestätigen durch Eigenerklärung, dass eine Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vorliegt, oder dass eine Eintragung für sie nicht erforderlich ist. Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.1 der Bewerbungsbedingungen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen der Höchstmenge i.H.v. 1.600.000,00 € netto, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Zuschlagserteilung. Die AG ist bis zum Ablauf der genannten Laufzeit berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen der Höchstmenge i.H.v. 1.600.000,00 € netto, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Zuschlagserteilung. Die AG ist bis zum Ablauf der genannten Laufzeit berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern, soweit die Höchstmenge noch nicht erreicht ist. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die AG dem AN mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende der Laufzeit eine Verlängerungserklärung in Textform zukommen lassen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.600.000 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
09.12.2026, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53133 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

In der Nähe

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 866bcefd-9dc6-4fa8-83bf-9a6f57e970fd.