Planerleistung für Abbruch und Schadstoff- und Abfallmanagement
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 221HEUO26veröffentlicht 18.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 08.12.2026 – 23.04.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate08.12.2026 – 23.04.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 20 Tagen
- Heute
- Fragen bis 10:00 Uhrin 3 Tagenan Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 9 Tagennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 9 Tagen
- Vertragsbeginnin 31 TagenLaufzeit bis 23.04.2027
- Bindefrist endetin 39 Tagen30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Auf dem Gelände des Ernst-Reuter-Sportfeldes, Onkel-Tom-Str. 40, 14169 Berlin soll ein in den 1950er Jahren geplantes und erstelltes Bestandsgebäude zugunsten eines Neubaus abgebrochen werden. Das Gebäude weist eine BGF von ca. 205 m² auf. Das Dachgeschoss ist ungenutzt.
Das teilunterkellerte Bestandsgebäude wurde mehrfach überarbeitet. Planunterlagen zeigen Sanierungsmaßnahmen um 1980 sowie um 2000. Das Gebäude weist ein Reetdach auf Holzdachstuhl auf, Mauerwerkswände und Betonfundamente, Innenwände und Decken tw. im Bestand als MW bzw. Putz auf Holzwolleträger und tw. in Leichtbau-/GK-Bauweise. Fenster und Türen sind als Holzprodukte ausgeführt, Heizung, Sanitär und Elektro aus den Jahren ca 1980 - ca 2000, Wäremerzeuger Ölheizung, Öltanks im Gebäude.
Für das Bestandsgebäude liegt ein Schadstoffgutachten aus dem Jahr 2022 vor. Demnach ist Asbest v.a. in Spachtelmassen auf Massivwänden, verdachtsweise in Heizkörperflanschdichtung sowie als Asbestzement in Fensterbänken enthalten. Künstliche Mineralfasern (keine WHO-Fasern) sind v.a. in Leichtbauwänden und als Deckenauflage verbaut und teilweise auch in technischen Anlagen vorhanden. Für die Leuchtmittel wird der Verdacht auf PCB-haltige Kondensatoren und Quecksilber formuliert. Detaillierte Angaben sind dem Gutachten zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die vollumfängliche planerische Veranwortlichkeit für den Abbruch des Bestandsgebäudes inkl. des Handlings des Schadstoff- und Abfallmanagements sowie die Kommunikation mit Behörden und beteiligten Firmen als auch der ökologischen Baubegleitung ausgeschrieben. Der für den Neubau beauftragte Architekt ist explizit nicht in den Abbruch des Gebäudes eingebunden, d.h., auch diese Leistung ist nachfolgend in die Leistungsbestandteile einzupreisen. Die TRGS, VDI 6202, VDI 6210, ArbStättV, BaustellV sind im Besonderen zu beachten und anzuwenden.
Der Abbruch des Gebäudes soll im Winter 2026-27 erfolgen. Bis Ende Februar 2027 muss der Rückbau soweit fortgeschritten sein, dass keine Niststätten o.ä. mehr am Gebäude verbleiben. Der Bieter hat bei Bezuschlagung seines Angebotes die Arbeiten unverzüglich aufzunehmen. Der Abbruch ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig.
Der Bauherr stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Bestandsgrundrisse (PDF) aus ca. 2000 - Schadstoffgutachten aus 2022 - grobes Mengengerüst für den Abbruch als Planungshilfe, durch AN zu konkretisieren - 3D-Modell mit wesentlichen Gebäudeabmessungen und innerer Aufteilung als Planungshilfe
Gegenstand nach CPV
- 90710000UmweltmanagementHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist mit 100% das alleinige Zuschlagskriterium.
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt IV-124 F (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 221HEUO26 zum Download zur Verfügung gestellt. Es ist zu erkl … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt IV-124 F (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 221HEUO26 zum Download zur Verfügung gestellt. Es ist zu erklären, dass - keine Ausschlussgründe entsprechend den §§ 123 und 124 GWB vorliegen - der Bieter als zuverlässig im Sinne des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 Abs. 1 und 2 SchwarzArbG gilt - keine Ausschlussgründe gem. AufenthG, SchwarzArbG, SGB III, AÜG sowie StGB vorliegen (oder ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden) - die genannten Erklärungen auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorgelegt werden. - keine Eintragungen im Wettbewerbsregister bestehen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Leistungsfähigkeit: - Der Jahresumsatz für die vergangenen drei Kalenderjahre (2023-25) beträgt je Kalenderjahr mindestens 30.000€ netto im Leistungsbild Schadstoff- und Rückbauplanung (Nachweis über Eintragung im Formblatt IV124F)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anforderungen an die Referenzen: Die Unternehmen haben im Zuge der Angebotseinreichung drei Referenzen mit vergleichbarem Leistungsspektrum bezüglich der im Verfahren anzubietenden Leistung einzureichen. Als geeignet werden hierbei – zusätzlich zu den gemäß IV124F anzugebenden Angaben – Leistungen d … ganz lesenkürzer
Anforderungen an die Referenzen: Die Unternehmen haben im Zuge der Angebotseinreichung drei Referenzen mit vergleichbarem Leistungsspektrum bezüglich der im Verfahren anzubietenden Leistung einzureichen. Als geeignet werden hierbei – zusätzlich zu den gemäß IV124F anzugebenden Angaben – Leistungen der Schadstoffsanierung und des Gebäuderückbaus bei Projekten bewertet. Dabei ist in der Referenz die Art (Sanierung, Abbruch) und der Umfang der Leistung (Anrechenbare Kosten, Auftragsvolumen) zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mindestens von der LP3 bis zur LP8 vom Bieter (oder seinem Erfüllungsgehilfen) bearbeitet worden sein. Referenzbezogen ist zudem die zeitliche Abwicklung zu beschreiben, Ursachen eventueller Störungen des Planungs-/bauablaufs sind zu benennen. Je Referenz ist zwingend ein Kontakt des zugehörigen Auftraggebers anzugeben, welcher im Bedarfsfall von der ausschreibenden Stelle hin auf die Richtigkeit der Angaben zur Referenz befragt wird. Ausschlussgründe: - die Referenz deckt nicht Schadstoffsanierung oder Gebäuderückbau ab - die Referenz wurde nicht mindestens in den Leistungsphasen 3-8 bearbeitet - die Leistung wurde nicht im Unternehmen selbst erbracht und der Leistungserbringer (Erfüllungsgehilfe) steht dem Bieter zum hier ausgeschriebenen Projekt nicht glaubhaft zur Verfügung (Nachweis über IV125F) - Die Leistung des Bieters im Referenzprojekt wird vom zugehörigen Auftraggeber als unzureichend befunden (schuldhafte AN-seitige Terminverzögerung oder qualitative Schlechtleistung, die nur durch Dritte oder unter erheblichem AG-seitigen Mehraufwand behoben werden konnte) und Zweifel an der Leistungsfähigkeit können vom Bieter nicht glaubhaft ausgeräumt werden.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister oder eine anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung sowohl für den Bewerber/Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung mit Personenschäden in Höhe von mind. 1.500.000 € und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 €. - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre. - Angaben zu vorhandenen Arbeitskräften de … ganz lesenkürzer
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung mit Personenschäden in Höhe von mind. 1.500.000 € und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 €. - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre. - Angaben zu vorhandenen Arbeitskräften der letzten der Geschäftsjahre. - Angaben zu Mitarbeitern am Projekt - Nachweis Fach- bzw. sachkundiger Koordinator n. TRGS 524- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- - Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern mit Verzeichnis IV 125 F
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 08.12.2026
- Vertragsende
- 23.04.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.11.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. ----------------------------------------------------------------------------------------------- - Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung - Fach- bzw. sachkundiger Koordinator n. TRGS 524 - Einhaltung der Fristen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ba-sz.berlin.de
Bei uns erfasst
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eine täglichen Rohkostanteils und eines Getränks18.07.2024
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30854e83-22fc-486c-a3de-3f2357acdb38.