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vergebenEU-weitDienstleistungen

Treffpunkt Baden-Württemberg 2027-2030

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MLR-446-2025/07/14-57veröffentlicht 28.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 49 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
51 Monate01.09.2026 – 30.11.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2030
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planung, Konzeptionierung, Koordination, Durchführung des TBW inklusive der Planung und Koordinierung der Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramme

Beschreibung des Loses

Das Land Baden-Württemberg wird sich auf den auf Seite 1 der Leistungsbeschreibung genannten Projekten mit dem "Treffpunkt Baden-Württemberg" (TBW) präsentieren. Für die geplanten Treffpunkte Baden-Württemberg sucht das Land Baden-Württemberg einen Dienstleister zur Planung, Konzeptionierung, Koordination und Durchführung des TBW inklusive der Planung und Koordinierung der Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramme in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien und Behörden. Den Ministerien des Landes sowie nachgeordneten Dienststellen bietet sich im TBW die Möglichkeit, Themen aus ihren Aufgabenbereichen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Dabei steht, neben der Information der Besucherinnen und Besucher über die Ziele der Landespolitik bzw. über Schwerpunktaufgaben der Landesregierung, die Anregung der Besucherinnen und Besucher zu verantwortungsbewusstem Verhalten in deren eigenem Lebensbereich im Vordergrund. Die typischen Besucherinnen und Besucher einer Landesgartenschau bzw. Gartenschau sind:

· Familien mit Kindern, · Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner, · ältere Besucherinnen und Besucher, · junge Erwachsene · gärtnerisches Fachpublikum

Darüber hinaus sind Gartenschauen und Landesgartenschauen u.a. auch für Fachpubli-kum insbesondere aus den Bereichen Gartenbau, Grüngestaltung, Natur und Umwelt von Interesse, das mit dem Besuch gezielt die Teilnahme an Fachveranstaltungen verbindet. Das Land Baden-Württemberg fördert die Daueranlagen von Gartenschauen und Landes-gartenschauen im Rahmen des Landesprogramms "Natur in Stadt und Land". Allgemeine Informationen zu Gartenschauen und Landesgartenschauen sind über die Internet-Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abrufbar:

http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/landesgartenschauen Für den TBW ist das Referat 24 Garten-, Obst- und Weinbau im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zuständig und Ansprechpartner für den Auftragnehmer.

Desweiteren verweisen wir auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf"

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 70Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe ein Konzept vorzulegen, in dem die Gesamtorganisation, Gesamtplanung und beabsichtigte Durchführung der Leistungserbringung ausführlich beschrieben wird. 10 Punkte: sehr gut - Das Konzept ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 8 Punkte: gut - Das Konzept ist gut und schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 6 Punkte: befriedigend - Das Konzept entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 4 Punkte: ausreichend - Das Darstellung lässt ein Konzept erkennen, dass den Bieter, teilweise mit Modifikationen, grundsätzlich in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 2 Punkte: mangelhaft - Das Konzept ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den erwarteten Vorgaben. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 0 Punkte: ungenügend - Das Konzept ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann.
Qualität
KonzeptDer Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe ein Konzept vorzulegen, in dem die Gesamtorganisation, Gesamtplanung und beabsichtigte Durchführung der Leistungserbringung ausführlich beschrieben wird. 10 Punkte: sehr gut - Das Konzept ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 8 Punkte: gut - Das Konzept ist gut und schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 6 Punkte: befriedigend - Das Konzept entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 4 Punkte: ausreichend - Das Darstellung lässt ein Konzept erkennen, dass den Bieter, teilweise mit Modifikationen, grundsätzlich in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 2 Punkte: mangelhaft - Das Konzept ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den erwarteten Vorgaben. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 0 Punkte: ungenügend - Das Konzept ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTS9CJGM4# Wir verweisen auf die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
773.340 €Zuschlagswert im Median
236.854 € – 1,43 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39eefaba-7fd5-450a-a049-89e13ea984a3.