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TGM-Betreibervertrag Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach sowie Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln - VOEK 322-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 322-25 Lose 1+2veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 171 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 2: TGM-Betreibervertrag Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach sowie Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Kölnin 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: TGM-Betreibervertrag Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach sowie Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Kölnin 58 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
62 Monate01.07.2026 – 31.08.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Wertungspreis60 %
  • Eigenes schriftliches Konzept des Bieters40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2031
    vor 4 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude/technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr/24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen/Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben. Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude/technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während, und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Der AN gewährleistet 24 Stunden täglich und 365/366 Tage im Jahr einen Störungsdienst und richtet eine funktionsfähige Zentrale ein. Gesetzliche Anforderungen zu Reaktionszeiten sind bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugs- und sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, NEA, USV etc.) von maximal 30 Minuten in Los1 und 30 Minuten bzw. 90 Minuten in Los2. Für außerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretende Störungen und solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich, spätestens 60 Minuten (beide Lose) nach Störungsmeldung zu beginnen. Innerhalb vereinbarter Anwesenheit ist bei Kleinreparaturen unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher/ kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. Die Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 410-480, 540 sind dabei zu berücksichtigen sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen/anerkannten Regeln der Technik wie -DGUV V4-Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) und der ortsfesten elektrischen Anlagen/BM -VDI2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen -VDI2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI6022 Hygieneinspektion lüftungstechnischer Anlagen -VDI6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -TrinkwV2023 Trinkwasseruntersuchung gemäß aktueller Fassung -TRBS1201 Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen -TRBS2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung -42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Zum Leistungsumfang des AN gehören: -alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen. -Start-Up- und Vertragsauslaufphase (Übernahme bzw. Übergabe der Liegenschaften) -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Gewährleistungsüberwachung -Stillstandsmanagement/-wartung -Entsorgung -Kommunikationsmanagement -Dokumentieren/Berichten -Qualitäts-/Energie-/Umweltmanagement -Instandsetzung/Optimierung -Instandhaltungsmanagement -- Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen. -- Ziel der vertraglichen Leistung ist die vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. -- Der AN verfügt über eine zeitgemäße Gebäudemanagement-Software für Planung, Ausführung, Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden/technischen Anlagen, mit webbasiertem Zugriff, und stellt 4 Lizenzen der AG zur Verfügung. -- Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig jederzeit, 24 Stunden/Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Regelmäßige Leistungen werden von 07:00Uhr-16:00Uhr(Los1)/-15:00Uhr(Los2) erbracht. -- Weitere Angaben zu den Losen s. ab Ziffer 5.1

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
TGM-Betreibervertrag Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach sowie Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln

Fortsetzung aus Ziffer 2: -- Zum Leistungsumfang gehört die Stellung des erforderlichen Personals. Die Start-Up-Phase (SUP) Stufe 1 beginnt nach Zuschlag, geplant ist der 01.07.2026, Stufe 2 beginnt am 01.08.2026. Zu Beginn der SUP sind mind. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker -1x Versorgungstechnik +1x Elektrotechnik oder jeweils vergleichbar -zu stellen, die im Unternehmen tätig sind und für den Regelbetrieb zur Verfügung stehen, wie deren Vertreter. Ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter wird gestellt. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe für die Übernahme der Liegenschaft in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. -- Mit Beginn des Regelbetriebes ab 01.09.2026 werden 1 Objektleiter + Vertreter, 2 Haustechniker unterschiedlicher Fachrichtung - Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik (HLS) oder jeweils vergleichbar + je 1 Vertreter unterschiedlicher Fachrichtung vom AN zur Verfügung gestellt. Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien (s. Ziffer 5.1.9), Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der SUP der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Es muss den wesentlichen Personalkriterien sowie den seitens des Nutzers vorgegebenen Zutrittsberechtigungen entsprechen. -- Die Präsenzzeit des Objektleiters ist von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu erbringen. Bedarfs- und Nutzungsänderungen sowie andere unvorhergesehene Anforderungen können zur Abänderungen führen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen und Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen, in Form von Bau- und Dienstleistungen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN Managementzuschläge erheben: 5 % für Leistungen größer/gleich 10.000 €, 7,5% für Leistungen größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamt/Auftrag). -- Dem AN stehen unmöblierte Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur technisch-organisatorischen Ausstattung durch den AN nach aktuellem Stand der Technik zur Verfügung. Für Fernsprech-, IT-und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Wärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse hat der AN Sorge zu tragen. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Zusätzlich erforderliche Arbeitshilfen sind durch den AN zu stellen. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Die vom AN verwendeten Materialien sind so zu wählen, dass sie in Qualität und Funktion Originalersatzteilen des jeweiligen Herstellers entsprechen bzw. vergleichbar und kompatibel sind und vorzugsweise aktuelle umwelt- und klimafreundliche Anforderungen (z. B. höchste Effizienzklassen, anerkannte Gütezeichen) erfüllen. Diese Vorgabe gilt auch für Unterauftragnehmer des AN.

62 Monate–
2
TGM-Betreibervertrag Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach sowie Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln

Fortsetzung aus Ziffer 2: -- Zum Leistungsumfang gehört die Stellung des erforderlichen Personals. Die Start-Up-Phase (SUP) Stufe 1 beginnt nach Zuschlag, geplant ist der 01.07.2026, Stufe 2 beginnt am 01.08.2026. Zu Beginn der SUP sind mind. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker -1x Versorgungstechnik +1x Elektrotechnik oder jeweils vergleichbar -zu stellen, die im Unternehmen tätig sind und für den Regelbetrieb zur Verfügung stehen, wie deren Vertreter. Ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter wird gestellt. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe für die Übernahme der Liegenschaft in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. -- Mit Beginn des Regelbetriebes ab 01.09.2026 werden 1 Objektleiter + Vertreter, 2 Haustechniker unterschiedlicher Fachrichtung - Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik (HLS) oder jeweils vergleichbar + je 1 Vertreter unterschiedlicher Fachrichtung vom AN zur Verfügung gestellt. Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien (s. Ziffer 5.1.9), Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der SUP der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Es muss den wesentlichen Personalkriterien sowie den seitens des Nutzers vorgegebenen Zutrittsberechtigungen entsprechen. -- Die Objektleitung und die Haustechniker müssen innerhalb der festgelegten Arbeitszeit (25 Stunden wöchentlich; Abstimmung während der Start-Up-Phase) ständig erreichbar sein. Dabei sind die Leistungen der Objektleitung im Zeitraum von 09:00 Uhr - 14:00 Uhr und die der Haustechniker im Zeitraum von 06:30 Uhr - 19:00 Uhr vor Ort zu erbringen. Bedarfs- und Nutzungsänderungen sowie andere unvorhergesehene Anforderungen können zur Abänderungen führen. Zum Nachweis der Anwesenheitszeiten vor Ort ist vom AN eine Anwesenheitsliste zu führen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen. Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % für Leistungen größer/gleich 10.000 €, 7,5% für Leistungen größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). -- Dem AN stehen keine Räumlichkeiten zur Verfügung!! -- Die AG stellt Wärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse hat der AN Sorge zu tragen. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Zusätzlich erforderliche Arbeitshilfen sind durch den AN zu stellen. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Die vom AN verwendeten Materialien sind so zu wählen, dass sie in Qualität und Funktion Originalersatzteilen des jeweiligen Herstellers entsprechen bzw. vergleichbar und kompatibel sind und vorzugsweise aktuelle umwelt- und klimafreundliche Anforderungen (z. B. höchste Effizienzklassen, anerkannte Gütezeichen) erfüllen. Diese Vorgabe gilt auch für Unterauftragnehmer des AN.

26 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis60 %
Eigenes schriftliches Konzept des Bieters40 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis bekommt 60 Punkte (Maximalpunktzahl). Die Punktzahlen der weiteren zu bewertenden Angebote ermitteln sich aus dem Produkt des günstigsten Angebotspreises und 60 Punkten dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebotes.
Qualität
Eigenes schriftliches Konzept des BietersDie Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung mit einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. Die Bewertung erfolgt anhand von Schwerpunkten für die 5 Teilkonzepte: -Start-Up- und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (3%) -Wartungs-, Inspektions-, Instandhaltungsungs- und Prüfmanagement (15%) -Störungsmanagement (12%) -Qualitätsmanagement/Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (6%) -Energiemanagement- und Umweltmanagement(4%). Die Teilkonzeptbewertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (40 %) ein. -- Die Schwerpunkte der Teilkonzepte, die Bewertungsgrundlagen dieser nach Punkten sowie die Darstellung und Gestaltung des Konzeptes sind der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen, Ziffern 3.3 (Konzept und weitere Unterlagen) bzw. 4.1 (Qualitätsbewertung) zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.08.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal, einmal um 3 Jahre und anschließend um 2 weitere Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.08.2036.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB: Der AN verpflichtet sich, für das regelmäßig einzusetzende Personal 14 Tage vor Leistungsbeginn ein aktuelles Führungszeugnis gem. BZRG der AG zu übergeben. Die Überprüfung nach dem BZRG muss ergeben, dass keine Sicherheitsbedenken gegen den Einsatz de … ganz lesenAusführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB: Der AN verpflichtet sich, für das regelmäßig einzusetzende Personal 14 Tage vor Leistungsbeginn ein aktuelles Führungszeugnis gem. BZRG der AG zu übergeben. Die Überprüfung nach dem BZRG muss ergeben, dass keine Sicherheitsbedenken gegen den Einsatz der betreffenden Person beim Nutzer bestehen. Liegt dieses Überprüfungsergebnis vor, erteilt der AG nach Genehmigung durch den Nutzer eine schriftliche Einsatzgenehmigung und stellt einen Zutrittsausweis aus. -- Zutritt zum Gebäudeteil der Autobahnpolizeiwache (APW): Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zum Gebäudeteil der APW nur gestattet: - nach vorheriger Anmeldung mit dem Formular zur Personenüberprüfung - mit vorheriger Genehmigung (via E - Mail) durch die Polizei Köln. Ggf. werden die eingesetzten Fachkräfte des ANs durch Mitarbeiter der Polizei Köln begleitet. Die Entscheidung obliegt dem Nutzer. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter in der Start-up-Phase anzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit dem mit dem Formular "Personenüberprüfung", welches nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt wird. Mögliche Änderungen zu den im Formular gemachten Angaben sind unverzüglich vor Leistungserbringung selbstständig durch den AN mitzuteilen. Anschließend werden die gemeldeten Personen durch die Polizei Köln überprüft. Die Polizei Köln kann einer Person den Einsatz in der o. g. Dienstliegenschaft der Polizei, jederzeit, auch nachträglich - ohne Angabe von Gründen - verweigern. -- Diese Ausführungsbedingungen und die gem. Ziff. 4.1 der Anlage C-02, Leistungsbeschreibung - Anforderungen an das Personal, sind im Rahmen des Nachweises der Eignung mittels Anlage B-03, Bieterauskunft und Eigenerklärungen, Ziffer 6, vom Bieter zu bestätigen.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 so … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei 3.1 der Anlage B-03 „Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (je Los) Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind bis spätestens 01.04.2026 per EMail unter der in Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen, Ziffer 3, genannten Kontaktadresse zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. -- Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 07.04. bis 16.04.2026, ohne Wochenenden, angeboten. -- 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 27.04.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis60 %
Eigenes schriftliches Konzept des Bieters40 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis bekommt 60 Punkte (Maximalpunktzahl). Die Punktzahlen der weiteren zu bewertenden Angebote ermitteln sich aus dem Produkt des günstigsten Angebotspreises und 60 Punkten dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebotes.
Qualität
Eigenes schriftliches Konzept des BietersDie Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung mit einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. Die Bewertung erfolgt anhand von Schwerpunkten für die 5 Teilkonzepte: -Start-Up- und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (3%) -Wartungs-, Inspektions-, Instandhaltungsungs- und Prüfmanagement (15%) -Störungsmanagement (12%) -Qualitätsmanagement/Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (6%) -Energiemanagement- und Umweltmanagement(4%). Die Teilkonzeptbewertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (40 %) ein. -- Die Schwerpunkte der Teilkonzepte, die Bewertungsgrundlagen dieser nach Punkten sowie die Darstellung und Gestaltung des Konzeptes sind der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen, Ziffern 3.3 (Konzept und weitere Unterlagen) bzw. 4.1 (Qualitätsbewertung) zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.08.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal um jeweils 2 weitere Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.08.2032.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der AN verpflichtet sich, für das regelmäßig einzusetzende Personal 14 Tage vor Leistungsbeginn ein aktuelles Führungszeugnis gem. BZRG der AG zu übergeben. -- Die Überprüfung nach dem BZRG muss ergeben, dass keine Sicherheitsbedenken gegen den Einsatz der betreffenden Person beim Nutzer bestehen. … ganz lesenDer AN verpflichtet sich, für das regelmäßig einzusetzende Personal 14 Tage vor Leistungsbeginn ein aktuelles Führungszeugnis gem. BZRG der AG zu übergeben. -- Die Überprüfung nach dem BZRG muss ergeben, dass keine Sicherheitsbedenken gegen den Einsatz der betreffenden Person beim Nutzer bestehen. Liegt dieses Überprüfungsergebnis vor, erteilt der AG nach Genehmigung durch den Nutzer eine schriftliche Einsatzgenehmigung und stellt einen Zutrittsausweis aus.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 so … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei 3.1 der Anlage B-03 „Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (je Los) Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind bis spätestens 01.04.2026 per EMail unter der in Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen, Ziffer 3, genannten Kontaktadresse zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. -- Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 07.04. bis 16.04.2026, ohne Wochenenden, angeboten. -- 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 27.04.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

87vergebene Aufträge
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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.05.2026 auf 21.05.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21be0ade-7ea2-4b9c-82ec-3d1125515047.