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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Technische Beratungsleistungen im Hochbau für die WSV-Liegenschaften

PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-I-040veröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 443 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.pd-g.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 130 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
    vor 15 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Erhaltung der Verfügbarkeit der Bundeswasserstraßen ist es Ziel, die einzelnen Liegenschaften der WSV mit den darauf befindlichen Gebäuden im Rahmen einer zusammengefassten und nachhaltigen Maßnahme zu sanieren und zu modernisieren.

Hierbei sind neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Bundes (Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB)) auch allgemeine Anforderungen, wie Barrierefreiheit, Gesundheits- und Arbeitssicherheit, Digitalisierung und Informationssicherheit, Optimierung der Be-triebs-/Geschäftsprozesse sowie grundlegende Planungsthemen, die im Rahmen der Sanierung und/oder Modernisierung zu berücksichtigen sind, umzusetzen.

Ganzheitliche Liegenschaftsentwicklung: Durch eine ganzheitliche Betrachtung soll eine zeitgemäße und in den Betriebs- und Geschäftsprozessen optimierte Liegenschaft für die Nutzenden geschaffen werden. Neben dieser ganzheitlichen Betrachtung gilt es ebenfalls, die komplexen technischen Anforderungen und Abhängigkeiten des Betriebs- und Geschäftsprozesses während der Sanierungs- und Bauphasen zu berück-sichtigen und aufrecht zu halten.

Klimaneutrales und nachhaltiges Bauen: Gemäß der Erlasslage der Bundesregierung sind die Neubauten im Hochbau der WSV klimaneutral zu planen und zu bauen. Die Energieeffizienzfestlegungen (EEFB) der Bundesregierung sind für alle relevanten Gebäude zu erfüllen (siehe Anlage C14 und C15), die dem § 2 Gebäudeenergiegesetz unterfallen. Ebenso sollen die Energieeffizienzfestlegungen (EEFB) auch für Bestandsgebäude angewandt werden.

Dabei ist auch ein besonderes Augenmerk auf die funktionale, technische und energetische Verbesserung des Gesamtgebäudebestands zu richten, um den Verbrauch an Ressourcen und Energie sowohl bei der Instandhaltung als auch im Hinblick auf den Betrieb der Gebäude deutlich zu reduzieren.

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist sinngemäß für die auf der Liegenschaft vorhandenen Gebäude/Objekte anzuwenden. Für Neubauten soll mind. das Prädikat „Silber“ mit Zertifizierung gem. BNB erreicht werden. Auch die zu sanierenden Bestandsgebäude sollen nach der BNB-Systemvariante Bürogebäude (BNB_B) mit den Modulen Komplettmodernisierung (BK) sowie Nutzen und Betreiben (BB) das Prädikat „Silber“ erreichen.

Aufrechterhaltung des Betriebs: Bei der Planung zur Umsetzung der Maßnahme(n) sind die funktionellen Anforderungen aus dem Betrieb der Liegenschaft zu beachten und zu berücksichtigen. Der Ersatzneubau sowie die Sanierungen der Bestandsgebäude müssen bzw. sollen im laufenden Betrieb realisiert werden. Die Arbeitsfähigkeit der Liegenschaft ist während der gesamten Projektlaufzeit (insb. in der Bauphase) durch geeignete Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Dabei können bei Bedarf und Erfordernis auch bauzeitliche Provisorien außerhalb der Liegenschaften geprüft werden.

Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung Technische Beratung für WSV Liegenschaften

Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Los 1 wird ein Rahmenvertrag gemäß § 21 VgV mit maximal 5 Bietern geschlossen. Die Vergabe konkreter Leistungen erfolgt im Anschluss bedarfsbezogen durch Einzelabrufe. Die Einzelabrufe werden über Mini-Wettbewerbe unter den am Rahmenvertrag beteiligten Auftragnehmern durchgeführt. Alle Rahmenvertragspartner werden im Bedarfsfall zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Aufforderung enthält sämtliche für die Angebotsabgabe erforderlichen Informationen, insbesondere zu den spezifischen Leistungsanforderungen sowie dem vorgesehenen Leistungszeitraum. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Grundlage der in den gesonderten Vergabebedingungen der Mini-Wettbewerbe (Anlage A-02.1) festgelegten Zuschlagskriterien und unter Berücksichtigung der im jeweiligen Mini-Wettbewerb eingereichten Angebote. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.

48 Monate–
2
Cluster 37 - Rendsburg

Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.

––
3
Cluster 45 - Bergeshövede

Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Ermittlung Preis100 %
Preis
Ermittlung PreisDie Angaben im Preisblatt werden rechnerisch überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor offensichtliche Rechenfehler zu korrigieren. Im Rahmen von Los 1 erfolgt initial (im Leistungswettbewerb) die Abfrage der Tagessätze je Funktionsprofil, aus denen ein gewichteter Tagessatz gebildet wird. Diese An-gaben dienen nicht der Auswahl eines wirtschaftlichen Angebotes im Rahmen des vorliegenden Verfahrens, sondern bilden die verbindliche Preisbasis für sämtliche spätere Einzelabrufe im Rahmen der nachgelagerten Mini-Wettbewerbe. Eine rechnerische Prüfung der Angebotspreise erfolgt im Haupt-verfahren ausschließlich auf Plausibilität, Vollständigkeit, formeller sowie rechnerischer Richtigkeit. Sofern die angegebenen Pauschalen bzw. Tagessätze marktüblich und konsistent sind und keine Ausschlussgründe vorliegen, gilt das Angebot grundsätzlich als zuschlagsfähig. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen: Preis = 100%. Die detaillierte Bewertungsmatrix für Los 1 ist der Anlage B-03.L1 den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Bewertung des Preises erfolgt auf Grundlage des aus den vom Bieter angebotenen Tagessätze je Funktionsprofil gewichteten Tagessatzes, wie im Preisblatt vorgesehen. Da konkrete Einzelabrufe zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, erfolgt die Preisbewertung anhand einer Gewichtung auf Basis der Einsatzprofile. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: - Projektleitung 50% - Projektmitarbeiter 35% - Projektassistenz 15% Der gewichtete Tagessatz wird als Kalkulationsgrundlage im Mini-Wettbewerb (Anlage A-02.1) herangezogen. Die Bieter können die Formeln konkret aus der Anlage „B-03.L1_Wertungsmatrix“ entnehmen. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen gewichteten Tagespauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 auf die dortigen Einzelabrufe zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungserklärung Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU 2014/24/EU, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung … ganz lesenNachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU 2014/24/EU, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Spezifischer Jahresumsatz
Angaben zum Umsatz in den letzten drei Jahren. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von maximal fünf Referenzprojekten je Eignungskriterium über erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen der letzten zehn Geschäftsjahre (ausgehend von der Teilna … ganz lesenDer Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von maximal fünf Referenzprojekten je Eignungskriterium über erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen der letzten zehn Geschäftsjahre (ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist) nach. Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, dass die Leistungen mit der Leistung des Auftragsgegenstandes vergleichbar sind. Eine Referenz kann zum Nachweis mehrerer Eignungskriterien herangezogen werden. Es ist durch den Bewerber eindeutig anzugeben, welches Eignungskriterium durch eine Referenz nachgewiesen wird. Es dürfen je Eignungskriterium max. fünf Referenzen angegeben werden. Sofern ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreicht behält sich der Auftraggeber vor, ausschließlich die fünf Referenzen mit den höchsten Netto-Umsätzen zu berücksichtigen. Alle weiteren Referenzen finden bei der Bewertung keine Berücksichtigung. Maßgeblich für die Auswahl ist der vom Bewerber angegebene Netto-Umsatz der jeweiligen Referenz. Eine inhaltliche Vorauswahl oder Bewertung durch en Auftraggeber erfolgt im Fall einer Überschreitung der zulässigen Anzahl von fünf Referenzen nicht. Es wird daher empfohlen, dem Erfordernis der Be-schränkung auf fünf geeigneten Referenzen selbstständig Rechnung zu tragen. Mindestanforderungen: Es muss mindestens 1x Referenz je Punkt abgegeben werden: 1.1 Referenz für gebündelte Vergabe von Planen und Bauen: Mindestanforderung: Mind. eine (1) Referenz muss vergleichbare Beratungsleistungen im Hinblick auf die Vorbereitung und die Mitwirkung an einer gebündelten Vergabe von Planen und Bauen beinhalten. 1.2 Referenzen für Beratungsleistungen für Bauvorhaben: Mindestanforderung: Mind. eine (1) Referenz muss vergleichbare Beratungsleistungen für ein Bauvorhaben mit einem Projektvolumen von mind. 20 Millionen Euro netto (anrechenbare Projektkosten Kostengruppe (KG) 200–700 nach DIN 276) beinhalten. Jede weitere Referenz gibt einen (1) Punkt, es wer-den max. fünf (5) Punkte vergeben. Es dürfen max. fünf (5) Referenzen eingereicht werden. 1.3 Referenzen für Beratung öffentlicher Auftraggeber: Referenzen müssen vergleichbare Beratungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des §99 GWB beinhalten. Jede Referenz gibt einen (1) Punkt, es werden max. fünf (5) Punkte vergeben. Es dürfen max. fünf (5) Referenzen eingereicht werden. Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – B-02.1) jeweils folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Referenzprojektes inkl. Ort/Land der Realisierung, b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung c) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter), d) Auftraggeber (Name, Anschrift) und e) Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail). Es dürfen je Eignungskriterium max. fünf (5) Referenzen angegeben werden, jede weitere Referenz wird nicht gewertet (insg. max. 25 Referenzen). HINWEIS: Bitte beachten Sie im Verfahrensleitfaden für den Teilnahmewettbewerb Anlage A-01 die Ziffer 2.1 „Auswahlkriterien (differenzierte Wertung)“!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.pd-g.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevor … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Die detaillierten Losbeschreibungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis
- Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vo … ganz lesen- Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weit-ren Verfahren nicht beteiligt werden. - Es werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Zustandekommen des Rankings ist dem Verfahrensleitfaden für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. - Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben müssen. Somit sind ausschließlich folgende Loskombinationen möglich bzw. zwingende Voraussetzung: Los 1 und Los 2, oder Los 1 und Los 3, oder Los 1 und Los 2 und Los 3. Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass jedes Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. - Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Erstangebot um ein indikatives Angebot handelt. - Im Los 1 wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Die Einzelabrufe werden über Mini-Wettbewerbe unter den am Rahmenvertrag beteiligten Auftragnehmern durchgeführt.

Lose 2, 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wertungspreis40 %
Konzeptbewertung40 %
Bieterpräsentation20 %
Preis
WertungspreisDie Angaben im Preisblatt werden rechnerisch überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor offensichtliche Rechenfehler zu korrigieren. Die sich im Preisblatt ergebende Gesamtsumme stellt den Angebotspreis dar. Dieser Angebotspreis wird zur Ermittlung des zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl für das Kriterium Preis herangezogen. Die Preise müssen alle in der Leis-tungsbeschreibung genannten Leistungen beinhalten. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen: Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 40 % gewichtet. Die detaillierte Bewertungsmatrix für Los 2 und Los 3 ist den Anlage B-03.L2 und B-03.L3 den Vergabeunterlagen beigefügt. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (Anlage B-04.L2 und B-04.L3) anzugeben (=Gesamtsumme Netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtauftragswert erhält die volle Punktzahl (5 Punkte). Ab einer Überschreitung des niedrigsten Gesamtauftragswerts um 100% werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen beiden Werten des niedrigsten Barwerts und des 100% darüber liegendes Wertes erfolgt eine lineare Interpolation der Punktevergabe. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
KonzeptbewertungDie Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben zu den B-Kriterien der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2_Wertungsmatrix und B-03.L3_Wertungsmatrix) ermittelt. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamtsumme der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 30 Punkte). Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Beratungskonzept einzureichen. Das Zuschlagskriterium Q1 (Beratungskonzept) wird mit 40 % bewertet. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix (Anlage B-04.L2 und B-04.L3) zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamt-summe der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 20 Punkte). Hierbei werden die Aspekte unter 3.2.1 bis 3.2.4 bewertet – Vergleiche hierfür B-04.L2 und B-04.L3. Die Anforderungen an das Konzept sind auch dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 2.4.1 zu entnehmen. Maximale Seitenanzahl: 12 Seiten in Schriftgröße 11, Calibri, exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis; alles ab Seite 12 wird nicht bewertet. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen Tagespauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.
Qualität
BieterpräsentationDie Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben zu den B-Kriterien der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2_Wertungsmatrix und B-03.L3_Wertungsmatrix) ermittelt. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamtsumme der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 30 Punkte). Das Zuschlagskriterium Q2 (Bieterpräsentation) wird mit 20% gewichtet. Die Bewertung der Bieterpräsentation richtet sich an der Bewertungstabelle der Bieterpräsentation (vgl. Anlage B-03.L2 und B-03.L3). Die Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 10 Punkte) der Inhalte der jeweiligen Präsentation und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben der Inhalte zu den Bewertungskriterien unter 3b Qualität (Punkt 3.3 Bieterpräsentation) der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2 und B-03.L3) ermittelt. Der Erfüllungsrad der Wertungspunkte ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Die wesentlichen Punkte aus der Wertungsmatrix für die Bieterpräsentation sind der Ziffer 2.4.2 des Verfahrensleitfadens für den Leistungswettbewerb zu entnehmen. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen Tages-pauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungserklärung Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU 2014/24/EU, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung … ganz lesenNachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU 2014/24/EU, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Spezifischer Jahresumsatz
Angaben zum Umsatz in den letzten drei Jahren. Ausschlusskriterium nach Dokument B-02_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von maximal fünf Referenzprojekten je Eignungskriterium über erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen der letzten zehn Geschäftsjahre (ausgehend von der Teilna … ganz lesenDer Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von maximal fünf Referenzprojekten je Eignungskriterium über erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen der letzten zehn Geschäftsjahre (ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist) nach. Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, dass die Leistungen mit der Leistung des Auftragsgegenstandes vergleichbar sind. Eine Referenz kann zum Nachweis mehrerer Eignungskriterien herangezogen werden. Es ist durch den Bewerber eindeutig anzugeben, welches Eignungskriterium durch eine Referenz nachgewiesen wird. Es dürfen je Eignungskriterium max. fünf Referenzen angegeben werden. Sofern ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreicht behält sich der Auftraggeber vor, ausschließlich die fünf Referenzen mit den höchsten Netto-Umsätzen zu berücksichtigen. Alle weiteren Referenzen finden bei der Bewertung keine Berücksichtigung. Maßgeblich für die Auswahl ist der vom Bewerber angegebene Netto-Umsatz der jeweiligen Referenz. Eine inhaltliche Vorauswahl oder Bewertung durch en Auftraggeber erfolgt im Fall einer Überschreitung der zulässigen Anzahl von fünf Referenzen nicht. Es wird daher empfohlen, dem Erfordernis der Be-schränkung auf fünf geeigneten Referenzen selbstständig Rechnung zu tragen. Mindestanforderungen: Es muss mindestens 1x Referenz je Punkt abgegeben werden: 1.1 Referenz für gebündelte Vergabe von Planen und Bauen: Mindestanforderung: Mind. eine (1) Referenz muss vergleichbare Beratungsleistungen im Hinblick auf die Vorbereitung und die Mitwirkung an einer gebündelten Vergabe von Planen und Bauen beinhalten. 1.2 Referenzen für Beratungsleistungen für Bauvorhaben: Mindestanforderung: Mind. eine (1) Referenz muss vergleichbare Beratungsleistungen für ein Bauvorhaben mit einem Projektvolumen von mind. 20 Millionen Euro netto (anrechenbare Projektkosten Kostengruppe (KG) 200–700 nach DIN 276) beinhalten. Jede weitere Referenz gibt einen (1) Punkt, es wer-den max. fünf (5) Punkte vergeben. Es dürfen max. fünf (5) Referenzen eingereicht werden. 1.3 Referenzen für Beratung öffentlicher Auftraggeber: Referenzen müssen vergleichbare Beratungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des §99 GWB beinhalten. Jede Referenz gibt einen (1) Punkt, es werden max. fünf (5) Punkte vergeben. Es dürfen max. fünf (5) Referenzen eingereicht werden. Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – B-02.1) jeweils folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Referenzprojektes inkl. Ort/Land der Realisierung, b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung c) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter), d) Auftraggeber (Name, Anschrift) und e) Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail). Es dürfen je Eignungskriterium max. fünf (5) Referenzen angegeben werden, jede weitere Referenz wird nicht gewertet (insg. max. 25 Referenzen). HINWEIS: Bitte beachten Sie im Verfahrensleitfaden für den Teilnahmewettbewerb Anlage A-01 die Ziffer 2.1 „Auswahlkriterien (differenzierte Wertung)“!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.pd-g.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevor … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Die detaillierten Losbeschreibungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis
- Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vo … ganz lesen- Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weit-ren Verfahren nicht beteiligt werden. - Es werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Zustandekommen des Rankings ist dem Verfahrensleitfaden für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. - Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben müssen. Somit sind ausschließlich folgende Loskombinationen möglich bzw. zwingende Voraussetzung: Los 1 und Los 2, oder Los 1 und Los 3, oder Los 1 und Los 2 und Los 3. Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass jedes Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. - Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Erstangebot um ein indikatives Angebot handelt. - Im Los 1 wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Die Einzelabrufe werden über Mini-Wettbewerbe unter den am Rahmenvertrag beteiligten Auftragnehmern durchgeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fea99511-b3ef-4866-ac91-5e4726f2cf3d.