Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitPlanung

Technische Beratungsleistungen für ein europaweites ÖPP-Vergabeverfahren sowie zur Begleitung der Planungs- und Bauphase

PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-I-067veröffentlicht 23.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
70 Monate01.09.2026 – 30.06.2032
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtangebotspreis (netto)40 %
  • Ausführungskonzept zum Leistungsgegenstand20 %
  • Projektteam- und Personaleinsatzkonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2032
    vor 2 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Gebäude des Justizzentrums in Siegen sind dringend sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den aktuellen Nutzungsanforderungen der Justiz in Siegen. Der Bedarfsplan berücksichtigt folgende Ortsbehörden: Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsgericht und den ambulanten sozialen Dienst.

Der genehmigte Raumbedarfsplan umfasst ca. 10.505 m² Nutzfläche.

Durch die Justiz wurde im Jahr 2025 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entsprechend dem Verfahrensleitfaden „Mietausgabenbudgetierung für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nord-rhein-Westfalen" (MAB-Leitfaden) sowie dem Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (WB-Leitfaden) durchgeführt.

Auf der Basis des durchgeführten MAB-Prozesses wurde Ende 2025 die Entscheidung zur Realisierung des Neubaus zur Neuunterbringung des Justizzentrums (JZ) Siegen als ÖPP-Mietmodell getroffen. Das OLG Hamm wird dabei als Auftraggeber für das ÖPP-Projekt auftreten und durch das Ministerium der Justiz NRW (JM) begleitet.

Das ÖPP-Mietmodell sieht vor, dass der private Investor als Eigentümer das Grundstück beschafft und bereitstellt, die Immobilie plant, baut und betreibt. Nach Vertragsende bleibt das Objekt beim Investor. Die öffentliche Hand nutzt das Objekt langfristig - ähnlich wie ein Mieter.

Für die Organisation der Vergabe der ÖPP-Leistung „JZ Siegen“ möchte sich der AG ein externes Team für die Verfahrensbegleitung zusammenstellen. Im ersten Schritt wurde die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (“PD“) für Projektmanagementleistungen beauftragt. Im zweiten Schritt soll dieses Team neben der PD für die grundsätzliche Verfahrenssteuerung um einen technischen sowie einen juristischen Verfahrensbegleiter für die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Ausschreibung und Vergabe der ÖPP-Leistung erweitert werden. Dabei steht die Phase in unmittelbarer Abhängigkeit zur Phase 1.A und 1.B sowie 2 (s. Kapitel 4 ff. der Leistungsbeschreibung - TVB Nr. 5)

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der sowohl die technische Beratung für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens übernimmt als auch das an-schließende Baucontrolling. Die Beauftragung erfolgt phasenweise. Die PD bindet den obsiegenden technischen Berater als Nachunternehmer in das Gesamtprojekt ein und ist damit Auftraggeber des technischen Beraters.

Nähere Informationen sind den Anlagen TVB Nr. 3 (Vertragsentwurf) und TVB Nr. 5 (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

  • 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtangebotspreis (netto)40 %
Ausführungskonzept zum Leistungsgegenstand20 %
Projektteam- und Personaleinsatzkonzept40 %
Preis
Gesamtangebotspreis (netto)Vgl. Bewertungsmatrix (Anlage TVB Nr. 7).
Qualität
Ausführungskonzept zum Leistungsgegenstand
Qualität
Projektteam- und PersonaleinsatzkonzeptVgl. Bewertungsmatrix (Anlage TVB Nr. 7).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
30.06.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einl … ganz lesenDer Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Von der Veröffentlichung des Auftragswertes sowie des niedrigsten und höchsten Wertes eines zulässigen Angebots wird abgesehen. Eine Veröffentlichung könnte Rückschlüsse auf die Angebotskalkulation und die Preispositionierung der Bieter ermöglichen und dadurch deren berechtigte geschäftliche Interes … ganz lesenVon der Veröffentlichung des Auftragswertes sowie des niedrigsten und höchsten Wertes eines zulässigen Angebots wird abgesehen. Eine Veröffentlichung könnte Rückschlüsse auf die Angebotskalkulation und die Preispositionierung der Bieter ermöglichen und dadurch deren berechtigte geschäftliche Interessen beeinträchtigen sowie den lauteren Wettbewerb bei künftigen Ausschreibungen schwächen. Der tatsächliche Auftragswert ist in der Vergabeakte dokumentiert. Der in der Bekanntmachung ausgewiesene Betrag von 0,01 Euro stellt lediglich einen Ersatzwert für die Nichtveröffentlichung dar und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftrags- oder Angebotswert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
hpm Henkel Projektmanagement GmbH, Dresden4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Art
Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Friedrichstr. 149, 10117 Berlin
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@pd-g.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (75 Lose mit Angabe)
229.314 €Zuschlagswert im Median
84.026 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d07cbd87-c920-4764-9af8-daeb2ee52838.