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Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – FFH-LRT 6130 Schwermetallrasen, FFH-LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, FFH-LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior

Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 41.15/06/2024veröffentlicht 27.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 673 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.03.2025 – 30.11.2025
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 22 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit einer Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - 10 Untersuchungsflächen (LOS 1)

Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.

9 Monate–
2
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – 6130 Schwermetallrasen - 30 Untersuchungsflächen (LOS 2)

Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.

9 Monate–
3
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – 7230 Kalkreiche Niedermoore - 5 Untersuchungsflächen (LOS 3)

Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.

9 Monate–
4
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (LOS 4) - 91E0* Teil: Erlen-Eschenwälder an Fließgewässern - 10 Untersuchungsflächen - 91E0* Weichholzauenwälder an Fließgewässern - 10 Untersuchungsflächen - 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur - 29 Untersuchungsflächen

Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.

21 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
03.01.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Vergabekammer, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenDieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
32.713 € – 212.969 €mittlere Hälfte, 55 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.01.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 19.01.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.01.2025 auf 19.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c995f6ba-beda-464e-b69e-ac85c8b0164c.