Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – FFH-LRT 6130 Schwermetallrasen, FFH-LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, FFH-LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior
Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 41.15/06/2024veröffentlicht 27.11.2024erstmals 27.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 01.03.2025 – 30.11.2025
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).
- Rahmenvertrag Verkehrssicherung Bauwerksprüfung, Sachsen-Anhalt, AM Börde und TheeßenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 08.12.2026
- Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Wald (2 Lose)Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale)Frist 16.11.2026
- Textile VollversorgungBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH · Halle (Saale)Frist 27.11.2026
- REZ BBSAT 45ind IdP JC Oberspreewald-LausitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT, Niederlassung Halle · Halle (Saale)Frist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate01.03.2025 – 30.11.2025
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 23 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 23 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 30.11.2025
- Bindefrist endetvor 20 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.
Gegenstand nach CPV
- 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit einer Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - 10 Untersuchungsflächen (LOS 1) Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt. | 9 Monate | – |
| 2 | Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – 6130 Schwermetallrasen - 30 Untersuchungsflächen (LOS 2) Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt. | 9 Monate | – |
| 3 | Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – 7230 Kalkreiche Niedermoore - 5 Untersuchungsflächen (LOS 3) Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt. | 9 Monate | – |
| 4 | Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (LOS 4)
- 91E0* Teil: Erlen-Eschenwälder an Fließgewässern - 10 Untersuchungsflächen
- 91E0* Weichholzauenwälder an Fließgewässern - 10 Untersuchungsflächen
- 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur - 29 Untersuchungsflächen Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt. | 21 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 30.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.01.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Vergabekammer, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenkürzer
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 06116 Halle (Saale)
- Kontakt
- vergabestelle-fub@
lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ökologie und Planung Hagenow6 Zuschläge
- ÖKOTOP GbR4 Zuschläge
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt3 Zuschläge
- Sweco GmbH3 Zuschläge
- Biotopmanagement Schonert2 Zuschläge
- Dipl.-Biol. Jörg Huth2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 02.01.2025
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.01.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bba1a3ed-4c25-4620-93a3-02940b244c32.