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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Analyse der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe

SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 Baugesetzbuch (BauGB) für die LHW · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen 2024-VgV-SEG-Ostfeld-BAL-2.0veröffentlicht 29.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 941 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate15.07.2024 – 30.09.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65187, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzeption / Herangehensweise50 %
  • Akzeptanz des Vertrages10 %
  • Honorar40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Ostfeld", gemäß §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Entwicklungsgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe durch verschiedene Planungen in der künftigen Ausübung ihrer Tätigkeit berührt. Im Jahr 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen im Hinblick auf die beabsichtigte Anwendung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" beschlossen. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Entwicklungssatzung geprüft und die Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken für die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Untersuchungsgebiet analysiert. Darüber hinaus wurden Untersuchungen u.a. zur Bevölkerungsentwicklung, Sozialstruktur, derzeitigen Nutzungen, Ökologie, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Klima, Verkehr und Erschließungsmöglichkeiten sowie Agrarstrukturen durchgeführt. Um über den Prozess der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" und die beabsichtigten Ziele transparent zu informieren sowie um eventuelle Durchführungshindernisse zu ermitteln, wurden im Verlauf der Voruntersuchungen die Betroffenen (Grundstückseigentümer, Landwirte, Pächter, Betriebe, Vereine, Anwohner Am Fort Biehler etc.) und die Bürgerschaft intensiv einbezogen. Mit dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen beschloss die LHW am 17. September 2020 die Durchführung der SEM "Ostfeld" und den Planbereich förmlich als Satzung festzulegen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Wiesbaden-Erbenheim sowie Mainz-Kastel und umfasst einen Bereich von ca. 450 ha. Gemäß dem Strukturkonzept, welches im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung für die SEM "Ostfeld" erarbeitet wurde, ist im Süden des Plangebiets ein neuer Stadtteil für etwa 8.000 bis 12.000 Einwohner, mit rund 3.800 bis 5.700 Wohneinheiten, auf einer Fläche von ca. 68 ha sowie im Norden ein zentraler Behördenstandort des Bundeskriminalamtes (BKA) mit perspektivisch 7.000 Mitarbeitern auf einer Fläche von ca. 27 ha geplant. Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden.

Projektbeteiligte und Schnittstellen Die LHW hat die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) als Entwicklungsträgerin und Treuhänderin gemäß § 167 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Durchführung der SEM "Ostfeld" beauftragt. Auftraggeber der hier zu vergebenden Leistungen ist die SEG (im Folgenden "ET"). Die Leistungen sind von Fachkundigen Sachverständigen zu erbringen (im Folgenden "Gutachter"). Ein kontinuierlicher Austausch zwischen dem Gutachter und dem ET ist zu gewährleisten.

II Aufgabenstellung Gegenstand der Ausschreibung sind die Analyse der Betroffenheit und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der SEM "Ostfeld". Ziel ist es, die Betroffenheit und ggf. Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die SEM "Ostfeld" zu erheben und Handlungsempfehlungen zur Abwendung bzw. zum Umgang mit einer möglichen Existenzgefährdung einzelner Betriebe aufzuzeigen. Insbesondere ist hierbei auch die Maßgabe des Bescheids des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12. Mai 2021 zum Antrag der LHW auf Zulassung einer Abweichung von Zielen des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 im Bereich der SEM "Ostfeld" zu beachten: VII. "Für den 50 ha großen Bereich des Vorranggebietes für Landwirtschaft ist zunächst eine konkrete Betroffenheitsanalyse zu erstellen. Vor der Genehmigung der Neuaufstellung bzw. einer Änderung des Flächennutzungsplans ist für den Bereich des Entwicklungsgebietes von der Antragstellerin der Nachweis zu führen, dass die Existenzsicherung der betroffenen Landwirte im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches gewährleistet ist." Der Untersuchungsraum bezieht sich primär auf den Entwicklungsbereich der SEM "Ostfeld". Die Betrachtung der Betriebe ist dabei abhängig von den Betriebsstandorten sowie den Eigentums- und Pachtflächen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und beschränkt sich nicht auf den Entwicklungsbereich. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in die folgenden zwei Bausteine: Baustein 1: Analyse der Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe durch die SEM Ostfeld Baustein 2: Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe durch die SEM Ostfeld (optional)

Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a, 02b) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Konzeption / Herangehensweise50 %
Akzeptanz des Vertrages10 %
Honorar40 %
Qualität
Konzeption / Herangehensweise
Qualität
Akzeptanz des Vertrages
Kosten
Honorar

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner … ganz lesenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix steht unter dem genannten Link zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers: a.) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung: Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen. b.) Aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2023 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/einer Kammerzugehörigkeit. c.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG. Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). b.) Im … ganz lesenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). b.) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.500.000 EUR für Personenschäden sowie 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen. Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a1) Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qua … ganz lesenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a1) Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte. a2) Nachweis der Fachkunde durch: - öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Landwirtschaft (Bestellungsurkunde), oder - durch Nachweis der Beauftragung von Amtswegen für vergleichbare Dienstleistungen, oder - Referenzen vergleichbarer, bereits ausgeführter Dienstleistungsaufträge b) Referenzen 1-2: "Bewertung und Ermittlung der Betroffenheit oder Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe oder der Belange der Landwirtschaft bei Baumaßnahmen" Wir bitten Sie, uns zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten ca. 7 Jahren (2017-2024) in vergleichbarer Größenordnung zu nennen, die gewertet werden sollen. Es ist je Referenz eine Kurzbeschreibung von max. 6 DIN-A4 oder 3 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen. Aus der Beschreibung sollen insbesondere folgende wesentliche Erfahrungen und Aspekte hervorgehen: - Erfahrungen in der Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahme - Erfahrungen in der Durchführung bei Bewertung und Ermittlung der Betroffenheit oder Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe oder der Belange der Landwirtschaft bei Baumaßnahmen - Erfahrungen in der Erstellung von Erläuterungsberichten Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der obenstehend aufgelisteten Erfahrungen im Rahmen der mit der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte vergeben. Wir bitten Sie, uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzen gewertet. c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten sowie die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV). d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.07.2024
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64295 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) plant im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, gemäß § 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB), die Leistungen zur "Analyse der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe" zu vergeben. Die LHW hat die SEG Stadtentwicklungsgesellsc … ganz lesenDie Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) plant im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, gemäß § 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB), die Leistungen zur "Analyse der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe" zu vergeben. Die LHW hat die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld beauftragt. Auftraggeber des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens ist die SEG (Entwicklungsträger und Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld). Die LHW ist gegenüber den jeweiligen Auftragnehmern weisungsbefugt. Die SEG ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobilienmanagement und Stadterneuerung. Die SEG hat ihre Schwestergesellschaft, die WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an vergabe@wibau-wiesbaden.de unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Angaben zur Beschränkung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden, sofern geeignet, mindestens 3 höchstens jedoch 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien. Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeantrag). In Summe können maximal 270 Punkte erreicht werden. Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV). Informationen zum weiteren Verfahren: Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden mindestens 3 höchstens jedoch 5 Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird (§ 77 Abs. 2-3 VgV). Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen. Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren. Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, si …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 Baugesetzbuch (BauGB) für die LHW
Anschrift
Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden
Kontakt
vergabe@wibau-wiesbaden.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

514vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
253.391 €Zuschlagswert im Median
116.085 € – 590.891 €mittlere Hälfte, 248 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e922995-af94-4ce7-8bbe-779ba7b369cc.