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Erweiterung Marxheimer Grundschule - Planungsleistungen TGA I

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt · Hofheim am Taunus, Hessen

Aktenzeichen MGS-2026-TGA Iveröffentlicht 04.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 26 Tagen · Fragen bis 19.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (88 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (97 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Herangehensweise an Planungsaufgabe35 %
  • Bewältigungsmanagement für Bauablauf/-störungen35 %
  • Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
    in 12 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhr
    in 26 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Erweiterung Marxheimer Grundschule - Planungsleistungen TGA I nach § 55 HOAI, Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8, LPH 3-9.

Beschreibung des Loses

Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der Marxheimer Grundschule in Hofheim um einen Erweiterungsbau nach Passivhausstandard, in welchem eine Mensa und Räume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden können. Die gegenwärtig von rund 155 Schüler-/innen besuchte Schule steht unter Denkmalschutz und wurde in den Jahren 2003 bis 2005 saniert und erweitert. Die Schule plant perspektivisch in den "Pakt für den Nachmittag" des Hessisches Kultusministerium einzusteigen und damit ein ganztätiges Bildungs- und Betreuungsangebot vorzuhalten. Unter Erhalt des unter Denkmalschutz vorgegebenen Ensemblecharakters sowie unter Einbeziehung der benachbarten und denkmalgeschützten Hofreite wird hierfür ein Erweiterungsbau von ca. 505 m² HNF / 1.378,00 m² BGF errichtet, in welchem eine Mensa und zusätzliche Betreuungsräume untergebracht werden. Die Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung. Es wurde in Ansätzen bereits ein Planungskonzept erstellt und die Baugenehmigung erteilt. Auf dieser Grundlage wurde inzwischen auch der Rohbau errichtet. Die hierdurch bereits geschaffenen Zwangspunkte sind einzuhalten. Die Planungsleistungen TGA I müssen ab der Leistungsphase 3 - in enger Abstimmung mit der technischen Abteilung des Auftragsgebers - neu erbracht werden. Es wird angestrebt, die Planungen unmittelbar nach dem Vergabeverfahren zu beginnen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI): 1. Abwasser-, Wasser, und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 7. Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen, und 8. Gebäudeautomation. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 1.161.812,75 EUR (Anteile der Anlagengruppen: 1 = ca. 163.955,08 EUR, 2 = ca. 275.378,40 EUR, 3 = ca. 361.709,62 EUR, 7 = ca. 188.799,00 EUR, 8 = ca. 171.970,65 EUR). Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Planer zunächst mit den Leistungsphasen 3-4 zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Planer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphase 5 (Leistungsstufe II), die Leistungen der Leistungsphasen 6-7 (Leistungsstufe III) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 8-9 (Leistungsstufe IV) nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Herangehensweise an Planungsaufgabe35 %
Bewältigungsmanagement für Bauablauf/-störungen35 %
Honorarangebot30 %
Qualität
Herangehensweise an PlanungsaufgabeAuftragskriterium
Qualität
Bewältigungsmanagement für Bauablauf/-störungenAuftragskriterium
Preis
HonorarangebotAuftragskriterium

Eignung14 von 14 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium); 2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
Eintragung in das Handelsregister
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mit … ganz lesenGefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternat … ganz lesenGefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein (Ausschlusskriterium);
Spezifischer Jahresumsatz
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Ausschlusskriterium);
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter, Objektüberwacher (LP 8 nach HOAI) und wes … ganz lesenGefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter, Objektüberwacher (LP 8 nach HOAI) und wesentlichen Sachbearbeitern) sowie eine Eigenerklärung, dass der mit der Objektüberwachung LP 8 nach HOAI Beauftragte über eine Bauüberwachungspraxis von mind. 3 Jahren verfügt. (Ausschlusskriterium); 8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur (in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Fachrichtung) durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG - EGABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Objektüberwacher (LP 8 nach HOAI) (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 i.V. m. § 75 VgV) (Ausschlusskriterium);
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Ausschlusskriterium);
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) - es genügt, wenn ein Teil der erbrachten Leistung innerhalb dieses Zeitraums liegt (Au … ganz lesenGefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) - es genügt, wenn ein Teil der erbrachten Leistung innerhalb dieses Zeitraums liegt (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe unter "zusätzliche Informationen" zu den Verfahrensangaben); Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes; b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; c) Art der Baumaßnahme (Neu-/Erweiterungsbau, Sanierung, etc.); d) anrechenbare Kosten in Euro (netto); e) Honorarzone; f) Zeitraum der Leistungserbringung; g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen; h) Angabe, ob bei dem Projekt Denkmalschutz zu beachten war; i) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) erfolgte; j) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung nach Passivhausstandard erfolgte. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) - es genügt, wenn ein Teil der erbrachten Leistung innerhalb dieses Zeitraums liegt (A … ganz lesenGefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) - es genügt, wenn ein Teil der erbrachten Leistung innerhalb dieses Zeitraums liegt (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe unter "zusätzliche Informationen" zu den Verfahrensangaben). Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes; b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; c) Art der Baumaßnahme (Neu-/Erweiterungsbau, Sanierung, etc.); d) anrechenbare Kosten in Euro (netto); e) Honorarzone; f) Zeitraum der Leistungserbringung; g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen. h) Angabe, ob bei dem Projekt Denkmalschutz zu beachten war; i) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) erfolgte; j) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung nach Passivhausstandard erfolgte. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) - es genügt, wenn ein Teil der erbrachten Leistung innerhalb dieses Zeit … ganz lesenGefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) - es genügt, wenn ein Teil der erbrachten Leistung innerhalb dieses Zeitraums liegt (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe unter "zusätzliche Informationen" zu den Verfahrensangaben). Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes; b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; c) Art der Baumaßnahme (Neu-/Erweiterungsbau, Sanierung, etc.); d) anrechenbare Kosten in Euro (netto); e) Honorarzone; f) Zeitraum der Leistungserbringung; g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen. h) Angabe, ob bei dem Projekt Denkmalschutz zu beachten war; i) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) erfolgte; j) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung nach Passivhausstandard erfolgte. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 13) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Objektüberwachung nach LP 8 HOAI!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Objektüberwachers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Ausschlusskriterium); Es werden nur Referenzen gewertet, deren Le … ganz lesenGefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise: 13) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Objektüberwachung nach LP 8 HOAI!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Objektüberwachers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Ausschlusskriterium); Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes; b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; c) Art der Baumaßnahme (Neu-/Erweiterungsbau, Sanierung, etc.); d) anrechenbare Kosten in Euro (netto); e) Honorarzone; f) Zeitraum der Leistungserbringung; g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen, h) Angabe, ob bei dem Projekt Denkmalschutz zu beachten war; i) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) erfolgte; j) Angabe, ob die Maßnahmenumsetzung nach Passivhausstandard erfolgte. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Mindestanforderung: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz für den vorgesehenen Objektüberwacher vorliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
28 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Planer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphase 5 (Leistungsstufe II), die Leistungen der Leistungsphasen 6-7 (Leistungsstufe III) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 8-9 (Leistungsstufe IV) nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 5.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Eine Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht zulässig.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss MainTaunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten! Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Ingenieur" im Sinne … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten! Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Ingenieur" im Sinne des § 75 Abs. 1 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der vorgesehene Projektleiter und der vorgesehene Objektüberwacher (LP 8 nach HOAI) am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (Hessisches Ingenieurgesetz - HingG) berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der vorgesehene Projektleiter und der vorgesehene Objektüberwacher (LP 8 nach HOAI) die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. - Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17. Juni 2026, GVBl. 2026 Nr. 40 abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben des § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M18V# Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerb … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M18V# Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. Gewichtung und Wertung: - Ziffer 5.1.9 Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 35 %): Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten: - Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Vorplanung bzw. Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 3 oder 4 oder 5 = 2 Punkte, - Bei dem Projekt war Denkmalschutz zu beachten = 2 Punkte, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte nach Passivhausstandard = 2 Punkte. Demnach können für eine Referenz maximal 7 Punkte erreicht werden. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Folglich können in diesem Kriterium maximal 35 Punkte erreicht werden. - Ziffer 5.1.9 Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten: - Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Vorplanung bzw. Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 3 oder 4 oder 5 = 2 Punkte, - Bei dem Projekt war Denkmalschutz zu beachten = 1 Punkt, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte nach Passivhausstandard = 1 Punkt. Demnach können für eine Referenz maximal 5 Punkte erreicht werden. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Folglich können in diesem Kriterium maximal 25 Punkte erreicht werden. - Ziffer 5.1.9 Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 40 %): Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten: - Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Vorplanung bzw. Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 3 oder 4 oder 5 = 3 Punkte, - Bei dem Projekt war Denkmalschutz zu beachten = 2 Punkte, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte nach Passivhausstandard = 2 Punkte. Demnach können für eine Referenz maximal 8 Punkte erreicht werden. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Folglich können in diesem Kriterium maximal 40 Punkte erreicht werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
Kontakt
hochbau-vergabe@mtk.org

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514vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
253.391 €Zuschlagswert im Median
116.085 € – 590.891 €mittlere Hälfte, 248 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c11a8f1-918f-458c-8def-c451742ed101.