ST 26016 Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement · Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ST 26016veröffentlicht 17.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 31.01.2029
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 31.01.2029bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Grevenbroich41515, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 6 Monatenan Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 6 MonatenElektronische Angebotsöffnung Zentrales Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss
- Bindefrist endetvor 4 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsendein 27 Monaten
Beschreibung
'- Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss in einer Menge von ca. 24.000 Mg pro Jahr
Gegenstand nach CPV
- 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHauptgegenstand
- 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
- 90511000Abholung von Siedlungsabfällen
- 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Bieter kann im Rahmen der Ausschreibung zwischen zwei grundsätzlichen Angebotsvarianten wählen, je nachdem ob er über eine eigene Übernahmestelle bzw. Umladestation in dem unten beschriebenen räumlichen Radius verfügt oder ob er die Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG nutzen möchte. Angebotsvariante 1 (AGV 1): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an einer eigens gewählten Übernahmestelle bzw. Umladestation. Übernahmestelle kann auch eine Erstbehandlungsanlage sein. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 1 im Vertrag. Der Bieter hat, sofern die Übernahmestelle bzw. Umladestation nicht zugleich Erstbehandlungsanlage ist, hierbei dann auch die Umladung und den Transport des Sperrabfalls hin zu der/n Behandlungsanlage/n durchzuführen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich in 10 Kilometer Luftlinie im Umkreis der Deponie Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss und innerhalb des Kreisgebietes des Rhein-Kreis Neuss befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen bzw. Umladestationen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht be- nannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Übernahmestelle bzw. Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Überprüfung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps“. Angebotsvariante 2 (AGV 2): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an der Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG am Betriebsgelände der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat den Sperrabfall dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Behandlungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt den Sperrabfall dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von EUR 15,00 brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarian- ten vergleichbar zu machen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis wie es sich aus den Eintragungen im Preisblatt ergibt. Dabei werden für die Wertung die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die im Preisblatt vorgedruckt sind. Die Entgelte werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Jahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen und privaten Auftraggebern, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100% der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder di … ganz lesenkürzer
nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen und privaten Auftraggebern, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100% der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 2 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht worden sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren
- Allgemeiner Jahresumsatz
Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), Nachweis durch: -Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine t … ganz lesenkürzer
Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), Nachweis durch: -Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.- Spezifischer Jahresumsatz
Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich, Nachweis durch: -Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgab … ganz lesenkürzer
Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich, Nachweis durch: -Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Folgende Formulare sind einzureichen - falls zutreffend: • 233 Nachunternehmerverzeichnis – falls zutreffend • A_Anl 1.2 a (Bietergem) – falls zutreffend • Erklärung Muster „Eignungsleihe“ (Block A – Anlage 1.2 c) – falls zutreffend
- Eintragung in das Handelsregister
Nachweis Eintrag im Handels-, Berufs- oder Firmenregister , für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätend … ganz lesenkürzer
Nachweis Eintrag im Handels-, Berufs- oder Firmenregister , für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung) - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis Eintrag im Handels-, Berufs- oder Firmenregister , für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätend … ganz lesenkürzer
Nachweis Eintrag im Handels-, Berufs- oder Firmenregister , für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung) - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises. Verfü … ganz lesenkürzer
Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Ab 01.02.2027 auf die Dauer von zwei Jahren und elf Monaten ab dem 01.02.2027 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2031
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.05.2026, 10:00 Uhr. Elektronische Angebotsöffnung Zentrales Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss. Bei der elektronischen Angebotsabgabe bzw. Angebotsöffnung sind keine Bieter oder deren Vertreter vor Ort zugelassen.
- Sicherheiten
verlangt: Sicherheit, Bürgschaft (1) Der AN hat eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Ge-währleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen in Höhe von 5 % der jährlichen Nettoauftragssumme gem. den Wertungsmengengerüsten des Preisblattes … ganz lesenkürzer
verlangt: Sicherheit, Bürgschaft (1) Der AN hat eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Ge-währleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen in Höhe von 5 % der jährlichen Nettoauftragssumme gem. den Wertungsmengengerüsten des Preisblattes zu leisten und über die Ver-tragslaufzeit aufrecht zu erhalten. (2) Die Sicherheit kann erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäi-schen Union zugelassenen Kreditinstitutes gemäß dem diesem Vertrag beiliegendem Muster. Die Si-cherheit ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren zu leisten. (3) Die Sicherheit wird dem AN 3 Monate nach vollständiger Erfüllung der Leistungen aus diesem Vertrag zurückgegeben, sofern bis zu diesem Zeitpunkt alle Ansprüche des AG erfüllt sind.
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die verkürzte Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst# - Auskünfte und Angaben gem. dem Sauberen Fahrzeug Beschaffungsgesetz sind zu erbringen.
- Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation … ganz lesenkürzer
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig - i. d. R. zehn Tage - vor dem Ablauf der Angebotsfrist über das das Vergabeinformationssystem Subreport „ELViS“ zu stellen - vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“-. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
- Website
- rhein-kreis-neuss.de
- Kontakt
- submissionsstelle@
rhein-kreis-neuss.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 281e0316-5cdd-4cbc-bdb5-965ddec97ce3.