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ST 26016 Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Amt für Umweltschutz · Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ST 26016veröffentlicht 07.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 173 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 27 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.01.2029bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsende
    in 27 Monaten

Beschreibung

'- Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss in einer Menge von ca. 24.000 Mg pro Jahr

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

100 % Preis100 %
Preis
100 % PreisDer Bieter kann im Rahmen der Ausschreibung zwischen zwei grundsätzlichen Angebotsvarianten wählen, je nachdem ob er über eine eigene Übernahmestelle bzw. Umladestation in dem unten beschriebenen räumlichen Radius verfügt oder ob er die Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG nutzen möchte. Angebotsvariante 1 (AGV 1): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an einer eigens gewählten Übernahmestelle bzw. Umladestation. Übernahmestelle kann auch eine Erstbehandlungsanlage sein. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 1 im Vertrag. Der Bieter hat, sofern die Übernahmestelle bzw. Umladestation nicht zugleich Erstbehandlungsanlage ist, hierbei dann auch die Umladung und den Transport des Sperrabfalls hin zu der/n Behandlungsanlage/n durchzuführen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich in 10 Kilometer Luftlinie im Umkreis der Deponie Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss und innerhalb des Kreisgebietes des Rhein-Kreis Neuss befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen bzw. Umladestationen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht be- nannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Übernahmestelle bzw. Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Überprüfung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps“. Angebotsvariante 2 (AGV 2): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an der Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG am Betriebsgelände der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat den Sperrabfall dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Behandlungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt den Sperrabfall dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von EUR 15,00 brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarian- ten vergleichbar zu machen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis wie es sich aus den Eintragungen im Preisblatt ergibt. Dabei werden für die Wertung die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die im Preisblatt vorgedruckt sind. Die Entgelte werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Jahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Ab 01.02.2027 auf die Dauer von zwei Jahren und elf Monaten ab dem 01.02.2027 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2031
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die verkürzte Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# - Auskünfte und Angaben gem. dem Sauberen Fahrzeug Beschaffungsgesetz sind zu erbringen.
Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig - i. d. R. zehn Tage - vor dem Ablauf der Angebotsfrist über das das Vergabeinformationssystem Subreport „ELViS“ zu stellen - vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“-. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hufnagel Service GmbHDE814708382, Olpe3

Auftraggeber

Name
Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Amt für Umweltschutz
Anschrift
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
Kontakt
submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19a28938-5af3-476e-aae1-5dd855ebc991.