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vergebenEU-weitDienstleistungen

Seminare für Aufsichtspersonen nach § 18 SGB VII (3 Lose) [129-2024]

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 129-2024veröffentlicht 15.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 753 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10715, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Durchführung von insgesamt 16 fünftägigen Seminaren - aufgeteilt in drei Fach-Lose - für die Themen "Baumaschinen des Hochbaus" (Los 1), "Baumaschinen des Tiefbaus" (Los 2) und "Sicherer Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen und ausgewählten Arbeitsmitteln" (Los 3) im Zeitraum von 2025 bis 2026 in geeigneten Bildungsstätten im Bundesgebiet. Die Seminarteilnehmenden sind Aufsichtspersonen nach § 18 SGB VII und sollen mit den Seminaren für ihr späteres Revisionshandeln rechtliche und technische Kenntnisse über die sicherheitsgerechte Anwendung der unterschiedlichen Baumaschinen sowie deren Sicherheitseinrichtungen, auch im Hinblick auf die Erkennung sicherheitsrelevanter Mängel und Manipulationsmöglichkeiten an den genannten Maschinen erhalten.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Baumaschinen des Hochbaus

Erbringung von fünftägigen Fachseminaren "Baumaschinen des Hochbaus" nach einem Seminarkonzept mit 36 Lerneinheiten zu 45 Minuten je Lerneinheit für maximal 12 Teilnehmende mit praktischen Übungen an vorgegebenen Maschinen des Hochbaus. Zu erbringen sind 3 Seminare im Jahre 2025 und 3 Seminare im Jahre 2026.

2 Jahre–
2
Baumaschinen des Tiefbaus

Erbringung von fünftägigen Fachseminaren "Baumaschinen desTiefbaus" nach einem Seminarkonzept mit 36 Lerneinheiten zu 45 Minuten je Lerneinheit für maximal 12 Teilnehmende mit praktischen Übungen an vorgegebenen Maschinen des Teifbaus. Zu erbringen sind 4 Seminare im Jahre 2025 und 3 Seminare im Jahre 2026.

2 Jahre–
3
Holzbearbeitungsmaschinen

Erbringung von fünftägigen Fachseminaren "Sicherer Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen und ausgewählten Arbeitsmitteln" nach einem Seminarkonzept mit 36 Lerneinheiten zu 45 Minuten je Lerneinheit für maximal 12 Teilnehmende mit praktischen Übungen an vorgegebenen Holzbaumaschinen. Zu erbringen sind 2 Seminare im Jahre 2025 und 1 Seminar im Jahre 2026.

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
zu [1] Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen, die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, pro Schadensereignis aufweisen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden; - 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Kriterium
genannt
Kriterium
zu [3] Erforderliche Ausstattung der Seminarräume: Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer und Beamer/Leinwand bzw. Smartboard; zu [4] Erforderliche Ausstattung der Übungs-/Maschinenhallen mit folgenden Arbeitsmitteln: Bauaufzug, Flurförderzeug, geländegängiger, Teleskopstapler, Turmdrehkran (Unter- … ganz lesenzu [3] Erforderliche Ausstattung der Seminarräume: Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer und Beamer/Leinwand bzw. Smartboard; zu [4] Erforderliche Ausstattung der Übungs-/Maschinenhallen mit folgenden Arbeitsmitteln: Bauaufzug, Flurförderzeug, geländegängiger, Teleskopstapler, Turmdrehkran (Unter- und Obendreher), Hallenkran/Ladekran, Personenaufnahmemittel für Krane (ausnahmsweises Heben von Personen), fahrbare Hubarbeitsbühne (Arten: Teleskop und Schere), Lastaufnahmeeinrichtungen (Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel) im Hochbau; zu [5] Die dozierenden Personen müssen verfügen über (a) eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach § 2 Ausbilder-Eignungsverordnung mit einem Zeugnis gemäß § 5 Ausbilder-Eignungsverordnung und (b) einen dem Seminarinhalt dienlichen Berufsabschluss, mindestens im Niveau 6 gem. des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). zu [6] Anforderungen an die Referenzen: Die Referenzleistung muss aus den letzten drei Jahren stammenn (das sind 36 Kalendermonate vor Monat dieser Bekanntmachung). Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnis erbracht werden. Im letzteren Fall muss dieses Vertragsverhältnis mindestens seit 12 Kalendermonaten bestanden haben. Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn mindestens viertägige Fachseminare für Teilnehmende des Baugewerbes mit einer Anzahl von 10 bis 15 Personen für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht wurden. Der Referenzauftraggeber ist zu benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
15.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
zu [1] Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen, die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, pro Schadensereignis aufweisen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden; - 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Kriterium
genannt
Kriterium
zu [3] Erforderliche Ausstattung der Seminarräume: Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer und Beamer/Leinwand bzw. Smartboard; zu [4] Erforderliche Ausstattung der Übungs-/Maschinenhallen mit folgenden Arbeitsmitteln: Hydraulikbagger mit hydraulischem Schnellwechsler (Kettenbagger, Mobilbagger, Mini … ganz lesenzu [3] Erforderliche Ausstattung der Seminarräume: Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer und Beamer/Leinwand bzw. Smartboard; zu [4] Erforderliche Ausstattung der Übungs-/Maschinenhallen mit folgenden Arbeitsmitteln: Hydraulikbagger mit hydraulischem Schnellwechsler (Kettenbagger, Mobilbagger, Minibagger [ggf. auch mit mechanischem Schnellwechsler]), Radlader mit Schaufel und Gabelträger, Planiergerät, Walzenzug, Tandemwalze, Vibrationsstampfer und Rüttelplatte, Lastaufnahmeeinrichtungen (Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel) im Tiefbau; zu [5] Die dozierenden Personen müssen verfügen über (a) die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach § 2 Ausbilder-Eignungsverordnung mit einem Zeugnis gemäß § 5 Ausbilder-Eignungsverordnung und (b) einen dem Seminarinhalt dienlichen Berufsabschluss, mindestens im Niveau 6 gem. des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). zu [6] Anforderungen an die Referenzen: Die Referenzleistung muss aus den letzten drei Jahren stammenn (das sind 36 Kalendermonate vor Monat dieser Bekanntmachung). Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnis erbracht werden. Im letzteren Fall muss dieses Vertragsverhältnis mindestens seit 12 Kalendermonaten bestanden haben. Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn mindestens viertägige Fachseminare für Teilnehmende des Baugewerbes mit einer Anzahl von 10 bis 15 Personen für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht wurden. Der Referenzauftraggeber ist zu benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
15.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
zu [1] Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen, die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, pro Schadensereignis aufweisen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden; - 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Kriterium
genannt
Kriterium
zu [2] Erforderliche Ausstattung der Seminarräume: Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer und Beamer/Leinwand bzw. Smartboard; zu [3] Erforderliche Ausstattung der Übungs-/Maschinenhallen mit folgenden Arbeitsmitteln: Baustellenkreissägemaschine, Formatkreissäge, Abrichtmaschine, Dickenhobelmaschine … ganz lesenzu [2] Erforderliche Ausstattung der Seminarräume: Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer und Beamer/Leinwand bzw. Smartboard; zu [3] Erforderliche Ausstattung der Übungs-/Maschinenhallen mit folgenden Arbeitsmitteln: Baustellenkreissägemaschine, Formatkreissäge, Abrichtmaschine, Dickenhobelmaschine, Bandsägemaschine, Handkreissägemaschine, Handkettensägemaschine, Tischkettensäge, Pendelsäbelsägemaschine, Handstichsägemaschine, handbetätigte Zug- und Gehrungskappsägemaschine, Handbohrmaschine, Druckluftnagelgeräte, Winkelschleifer, Mobilentstauber (Staubklasse M), Absauganlage mit Filteranlage; zu [4] Die dozierenden Personen müssen verfügen über (a) die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach § 2 Ausbilder-Eignungsverordnung mit einem Zeugnis gemäß § 5 Ausbilder-Eignungsverordnung und (b) einen dem Seminarinhalt dienlichen Berufsabschluss, mindestens im Niveau 6 gem. des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). zu [5] Anforderungen an die Referenzen: Die Referenzleistung muss aus den letzten drei Jahren stammenn (das sind 36 Kalendermonate vor Monat dieser Bekanntmachung). Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnis erbracht werden. Im letzteren Fall muss dieses Vertragsverhältnis mindestens seit 12 Kalendermonaten bestanden haben. Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn mindestens viertägige Fachseminare für Teilnehmende des Baugewerbes mit einer Anzahl von 10 bis 15 Personen für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht wurden. Der Referenzauftraggeber ist zu benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
15.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

129vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (94 Lose mit Angabe)
1,15 Mio. €Zuschlagswert im Median
260.000 € – 2,63 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens16 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 07.08.2025 auf 21.08.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 07.08.2025
  5. Vergabebekanntmachung
  6. BekanntmachungFrist 31.12.2025
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.04.2025
  8. BekanntmachungFrist 28.04.2025
  9. 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  10. Vergabebekanntmachung
  11. BekanntmachungFrist 17.02.2025
  12. BekanntmachungFrist 13.12.2024
  13. Vergabebekanntmachung
  14. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.10.2024
  15. Vergabebekanntmachung
  16. BekanntmachungFrist 23.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fb88d74-ebff-484e-8c0e-f37b17a1d9e6.