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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Herstellung und Lieferung verschiedener Druckerzeugnisse [67-2025]

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 67-2025veröffentlicht 15.06.2025erstmals 15.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 443 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
9,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 9,5 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10719, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Der Wertungspreis für die Druckerzeugnisse ermittelt sich aus den dem Gesamtpreis aller Artikel in der Mindest- und Höchststaffelung. Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält die Höchstpunktzahl von 10. Höhere Angebote erhalten im Verhältnis dazu geringere Punktwerte.30 %
  • Der Wertungspreis für den Online-Shop ist ist die Summe aus (a) den einmaligen Pauschalkosten für die Ersteinrichtung (x Faktor 1), (b) den monatlichen Kosten für den Betrieb (x Faktor 24) und (c) den Kosten für Arbeitsstunden bei Änderungen (x Faktor 50). Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält die Höchstpunktzahl von 10.10 %
  • Jedes der 10 Muster kann für seine Qualität 10 oder 5 oder 0 Punkte erhalten. Für die 10 einzureichenden Musterstücke können somit max. 100 Punkte erreicht werden. Die aufgrund der Musterbewertung erreichte Gesamtpunktzahl wird durch 10 dividiert, um für dieses Kriterium wieder die Höchstpunktzahl von 10 zu erhalten.60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Herstellung von Druckerzeugnissen, Mappen, Ordnern, Visitenkarten etc., der Versand an verschiedene Lieferanschriften der BG BAU und an Dritte im Bundesgebiet sowie die Bereitstellung eines Online-Shops/Printshops für die Bestellabwicklung. Weitere Leistungen sind Lagerung und Versand auf Abruf. Einzelabrufe sollen aus einer Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Der Wertungspreis für die Druckerzeugnisse ermittelt sich aus den dem Gesamtpreis aller Artikel in der Mindest- und Höchststaffelung. Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält die Höchstpunktzahl von 10. Höhere Angebote erhalten im Verhältnis dazu geringere Punktwerte.30 %
Der Wertungspreis für den Online-Shop ist ist die Summe aus (a) den einmaligen Pauschalkosten für die Ersteinrichtung (x Faktor 1), (b) den monatlichen Kosten für den Betrieb (x Faktor 24) und (c) den Kosten für Arbeitsstunden bei Änderungen (x Faktor 50). Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält die Höchstpunktzahl von 10.10 %
Jedes der 10 Muster kann für seine Qualität 10 oder 5 oder 0 Punkte erhalten. Für die 10 einzureichenden Musterstücke können somit max. 100 Punkte erreicht werden. Die aufgrund der Musterbewertung erreichte Gesamtpunktzahl wird durch 10 dividiert, um für dieses Kriterium wieder die Höchstpunktzahl von 10 zu erhalten.60 %
Preis
Der Wertungspreis für die Druckerzeugnisse ermittelt sich aus den dem Gesamtpreis aller Artikel in der Mindest- und Höchststaffelung. Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält die Höchstpunktzahl von 10. Höhere Angebote erhalten im Verhältnis dazu geringere Punktwerte.Wertungspreis Druckerzeugnisse
Preis
Der Wertungspreis für den Online-Shop ist ist die Summe aus (a) den einmaligen Pauschalkosten für die Ersteinrichtung (x Faktor 1), (b) den monatlichen Kosten für den Betrieb (x Faktor 24) und (c) den Kosten für Arbeitsstunden bei Änderungen (x Faktor 50). Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält die Höchstpunktzahl von 10.Wertungspreis Online-Shop
Qualität
Jedes der 10 Muster kann für seine Qualität 10 oder 5 oder 0 Punkte erhalten. Für die 10 einzureichenden Musterstücke können somit max. 100 Punkte erreicht werden. Die aufgrund der Musterbewertung erreichte Gesamtpunktzahl wird durch 10 dividiert, um für dieses Kriterium wieder die Höchstpunktzahl von 10 zu erhalten.Qualität der eingereichenden 10 Muster

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
§ 44 Abs. 1 VgV - Die Erlaubnis zur Berufsausübung ist nachzuweisen durch Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug oder durch einen vergleichbaren Nachweis, wenn die Eintragung in ein Register nicht vorgeschrieben ist.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV - Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV - Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungen in den drei letzten Jahren. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche oder private Auftraggeber Druckerzeugnisse, Mappen und Ordner im Auftragswert von mindestens 500.000 Euro pro Jahr hergestellt und an mehrere unterschiedliche Lieferadressen versendet wurden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Rahmenvereinbarung über den 31.03.2028 hinaus um weitere 24 Monate bis längstens 31.03.2030.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
9.500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
21.08.2025, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Muster sind auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe an eine bestimmte Adresse in Hannover einzureichen (die genaue Anschrift wird in den Vergabeunterlagen genannt). Alle anderen Angebotsunterlagen sind auf elektronischem Wege zu übermitteln. Unabhängig … ganz lesen21.08.2025, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Muster sind auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe an eine bestimmte Adresse in Hannover einzureichen (die genaue Anschrift wird in den Vergabeunterlagen genannt). Alle anderen Angebotsunterlagen sind auf elektronischem Wege zu übermitteln. Unabhängig von der Übermittlung des elektronischen Angebots sind die geforderten Muster so rechtzeitig einzureichen, dass sie bei Ablauf der Angebotsfrist in der in den Vergabeunterlagen genannten Verwaltungsstelle der BG BAU in Hannover in körperlicher Form vorliegen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bezieht auf eine angenommene vierjährige Laufzeit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 220 (Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens16 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 07.08.2025 auf 21.08.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 07.08.2025
  5. Vergabebekanntmachung
  6. BekanntmachungFrist 31.12.2025
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.04.2025
  8. BekanntmachungFrist 28.04.2025
  9. 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  10. Vergabebekanntmachung
  11. BekanntmachungFrist 17.02.2025
  12. BekanntmachungFrist 13.12.2024
  13. Vergabebekanntmachung
  14. BekanntmachungFrist 15.10.2024
  15. Vergabebekanntmachung
  16. BekanntmachungFrist 23.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a5929f89-050a-408b-80d4-6044ee6cd30e.