RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen SID 2024-44 SMEKULveröffentlicht 11.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 32 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Gesamtleistungspunkte50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen. Die Erneuerung soll bis zum Beginn der Förderperiode im Jahr 2028 in dem Maße umgesetzt sein, dass der Fördervollzug gewährleistet werden kann. Der Umfang beläuft sich im Wesentlichen auf die Implementierung und Modernisierung der IT-Systeme zur Sicherstellung der Direktzahlungen (1. Säule, EGFL) und der flächenbezogenen Agrarförderung (2. Säule, ELER) einschließlich flächenbezogener Fördermaßnahmen aus anderen Finanzierungsquellen, z.B. Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemäß den EU- und nationalen Vorschriften (im Folgenden als "Flächenförderung" bezeichnet). Untrennbar damit verbunden ist das Buchungsprogramm der Zahlstelle.
Geplant sind der Kauf und die Anpassung eines bereits vorhandenen Gesamtsystems. Eine komplette oder in großen Teilen neue Entwicklung kommt aus zeitlichen Gründen nicht in Frage. Das Gesamtsystem kann aus einer monolithischen oder mehreren integrierten grafischen Mehrbenutzer-Anwendungen bestehen. Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode im Jahr 2028 soll das neue Gesamtsystem die bestehenden Einzelsysteme so weit wie möglich ablösen. Die Migration von Datensätzen aus den Altsystemen soll auf ein Minimum reduziert werden.
Als erstes müssen die Funktionalitäten Verbuchung, Auszahlung und Nachverfolgung der Fördermittel umgesetzt werden. Diese entsprechen dem Funktionsumfang des aktuellen Buchungsprogramms. Es wird auch für Förderbereiche außerhalb der Flächenförderung genutzt, wie zum Beispiel für die investive ELER-Förderung. Das Buchungsprogramm muss bis zum Jahr 2028 abgelöst werden. Es stellt den ersten Teil des neuen Gesamtsystems dar. Systemteile, auch optionale, die notwendig für die Ablösung des Buchungsprogramms sind, sind hierbei inbegriffen.
Für alle weiteren Teile des Gesamtsystems gilt: Es erfolgt eine gemeinsame Analyse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für jede Systemkomponente bzw. jede gelistete fachliche Anforderung soll ermittelt werden ob: • deren sofortige Einführung zeitlich möglich und wirtschaftlicher ist, • eine verzögerte Einführung und Schaffung von temporären Schnittstellen zwischen Neu- und Altsystemen gewählt werden muss oder • bestehender Altsysteme weiterbetrieben und mittels Schnittstellen angebunden werden.
Weitere im Zusammenhang mit der Flächenförderung stehende übergreifende IT-Verfahren (z.B. Stammdatenprogramm) sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für IT-Verfahren im Bereich der Sektorprogramme des EGFL (z.B. Schulernährungsprogramm) oder die Investive ELER-Förderung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gesamtleistungspunktesiehe Vergabeunterlage
- Preis
- Gesamtangebotspreis brutto
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- einmalige Verlängerungsoption ein Jahr zu verlängern
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| data experts gmbh, Neubrandenburg | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
- Website
- sid.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de - Auskünfte
- Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@
sid.sachsen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Nortal AG3 Zuschläge
- Appsfactory GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK SN2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afe2e903-d3d1-46e5-8712-89950d2933b3.