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RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen

Aktenzeichen SID 2024-44 SMEKULveröffentlicht 11.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 733 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 32 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gesamtleistungspunkte50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen. Die Erneuerung soll bis zum Beginn der Förderperiode im Jahr 2028 in dem Maße umgesetzt sein, dass der Fördervollzug gewährleistet werden kann. Der Umfang beläuft sich im Wesentlichen auf die Implementierung und Modernisierung der IT-Systeme zur Sicherstellung der Direktzahlungen (1. Säule, EGFL) und der flächenbezogenen Agrarförderung (2. Säule, ELER) einschließlich flächenbezogener Fördermaßnahmen aus anderen Finanzierungsquellen, z.B. Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemäß den EU- und nationalen Vorschriften (im Folgenden als "Flächenförderung" bezeichnet). Untrennbar damit verbunden ist das Buchungsprogramm der Zahlstelle.

Geplant sind der Kauf und die Anpassung eines bereits vorhandenen Gesamtsystems. Eine komplette oder in großen Teilen neue Entwicklung kommt aus zeitlichen Gründen nicht in Frage. Das Gesamtsystem kann aus einer monolithischen oder mehreren integrierten grafischen Mehrbenutzer-Anwendungen bestehen. Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode im Jahr 2028 soll das neue Gesamtsystem die bestehenden Einzelsysteme so weit wie möglich ablösen. Die Migration von Datensätzen aus den Altsystemen soll auf ein Minimum reduziert werden.

Als erstes müssen die Funktionalitäten Verbuchung, Auszahlung und Nachverfolgung der Fördermittel umgesetzt werden. Diese entsprechen dem Funktionsumfang des aktuellen Buchungsprogramms. Es wird auch für Förderbereiche außerhalb der Flächenförderung genutzt, wie zum Beispiel für die investive ELER-Förderung. Das Buchungsprogramm muss bis zum Jahr 2028 abgelöst werden. Es stellt den ersten Teil des neuen Gesamtsystems dar. Systemteile, auch optionale, die notwendig für die Ablösung des Buchungsprogramms sind, sind hierbei inbegriffen.

Für alle weiteren Teile des Gesamtsystems gilt: Es erfolgt eine gemeinsame Analyse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für jede Systemkomponente bzw. jede gelistete fachliche Anforderung soll ermittelt werden ob: • deren sofortige Einführung zeitlich möglich und wirtschaftlicher ist, • eine verzögerte Einführung und Schaffung von temporären Schnittstellen zwischen Neu- und Altsystemen gewählt werden muss oder • bestehender Altsysteme weiterbetrieben und mittels Schnittstellen angebunden werden.

Weitere im Zusammenhang mit der Flächenförderung stehende übergreifende IT-Verfahren (z.B. Stammdatenprogramm) sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für IT-Verfahren im Bereich der Sektorprogramme des EGFL (z.B. Schulernährungsprogramm) oder die Investive ELER-Förderung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtleistungspunkte50 %
Preis50 %
Qualität
Gesamtleistungspunktesiehe Vergabeunterlage
Preis
Gesamtangebotspreis brutto

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
einmalige Verlängerungsoption ein Jahr zu verlängern
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
data experts gmbh, Neubrandenburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
Kontakt
vergabestelle@sid.sachsen.de
Auskünfte
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@sid.sachsen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afe2e903-d3d1-46e5-8712-89950d2933b3.