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Rahmenvereinbarungen Anwendungsbetreuung

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Kamenz, Sachsen

Aktenzeichen SID 2025-06 DRveröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 450 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 20 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
3
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kamenz01917, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungskriterien50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates Sachsen. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur.

Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung von IT-Verfahren in den Rechenzentren des SID. Dazu zählt auch die Diensteplattform des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren E-Government-Diensten (z. B. Amt24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management- System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch der Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten.

Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung der folgenden Aufgabenbereiche.

Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:

Los 1: Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung

Los 2: Begleitung in Projektarbeiten / Konzepterstellung

Los 3: Anwendungs- und Betriebsunterstützung

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung

Der Auftragnehmer hat die zu betreuenden Anwendungen und die Endanwender gemäß Kapitel 5.1.1 und 5.1.2 der Vergabeunterlagen zu begleiten. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen: - Fachliche Unterstützung bei der Fortschreibung existierender sowie Erarbeitung weiterer allgemeingültiger organisatorischer Regelungen zur jeweiligen Anwendung - Weiterentwicklung eines allgemeingültigen Veränderungs- und Akzeptanzmanagementkonzeptes sowie Durchführung von Einzelmaßnahmen - Unterstützung des Anforderungsmanagements zur Weiterentwicklung der betreuten Anwendungen - Fachliche Unterstützung bei der Konzeption und dem Aufbau eines IT-Service-Managements (z. B. Service Desk, Service-Level-Management). - Koordinierung von Maßnahmen für einen effizienten, störungsfreien Betrieb der jeweiligen Anwendung - Qualitätsmanagement, Test und Qualitätssicherung, Fehler- und Störungsprävention der jeweiligen Anwendung - Unterstützung neuer und bestehender Anwender beim Einsatz der Anwendungen - Fachliche Administration von Fachanwendungen - Unterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung von IT-Sicherheitsanforderungen des BSI in der jeweiligen Anwendung - Unterstützung bei der Umsetzung von Technologien für Verschlüsselungs- und Signaturverfahren, auch in Verbindung mit verschlüsselter E-Mail - Unterstützung bei der Erstellung von elektronischen Formularen und Online-Anträgen nach Anwendervorgaben - Unterstützung bei der Einrichtung und Pflege von Webportalen nach Anwendervorgaben - Koordination und Unterstützung im Change-Prozess nach Anwendervorgaben Zur Erfüllung dieser Leistungen gehört insbesondere auch: - Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation - laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung - Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen - Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen - Projektcontrolling.

24 Monate–
2
Begleitung in Projektarbeiten / Konzepterstellung

Der Auftragnehmer hat in verschiedenen Projekten folgende Leistung zu erbringen: - Fachliche Unterstützung der internen Auftraggeber bei der Umsetzung von Teilprojekten. Zur Erfüllung dieser Leistung gehört insbesondere auch: - Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation - laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung - Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen - Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen - Projektcontrolling - Projektmarketing - Fachliche Unterstützung und Erarbeitung der behördenspezifischen Fachkonzepte (IST-Analyse und SOLL-Konzeption) - Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten für die Integration von Fachverfahren - Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Datenmigrationskonzepten - Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Testkonzepten (inkl. Testszenarien, Begleitung der Teststellung, Auswertung der Teststellung) - Durchführung von Präsentationsveranstaltungen und Einführungsworkshops - Unterstützung bei der Auswahl sowie Umsetzung der Maßnahmen zum behördenspezifischen Veränderungsmanagement. - Abstimmungen mit weiteren Projektpartnern (z. B. Einführungsdienstleister).

24 Monate–
3
Anwendungs- und Betriebsunterstützung

Der Auftragnehmer hat die Anwendungen auf betrieblicher Ebene in Form von technischer Unterstützung und administrativen Tätigkeiten zu begleiten. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, E-Government Basiskomponenten und zentrale Anwendungen sowie Anwendungen, die in den Rechenzentren des SID betrieben werden. Die Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (SID) und den Anwendungsverantwortlichen (SID / Sächsische Staatskanzlei bzw. andere sächsische Landesbehörden) zu erbringen. Je nach Anwendung bzw. Einsatzbereich muss eine Sicherheitsüberprüfung (mindestens Ü1, ggf. Ü2) vorliegen. Zu Los 3 gehören insbesondere folgende Leistungen: - Installation, Pflege und Konfiguration von Betriebsumgebungen (Windows Server, Linux) - Konfiguration der Betriebsumgebungen (Applicationserver, Kubernetes, Webserver) entsprechend des Betriebsmodells - System- und Anwendungsmanagement - Anlassbezogene Unterstützung bei Hardwarepflege (Tausch, Neuimplementierung) im RZ des Auftraggebers - Installation und Pflege von Anwendungen und Diensten - Konfiguration und Pflege Monitoring und Ressourcenmanagement - Analysen von Fehlerzuständen betreuten Anwendungen und Systeme, 2nd-Level-Support - Kenntnisse auf Protokoll-, Netzwerk-, und Anwendungsebene, insbesondere smtp, http, DNS, Oauth 2.0, SAML, OSCI, SMIME, PGP, TLS, RPC/DCOM, SCEP, EST, ACME, Active Directory, ESAE

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungskriterien50 %
Preis50 %
Qualität
Leistungskriteriengemäß Beschaffungsunterlagen
Preis
Wertungspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber hat die Option, die Verträge (Rahmenverträge) jeweils zweimalig um maximal je ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fortsetzung von "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags" (BT-70) unter Ziffer 5.1.12.: - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 6) … ganz lesenFortsetzung von "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags" (BT-70) unter Ziffer 5.1.12.: - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 6) vorlegen. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten während der Projektlaufzeit erfolgt in deutscher Sprache. - Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beherrschen die deutsche Sprache mindestens entsprechend Level GER C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. - Los 3: Im Rahmen von Angeboten zu Einzelabrufen Vorlage von Schulungsnachweisen, max. 2 Jahre alt, für System- oder Netzadministration (je nach Anwendungsfall, z.B. Windows AD, Windows Server, Linux, Kubernetes, Ranger, Netzwerkkomponenten). Für jeden der im Rahmen von Einzelabrufen geforderten Schulungsnachweise gilt: Mindestens ein Mitarbeiter, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, muss den jeweiligen Schulungsnachweis vorweisen können. - Los 3: Je nach Anwendung bzw. Einsatzbereich muss eine Sicherheitsüberprüfung (mindestens Ü1, ggf. Ü2) vorliegen. Die Sicherheitsüberprüfung muss dem Auftraggeber auf Anforderung, ggf. im Rahmen von Angeboten zu Einzelabrufen nachgewiesen werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1init AG, Berlin; Deutsche Telekom MMS GmbH, Dresden; adesso SE, Dortmund5
2Deutsche Telekom MMS GmbH, Dresden4
3init AG, Berlin; Jaemacom, Berlin5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.08.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 14.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df00e945-c58e-4548-909d-6f21c679aa83.