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Verlängerung Pflege und Support von Oracle-Lizenzen des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen

Aktenzeichen SID 2026_40 KMveröffentlicht 18.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 9 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    in 9 Tagen
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 55 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Verlängerung der Pflege und des Supports der im SID eingesetzten Oracle Lizenzen für ein weiteres Jahr. Die aktuellen EVB-IT Pflegeverträge laufen zum 31.12.2026 aus und sollen in einem EVB-IT Pflegevertrag ab 01.01.2027 konsolidiert werden.

Beschreibung des Loses

Ziel der Ausschreibung ist die Verlängerung der Pflegeleistung sowie des technischen Supports der betreffenden Oracle-Lizenzen des Auftraggebers gemäß Preisblatt für einen Zeitraum von 12 Monaten (01.01.2027 - 31.12.2027).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Ermittlung wirtschaftlichstes Angebot nach der Reinen Preiswertung

Eignung10 von 10 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis als zertifizierter Oracle-Partner
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025) mit vergleichbaren Leistungen. Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz mit folgenden Inhalten: - Auftraggeber - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes - Leistungszeitraum - Leistungsort - … ganz lesenDrei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025) mit vergleichbaren Leistungen. Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz mit folgenden Inhalten: - Auftraggeber - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes - Leistungszeitraum - Leistungsort - Auftragswert in EUR Bei Bildung einer Bietergemeinschaft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögens … ganz lesenEigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen jeweils 500.000 EUR. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen beteiligte Unternehmen einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft / Ihre Eignungsverleiher und das entsprechende, auftragsrelevante Leistungsportfolio kurz dar. Gehen Sie dabei auch darauf ein, welche Leistungsinhalte des Ausschreibungsgegenstandes durch welches Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. … ganz lesenBitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft / Ihre Eignungsverleiher und das entsprechende, auftragsrelevante Leistungsportfolio kurz dar. Gehen Sie dabei auch darauf ein, welche Leistungsinhalte des Ausschreibungsgegenstandes durch welches Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. von Eignungsverleihern, die auch als spätere Unterauftragnehmer vorgesehen sind, zu welchen Anteilen übernommen werden sollen. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern sowie die Leistungsinhalte der Unterauftragnehmer.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025)
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025)
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar nach Zuschlagserteilung gemäß Muster Anlage 9 sowie Kapitel 1.15 der Vergabeunterlage
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, f … ganz lesenEignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
Kontakt
vergabestelle@sid.sachsen.de
Auskünfte
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@sid.sachsen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
630.000 €Zuschlagswert im Median
219.913 € – 1,73 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2fd475fc-09a3-4ad3-aec2-bf111315eede.