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Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen

Aktenzeichen SID 2026-29_DRveröffentlicht 28.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 89 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungskriterien50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 37 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Erbringung von Dienstleistungen der Anwendungsbetreuung, Projektunterstützung und Weiterentwicklung der Basiskomponente Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle auf der Grundlage eines Rahmenvertrages

Beschreibung des Loses

E-Government ist ein zentrales Thema für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z.B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen. Seit einigen Jahren stellt der Freistaat Sachsen Funktionalitäten zur Umsetzung von Maßnahmen des E-Government in Form von IT-Anwendungen und IT-Diensten mit Hilfe technischer (Basis-)Komponenten zur Verfügung. Der Freistaat nutzt dazu die zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen seiner SIDI-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die aus Kostengründen nicht mehrfach in den Verwaltungen des Freistaates Sachsen aufgebaut werden sollen. Die BaK ZV (Basiskomponente Zahlungsverkehr) verantwortet den Betrieb und die Betreuung der ePayBL. Diese bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation bzw. dem Web-Portal einer Verwaltung, einem Zahlungs- verkehrsprovider und dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren der Verwaltung. Die ePayBL bietet den sächsischen Verwaltungen die Möglichkeit, ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Mit der ePayBL wurden eine technische Infrastruktur bereitgestellt und organisatorische Regelungen implementiert, mit denen diese teilweise sehr komplexen Bezahlprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die ePayBL die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwendungen des HKR-Verfahrens der Verwaltungen. Die BaK ZV nutzt die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrsplattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat der bundesweiten Entwicklergemeinschaft für diese Zahlungsverkehrsplattform bei. Die Bezeichnung der Software ist unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt. Die BaK ZV wird in der Entwicklergemeinschaft derzeit als ePayBL in der Version 2.x und 3.x betrieben. Es ist geplant, im laufenden Jahr 2026 die Version 4.x einzuführen. Hierzu wird eine stärkere Modularisierung der Funktionen von ePayBL in Grundfunkti-nen und erweiterte Funktionen geplant.

Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Dienstleistungen zur externen Unterstützung bei unter anderem folgenden Themen erbringt:

- Betreuung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der BaK ZV bzw. ePayBL - Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Sinne einer Anwendungsbetreuung der BaK ZV für den SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung des SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung im Umfeld der Geschäftsstelle ePayBL bzw. Entwicklergemeinschaft ePayBL - projektbezogene Unterstützung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und IT-Standards

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungskriterien50 %
Preis50 %
Qualität
Leistungskriteriengemäß Vergabeunterlagen
Preis
wertungsrelevanter Bruttogesamtangebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten und eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate haben. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber jeweils drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.538.150 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüg e nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 6.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in An-spruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistu … ganz lesenEignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 6.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in An-spruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebs-haftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Nortal AG, Berlin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 10.08.2026
  3. BekanntmachungFrist 10.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2978fb1d-4725-44fa-90b4-365da5ab9485.