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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen

Aktenzeichen SID 2024-44 SMEKULveröffentlicht 02.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 733 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen. Die Erneuerung soll bis zum Beginn der Förderperiode im Jahr 2028 in dem Maße umgesetzt sein, dass der Fördervollzug gewährleistet werden kann. Der Umfang beläuft sich im Wesentlichen auf die Implementierung und Modernisierung der IT-Systeme zur Sicherstellung der Direktzahlungen (1. Säule, EGFL) und der flächenbezogenen Agrarförderung (2. Säule, ELER) einschließlich flächenbezogener Fördermaßnahmen aus anderen Finanzierungsquellen, z.B. Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemäß den EU- und nationalen Vorschriften (im Folgenden als "Flächenförderung" bezeichnet). Untrennbar damit verbunden ist das Buchungsprogramm der Zahlstelle.

Geplant sind der Kauf und die Anpassung eines bereits vorhandenen Gesamtsystems. Eine komplette oder in großen Teilen neue Entwicklung kommt aus zeitlichen Gründen nicht in Frage. Das Gesamtsystem kann aus einer monolithischen oder mehreren integrierten grafischen Mehrbenutzer-Anwendungen bestehen. Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode im Jahr 2028 soll das neue Gesamtsystem die bestehenden Einzelsysteme so weit wie möglich ablösen. Die Migration von Datensätzen aus den Altsystemen soll auf ein Minimum reduziert werden.

Als erstes müssen die Funktionalitäten Verbuchung, Auszahlung und Nachverfolgung der Fördermittel umgesetzt werden. Diese entsprechen dem Funktionsumfang des aktuellen Buchungsprogramms. Es wird auch für Förderbereiche außerhalb der Flächenförderung genutzt, wie zum Beispiel für die investive ELER-Förderung. Das Buchungsprogramm muss bis zum Jahr 2028 abgelöst werden. Es stellt den ersten Teil des neuen Gesamtsystems dar. Systemteile, auch optionale, die notwendig für die Ablösung des Buchungsprogramms sind, sind hierbei inbegriffen.

Für alle weiteren Teile des Gesamtsystems gilt: Es erfolgt eine gemeinsame Analyse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für jede Systemkomponente bzw. jede gelistete fachliche Anforderung soll ermittelt werden ob: • deren sofortige Einführung zeitlich möglich und wirtschaftlicher ist, • eine verzögerte Einführung und Schaffung von temporären Schnittstellen zwischen Neu- und Altsystemen gewählt werden muss oder • bestehender Altsysteme weiterbetrieben und mittels Schnittstellen angebunden werden.

Weitere im Zusammenhang mit der Flächenförderung stehende übergreifende IT-Verfahren (z.B. Stammdatenprogramm) sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für IT-Verfahren im Bereich der Sektorprogramme des EGFL (z.B. Schulernährungsprogramm) oder die Investive ELER-Förderung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Erreichen eines Mindestumsatzes von jeweils 10 Mio. Euro (netto) in … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Erreichen eines Mindestumsatzes von jeweils 10 Mio. Euro (netto) in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 3. Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz bezüglich der besonderen Leistungsarten (Konzeptarbeit und Softwareentwicklung), die Gegenstand der Vergabe ist, in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 4. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: jeweils mind. 500.000 EUR Vermögensschäden: 500.000 EUR
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen 5. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung d … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen 5. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bewerbers mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie Anzahl weiterer Unternehmensstandorte. 6. Eigenerklärung durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023. Diese muss mindestens 100 Beschäftigte in jedem Geschäftsjahr umfassen. 7. Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023. 8. Bitte geben Sie maximal drei einschlägige Unternehmensreferenzen über Projekte der letzten fünf Jahre an (Projektende darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen), die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte (kurz maximal eine Seite) anhand folgender Inhalte: - Auftraggeber des Projekts mit vollständiger Anschrift, - Leistung ausgeführt durch (Bewerber / Mitglied Bewerbergemeinschaft /Eignungsverleihendes Unternehmen) - Ansprechpartner beim Bewerber, der einen Erstkontakt zum Referenzkunden herstellen kann, - Laufzeit des Projekts, - Beschreibung des Projekts, - Inhalt und Art ihrer Leistungen, - Umfang Ihrer Leistung (in EUR oder in Personentagen), - eingesetzte Methoden / Technologien Aufgeführte Projekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung abgeschlossen sein 9. Erklären Sie, dass Sie über eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001 im Bereich Qualitätsmanagement verfügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
einmalige Verlängerungsoption ein Jahr zu verlängern
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Abgabe der Vereinbarung zur Wahrung der Vertraulichkeit - Mitarbeiter, die mit dem Auftraggeber direkt kommunizieren und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen die deutsche Sprache entsprechend Level C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen beherr … ganz lesenLeistung: - Abgabe der Vereinbarung zur Wahrung der Vertraulichkeit - Mitarbeiter, die mit dem Auftraggeber direkt kommunizieren und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen die deutsche Sprache entsprechend Level C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen beherrschen. - Die im Rahmen der Softwareentwicklung eingesetzten Mitarbeiter müssen die englische Sprache mindestens auf Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmens für Sprachen beherrschen. - Abgabe Vertraulichkeitsverpflichtung durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. - Abgabe "Verpflichtungserklärung Datenschutz" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
Kontakt
vergabestelle@sid.sachsen.de
Auskünfte
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@sid.sachsen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60a1f6e4-0278-4360-9037-e1022b987706.