Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

RV Systemintegration und Servicedienstleistungen Audiovisuelle Kommunikationstechnik (AVK)

Technische Hochschule Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 102213veröffentlicht 24.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 254 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
5 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50968, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis40 %
  • Konzeptunterlagen60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung besteht aus zwei EVB-IT Verträgen und umfasst a) die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software (nähere Einzelzeiten regelt die Anlage "102213_V1914a_10_EVB_IT_ Systemvertrag_Integration_final" der Vergabeunterlagen). b) die Instandhaltungs- Instandsetzungs- Service- und Support- Leistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik der TH Köln (nähere Einzelheiten regelt die Anlage "102213_V1914b_EVB_IT_ Service_Vertrag_final" der Vergabeunterlagen).

Beschreibung des Loses

Die beiden Rahmenvereinbarungen sollen a) die Ausstattung der TH Köln mit audiovisueller Kommunikationstechnik sowie b) alle entsprechenden Serviceleistungen an allen Standorten der TH Köln sicherstellen. Die Leistungen bezieht sich auf die Sanierung, Revitalisierung bzw. Erneuerung der Bestandsausstattung der audiovisuellen Kommunikationstechnik bzw. den Service für die Bestandsausstattung an allen Standorten der TH Köln (Köln, Gummersbach, Leverkusen, Kürten). Pro Jahr sind hierfür ca. 350.000 EUR eingeplant, die als aufsummierter Mindestabnahmerahmen beider Rahmenvereinbarungen zu verstehen sind. Bei geplanter stetiger Investition in die Medienausstattung der TH Köln ergibt sich ein geschätzter Gesamtbedarf für Integration und Service in Höhe von 5 Mio EUR netto in vier Jahren. Für den festgestellten Gesamtbedarf an zeitgemäßen Modernisierungs-maßnahmen der Medienausstattung an der TH Köln sowie den notwendigen Serviceleistungen für die Bestandstechnik ergibt sich ein geschätztes max. Investitionsvolumen in Höhe von 8 Mio EUR netto in vier Jahren. Alle Maßnahmen werden durch Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen realisiert. Der über den Mindestabnahmerahmen hinausgehende Umfang der Abrufe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender externer Fördermittel. Eine Abnahmeverpflichtung seitens der TH Köln besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Angebotspreis gemäß LeistungsverzeichnisGewichtung (Punkte, genau) 40Der Angebotspreis wird wie folgt aufgeteilt gemäß den folgenden Gewichtungskriterien berechnet (siehe Dokument "102213_02_24024_THKoeln_RV_Formblatt_WK_20251022"): 1) Gesamtpreis Angebot inkl. Nachlass (Gewichtungsfaktor 500) 2) Angebotspreis Titel 01.01, Warenkorb AV-Komponenten (Gewichtungsfaktor 500) 3) Angebotspreis Pos. 01.02 und 01.03, Brandschutz und Verkabelungsinfrastruktur (Gewichtungsfaktor 200) 4) Angebotspreis Pos. 01.04, Dienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500) 5) Angebotspreis Pos. 01.04.06, Nachweisleistungen je Pos. in Summe (Gewichtungsfaktor 200) 6) Angebotspreis Pos. 03.01, AV-Servicedienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500) 7) Angebotspreis Pos. 03.01.07, Stundensätze Dienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500) 8) Angebotspreis Summe Pos. 01.01.01.0010 - 01.01.01.0060, LED-Videowand (Gewichtungsfaktor 50) 9) Pos. 01.01.01.0080 Display 55´´ (Gewichtungsfaktor 50) 10) Pos. 01.01.01.0260 Display interaktiv 86´´ (Gewichtungsfaktor 50) 11) Pos. 01.01.01.0280 Display interaktiv 110´´ (Gewichtungsfaktor 50) 12) Angebotspreis Summe Pos. 01.01.01.0290 - 01.01.01.0840, Projektionssysteme (Gewichtungsfaktor 50) 13) Pos. 01.01.15.0040 Dozentenpult, höhenverstellbar (Gewichtungsfaktor 25) 14) Pos. 01.01.15.0050, Kompaktes Dozentenpult, höhenverstellbar (Gewichtungsfaktor 25) 15) Angebotspreis Summe Pos. 02.01, AV-Ausstattung nach Raumtypen (Gewichtungsfaktor 200) 16) Pos. 02.01.01.0020, Besprechungsraum V1 Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 17) Pos. 02.01.01.0040, Besprechungsraum V2 Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 18) Pos. 02.01.02.0020, Seminarraum S Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 19) Pos. 02.01.03.0020, Seminarraum Roll-Out (Gewichtungsfaktor 150) 20) Pos. 02.01.04.0020, Hörsaal Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 21) Preisnachlass bei Raumkategorien, Die Prozentzahlen der Leistungspakete werden addiert (Gewichtungsfaktor 50) -> max. erreichbare Punktzahl: 40.000 Es werden pro Unterkriterium im Kriterium Angebotspreis 10 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Der niedrigste Preis erhält jeweils 10 Punkte. Alle angegebenen Preise die gleich oder größer des 2-fachen Wertes des niedrigsten Preises sind, erhalten 0 Punkte. Die Punkte der dazwischen liegenden Angebote wird mittels linearer Interpolation ermittelt. Bewertet wird der Nettogesamtpreis inklusive Zu- oder Abschläge, sowie die Nettopreisangaben der aufgeführten Kriterien.
Qualität
KonzeptunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 60Es sind folgende Konzeptunterlagen einzureichen (siehe Dokument "102213_02_24024_THKoeln_RV_Formblatt_WK_20251022"): 1) ZK 1 - Integrations- und Umsetzungskonzept - Gewichtungsfaktor 1.500 - minimaler Erfüllungsgrad 8.000 Pkt 2) ZK 2 - Arbeitsweise, Personalkonzept und Terminverlaufsplan - Gewichtungsfaktor 800 - minimaler Erfüllungsgrad 4.000 Pkt 3) ZK 3 - Praktische Erfahrung I (zB Programmierung, Einmessung) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 4) ZK 4 - Praktische Erfahrung II (zB Netzwerk) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 5) ZK 5 - Praktische Erfahrung III (zB DIN VDE 0701/0702, Elektroarbeiten, DGVU) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 6) ZK 6 - Instandhaltungs- und Umsetzungskonzept - Gewichtungsfaktor 1.500 - minimaler Erfüllungsgrad 8.000 Pkt 7) ZK 7 - Arbeitskarte - Gewichtungsfaktor 700 - minimaler Erfüllungsgrad 3.500 Pkt 8) ZK 8 - Qualitätsanforderungen Servicedienstleistungen - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 9) ZK 9 - Qualitätsprofil Serviceleiter - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 10) ZK 10 - Service- und Reaktionszeiten - Gewichtungsfaktor 500 - minimaler Erfüllungsgrad 2.500 Pkt -> max. erreichbare Punktzahl: 60.000 -> min. zu erreichende Punktzahl: 31.000 (minimaler Erfüllungsgrad) Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium den angegebenen minimalen Erfüllungsgrad erreichen. Angebote, die diesen nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Leistung werden die Antworten auf den Anforderungskatalog sowie die eingereichten Angebotsunterlagen ausgewertet und bepunktet. Dabei wird je Einzelanforderung eine Punktzahl von Null bis Zehn vergeben, je nach Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien (10 Punkte: Kriterium voll erfüllt, 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt). Die erreichten Punkte je Einzelanforderung werden anhand der Tabelle gewichtet, mit dem definierten Faktor skaliert und schließlich zu einer Leistungspunktzahl aufsummiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 60.000 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der AG hat die Option beide Verträge zweimal für ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Der AG wird den AN über die Wahrnehmung der Verlängerungsoption rechtzeitig schriftlich informieren. Mit Erreichen der Höchstgrenze von 8 Mio EUR netto für Ingetration und Service … ganz lesenbis zu 2-mal: Der AG hat die Option beide Verträge zweimal für ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Der AG wird den AN über die Wahrnehmung der Verlängerungsoption rechtzeitig schriftlich informieren. Mit Erreichen der Höchstgrenze von 8 Mio EUR netto für Ingetration und Service enden beide Rahmenvereinbarungen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit beider Rahmenvereinbarungen beträgt vier Jahre.
Optionen
Beide Rahmenvereinbarungen werden zunächst für zwei Jahre (bis 31.03.2028) abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beider Rahmenvereinbarungen beträgt vier Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Bedarfsfall werden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung schriftlich abgerufen. Dies kann als Gesamtpakt (zB in Projektpaketen mit einer definierten Anzahl von Räumen) erfolgen. Der Umfang wird individuell definiert und in Form von Kurz-Leistungsverzeichnissen beschrieben. Die Zeiten der Arbeite … ganz lesenIm Bedarfsfall werden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung schriftlich abgerufen. Dies kann als Gesamtpakt (zB in Projektpaketen mit einer definierten Anzahl von Räumen) erfolgen. Der Umfang wird individuell definiert und in Form von Kurz-Leistungsverzeichnissen beschrieben. Die Zeiten der Arbeiten werden im Planungsverlauf projektspezifisch abgestimmt. Dabei sind lärmintensive Arbeiten explizit zu benennen. Vorbegehungen, Abstimmungen mit verschiedenen Organisations-einheiten der TH Köln sowie den jeweils projektbeteiligten Fakultäten und dem beauftragten Fachplaner sind Bestandteil des Auftrages. Alle Termine zur Durchführung von turnusmäßigen und beauftragten Instandhaltungsarbeiten sind mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen, insbesondere Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem IT-Netzwerk der Hochschule stehen, deren Hoheit der Campus IT obliegt. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen vornehmlich in den jährlichen Semesterferien. Nach Absprache mit dem AG können auch abweichende Zeiten vereinbart werden. Instandsetzungsarbeiten werden nur in Abstimmung mit dem AG und/oder auf Weisung des AG durchgeführt. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den örtlichen Zugänglichkeiten der Räume und der Priorität der Maßnahme. Reaktionszeiten sind vertraglich festgeschrieben. Bei den Service- und Supportleistungen wird zwischen vereinbarten und gesondert zu beauftragenden Leistungen unterschieden. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen in den vertraglich vereinbarten Servicezeiten oder nach Abstimmung mit dem AG zu abweichenden Zeiten. Sie richten sich nach der örtlichen Zugänglichkeit der Räume und der Priorität der Maßnahme. Veranstaltungsbetreuung wird vom AG gesondert beauftragt. Der Auftragnehmer (AN) erstellt ein entsprechendes Angebot auf Basis der vertraglich vereinbarten Stundensätze. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den Veranstaltungszeiten und deren Priorität.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDV8X#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VMT Düssel Video-Medien-Technik GmbH, Essen4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 19.02.2026 auf 25.02.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 19.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 904ba176-60ff-4ccc-a1ad-88c375074393.