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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanungRahmenvereinbarung1 Berichtigung

RV Ingenieurleistungen TGA Lose 1 - 3

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 390-24-OV-TEveröffentlicht 09.01.2025erstmals 09.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 603 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.01.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 22 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 20 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Zielstellung des AG ist die Beauftragung von Planer- und Ingenieurleistungen, insbesondere für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für bevorstehende Bauprojekte - Neubauten sowie Bestandsgebäude / Wohn- sowie Gewerbegebäude (-einheiten) - zum Zwecke der energetischen Verbesserung, Modernisierung und/oder Instandhaltung über Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Berlin Anlagengruppen 1 2 3 7 8

Das Ziel des Auftraggebers ist es, Planungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI, Anlagegruppen 1 bis 8, für bevorstehende Bauprojekte zu beauftragen, die sich auf die Sanierung und Umbau im Bestand (Wohn- und Gewerbegebäude) sowie in Einzelfällen Neubauprojekte konzentrieren, mit einem besonderen Fokus auf energetischer Optimierung, Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen von Einzelabrufen aus einer Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus sind immobilienseitige und technische Untersuchungen notwendig, um einen ressourcenschonenden Betrieb sicherzustellen. Die Bauprojekte sol-en professionell geplant und auch hinsichtlich potenziell in Frage kommender nachhaltiger Versorgungslösungen untersucht werden. Ferner sollen Handlungsempfehlungen unter wirtschaftlichen und/oder energetischen Gesichtspunkten unterbreitet werden, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in Ausschreibungsprozessen abgebildet werden sollen. Je nach Einzelauftrag können die Maßnahmen neben Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsleistungen auch Neubauten, Umbauten, raumbildende Ausbauten und Freianlagen oder die technische Ausrüstung sämtlicher Anlagengruppen mit geringen oder durchschnittlichen Planungsanforderungen umfassen. Die Planungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI, Anlagegruppen 1 bis 8, in der aktuell gültigen Fassung betreffen Bauprojekte wie die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, sowohl in konventioneller Bauweise als auch in Plattenbauweise, sowie Gewerbeeinheiten und gelegentlich Neubauten. Ziel ist es, diese Gebäude energieeffizient, dekarbonisierend und nachhaltig zu betreiben, wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung von CO2-Emissionen liegt.

48 Monate–
2
Los 2 Anlagengruppen 4 5

Das Ziel des Auftraggebers ist es, Planungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI, Anlagegruppen 1 bis 8, für bevorstehende Bauprojekte zu beauftragen, die sich auf die Sanierung und Umbau im Bestand (Wohn- und Gewerbegebäude) sowie in Einzelfällen Neubauprojekte konzentrieren, mit einem besonderen Fokus auf energetischer Optimierung, Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen von Einzelabrufen aus einer Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus sind immobilienseitige und technische Untersuchungen notwendig, um einen ressourcenschonenden Betrieb sicherzustellen. Die Bauprojekte sol-en professionell geplant und auch hinsichtlich potenziell in Frage kommender nachhaltiger Versorgungslösungen untersucht werden. Ferner sollen Handlungsempfehlungen unter wirtschaftlichen und/oder energetischen Gesichtspunkten unterbreitet werden, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in Ausschreibungsprozessen abgebildet werden sollen. Je nach Einzelauftrag können die Maßnahmen neben Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsleistungen auch Neubauten, Umbauten, raumbildende Ausbauten und Freianlagen oder die technische Ausrüstung sämtlicher Anlagengruppen mit geringen oder durchschnittlichen Planungsanforderungen umfassen. Die Planungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI, Anlagegruppen 1 bis 8, in der aktuell gültigen Fassung betreffen Bauprojekte wie die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, sowohl in konventioneller Bauweise als auch in Plattenbauweise, sowie Gewerbeeinheiten und gelegentlich Neubauten. Ziel ist es, diese Gebäude energieeffizient, dekarbonisierend und nachhaltig zu betreiben, wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung von CO2-Emissionen liegt.

48 Monate–
3
Los 3 Anlagengruppe 6

Das Ziel des Auftraggebers ist es, Planungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI, Anlagegruppen 1 bis 8, für bevorstehende Bauprojekte zu beauftragen, die sich auf die Sanierung und Umbau im Bestand (Wohn- und Gewerbegebäude) sowie in Einzelfällen Neubauprojekte konzentrieren, mit einem besonderen Fokus auf energetischer Optimierung, Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen von Einzelabrufen aus einer Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus sind immobilienseitige und technische Untersuchungen notwendig, um einen ressourcenschonenden Betrieb sicherzustellen. Die Bauprojekte sol-en professionell geplant und auch hinsichtlich potenziell in Frage kommender nachhaltiger Versorgungslösungen untersucht werden. Ferner sollen Handlungsempfehlungen unter wirtschaftlichen und/oder energetischen Gesichtspunkten unterbreitet werden, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in Ausschreibungsprozessen abgebildet werden sollen. Je nach Einzelauftrag können die Maßnahmen neben Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsleistungen auch Neubauten, Umbauten, raumbildende Ausbauten und Freianlagen oder die technische Ausrüstung sämtlicher Anlagengruppen mit geringen oder durchschnittlichen Planungsanforderungen umfassen. Die Planungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI, Anlagegruppen 1 bis 8, in der aktuell gültigen Fassung betreffen Bauprojekte wie die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, sowohl in konventioneller Bauweise als auch in Plattenbauweise, sowie Gewerbeeinheiten und gelegentlich Neubauten. Ziel ist es, diese Gebäude energieeffizient, dekarbonisierend und nachhaltig zu betreiben, wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung von CO2-Emissionen liegt.

48 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gesamthonorar gemäß Preisblatt 60 %
Qualität
Angaben zur Projektleitung 40 %

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Auftragsfall den Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5.Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadenfall und einer mindestens 2-fachen Maximi … ganz lesenDer Auftraggeber erklärt, dass er im Auftragsfall den Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5.Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadenfall und einer mindestens 2-fachen Maximierung durch Vorlage einer entsprechenden Kopie des Versicherungsscheins erbringen. Die Deckung muss während der Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Tag des Zuschlags). Bei Maßnahmen über 2,5 Mio. wird der Auftrag über berlinovo Baurisk-Versicherung abgedeckt. Diese wird in Höhe von 0,75% der Auftragssumme zum Ansatz gebracht.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2023, 2022 u. 2021. Achtung: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2023, 2022, 2021 von mindestens 100.000,00 € nachgewiesen werden.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Mindestanforderung muss mindestens 1 festangestellter Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Ingenieur/Techniker im Unternehmen pro angebotenen Los beschäftigt sein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2020 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend … ganz lesenDie Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2020 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. Achtung: Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden: Mindestens 1 Referenzen mit: 1. Strangsanierung eines Wohngebäudes mit mindestens 50 Wohnungen und mindestens 5 Geschossen, Wohnfläche mindestens 3.000 qm im bewohnten Zustand, Abschluss der LPH 5 nach 2020. Die LPH 5 wurde eigenständig oder in Teilen mit NU erbracht. Die Referenz muss die Planung und Ausführung des Gewerkes Heizung und Sanitär enthalten. 2. Umbau der Sprinkleranlage in einem gewerblichen Gebäude, Nutzfläche mindestens 1.000qm im laufenden Betrieb. Abschluss der LPH 5 nach 2020. Die LPH 5 wurde eigenständig oder in Teilen mit NU erbracht. Es wurde die Sprinkleranlage geplant/ in der Ausführung überwacht. 3. Schadstoffsanierung eines Wohngebäudes (z.B. Plattenbau ca. BJ ca.1970-1980) im Zusammenhang der erbrachten Planungsleistungen im TGA-Bereich (z.B. asbestbelastete Leitungen), Nutzfläche mindestens 3.000 qm. Abschluss der LPH 5 nach 2020. Die LPH 5 wurde eigenständig oder in Teilen mit NU erbracht. Die Anforderungen können in verschiedenen Referenzen bzw. in einer Referenz kumuliert nachgewiesen werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung übe … ganz lesen1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers; 6) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber/Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bewerber/Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren (Festlaufzeit) und verlängert sich automatisch 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht oder die max. Abrufsumme erreicht ist. Abrufberechtigte sind die o.g. genannten sowie alle weiteren gem. Anlage Liste Auftraggeber (Anlage 1).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.578.000 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
14.03.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunter … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gesamthonorar gemäß Preisblatt 60%
Qualität
Angaben zur Projektleitung 40%

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Auftragsfall den Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5.Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadenfall und einer mindestens 2-fachen Maximi … ganz lesenDer Auftraggeber erklärt, dass er im Auftragsfall den Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5.Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadenfall und einer mindestens 2-fachen Maximierung durch Vorlage einer entsprechenden Kopie des Versicherungsscheins erbringen. Die Deckung muss während der Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Tag des Zuschlags). Bei Maßnahmen über 2,5 Mio. wird der Auftrag über berlinovo Baurisk-Versicherung abgedeckt. Diese wird in Höhe von 0,75% der Auftragssumme zum Ansatz gebracht.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2023, 2022 u. 2021. Achtung: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2023, 2022, 2021 von mindestens 100.000,00 € nachgewiesen werden.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Mindestanforderung muss mindestens 1 festangestellter Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Ingenieur/Techniker im Unternehmen pro angebotenen Los beschäftigt sein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2020 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend … ganz lesenDie Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2020 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. Achtung: Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden: Mindestens 1 Referenzen mit: Sanierung eines Wohngebäudes mit mindestens 50 Wohnungen und einer Wohnfläche von mindestens 3.000 qm im bewohnten Zustand. Abschluss der LPH 5 nach 2020. Die LPH 5 wurde eigenständig oder in Teilen mit NU erbracht. Die Referenz muss die Planung und Ausführung des Gewerks Elektro und Brandschutz enthalten. Die Anforderungen können in verschiedenen Referenzen bzw. in einer Referenz kumuliert nachgewiesen werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung übe … ganz lesen1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers; 6) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber/Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bewerber/Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren (Festlaufzeit) und verlängert sich automatisch 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht oder die max. Abrufsumme erreicht ist. Abrufberechtigte sind die o.g. genannten sowie alle weiteren gem. Anlage Liste Auftraggeber (Anlage 1).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
411.000 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
14.03.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunter … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.03.2025 auf 19.03.2025 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.02.2025
  3. BekanntmachungFrist 11.02.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.02.2025 auf 28.02.2025 verschoben
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 28.02.2025 auf 14.03.2025 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ad8e246-5093-4fce-b5c5-68eda16e455f.