Realisierungswettbewerb Neubau Haus der Jugend Südkreuz, Berlin Tempelhof-Schöneberg
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 846 - HDJveröffentlicht 24.11.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, Sonstige, Sonstige, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichovf.wettbewerbe-aktuell.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Projektorganisation35 %
- Honorarangebot15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Wettbewerb wird als nicht offener, anonymer, einphasiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für Architekt:innen durchgeführt. Grundlagen des Wettbewerbs sind die RPW 2013 sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 104 der Anweisung Bau (ABau Berlin, Dezember 2013). Die Architektenkammer Berlin wirkt entsprechend der RPW 2013 vor, während und nach dem Wettbewerb beratend mit. Die Architektenkammer regisitriert den Wettbewerb. Mit der Erteilung der Registriernummer wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der RPW 2013 entsprechen. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Architekt:innen. Voraussichtliche Termine des Wettbewerbsverfahrens sind: Ausgabe der Auslobung: Februar 2026, Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: April 2026, Preisgerichtssitzung: Mai 2026. Die Kommunikation im Wettbewerb erfolgt ausschließlich über „wettbewerbe aktuell“. Im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren werden bis zu 10 Teilnehmer des Realisierungswettbewerbs ausgewählt. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind die unter 5.1.9 genannten Mindestanforderungen an Eignungskriterien zu erfüllen sowie Referenzen einzureichen. Nur wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, werden die Referenzen nach vorgegebenen Beurteilungskriterien bepunktet. Hierbei können maximal 18 Punkte erreicht werden. Bis zu 10 am besten bepunktete Bewerber:innen werden für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend diesen Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 3 (3) RPW). Die Bewertung der planerisch-gestalterischen Beurteilungskriterien erfolgt durch ein Auswahlgremium aus Vertreter:innen der Ausloberin und Auftraggeberin sowie zwei vom Preisgericht sowie der Ausloberin unabhängigen Architekt:innen. Es sind zwei Referenzen (R1 und R2) einzureichen. Für die Referenz R1 sind zwei Referenzblätter mit Fotos und Plandarstellungen einzureichen. Die Referenz R2 ist lediglich als Eigenerklärung zu nennen. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Vor der Durchführung des Verhandlungsverfahrens prüft der Auftraggeber die Teilnahmeberechtigung sowie das Vorliegen der Eignung. Der Auftraggeber verhandelt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts zunächst mit dem:der 1. Preisträger:in über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des:der 1. Preisträger:in wichtige Gründe entgegenstehen, beispielsweise wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist oder zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, werden alle Preisträger:innen zu Verhandlungen aufgefordert. Die Wertung der Angebote erfolgt unter Voraussetzung der Erfüllung der Eignungskriterien anhand der Zuschlagskriterien (siehe 5.1.10). Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin erforderlich. https://www.berlin.de/vergabeplattform/registrierung. Es erfolgt eine Beauftragung als Objektplaner, Leistungsbild Gebäude u. Innenräume gem. § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen (LP) LP 1 in Teilen, LP 2-4 und LP 5 in Teilen. Es ist Beabsichtigt unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Leistungsphasen (LP) LP 5 in Teilen und LP 6-9 zu beauftragen. Ein Auftragsversprechen für das Leistungsbild Landschaftsplanung ist nicht enthalten.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf für den Neubau des Haus der Jugend am Südkreuz auf dem Flurstück 4/11 am Werner-Voß-Damm 47 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Das Grundstück hat eine Größe von 1.188 m2 und ist aufgrund seiner innerstädtischen Lage, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Südkreuz, gut erschlossen. Das unbebaute Grundstück liegt zwischen der Gartenstadt Neu-Tempelhof (seit der Zeit des Nationalsozialismus auch als Fliegersiedlung bezeichnet) im Osten, der Kleingartenanlage Hansakorso im Süden, dem Gewerbegebiet der Berliner Wasserbetriebe im Westen und dem ehemaligen, denkmalgeschützten Kasernenkomplex General-Pape-Straße im Norden. Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg plant auf dem Standort einen Neubau, der die beiden seit Jahrzehnten bestehenden Jugendeinrichtungen Drugstore und Potse aufnehmen soll. Der Drugstore und die Potse sind die ältesten selbstverwalteten Jugendzentren Berlins, deren Entstehungsgeschichte bis in die 1970er Jahre zurückreicht. Langjähriger Standort beider Jugendzentren waren Räume im ersten Obergeschoss des Gebäudes an der Potsdamer Straße 180. Drugstore musste 2018 den Standort räumen, die Potse 2021. Mit dem Haus der Jugend sollen Drugstore und Potse wieder einen auf die Bedarfe zugeschnittenen gemeinsamen festen Platz im Bezirk erhalten. Aktuell sind beide Kollektive temporär im Rockhaus Lichtenberg und der Potsdammer Straße 134-136 bzw. der Tempelhofer Zollgarage untergebracht. Beide Jugendzentren vereint, dass es sich um ehrenamtlich organisierte, basisdemokratische Kollektive handelt, die niederschwellige Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zur freien Entfaltung mit Bezug zur Punkszene schaffen. Neben Konzerten und Partys, die Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Berlin anziehen, finden eine Vielzahl weiterer Angebote in den Jugendzentren statt. Besonderes Augenmerk wird auf das Themenfeld partizipative Jugendarbeit gelegt. Die Angebote der Jugendarbeit bestehen aus Beteiligungs- und Partizipationsprojekten, Kreativ- und Kunstworkshops, kulturellen, politischen und interkulturellen Bildungsveranstaltungen, Beratungsangeboten sowie gendersensibler Jugendarbeit. Das Raumprogramm sieht daher multifunktionale, aneignungsfähige Räume für selbstorganisierte Veranstaltungen der Jugendkulturarbeit vor. Geplant sind Veranstaltungsräume, Büros, Beratungsräume, Bibliothek, Proberäume und Werkstatt. Mit dem Neubau des „Haus der Jugend“ soll ein inklusiver Ort entstehen, in dem die verschiedenen Einrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. Gemeinsame Erschließungs- und Kommunikationsflächen sollen Raum bieten für informellen Austausch und Synergien zwischen den verschiedenen Nutzern erzeugen. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bedarfsprogrammes haben zwei Partizipationsworkshops mit Vertreter:innen der zukünftigen Nutzer:innen (der Kollektive Drugstore und Potse) stattgefunden. Es ist beabsichtigt, die Nutzer:innen nach dem Realisierungswettbewerb in die weitere Planung mit einzubeziehen. Neben den Räumlichkeiten für die Potse und Drugstore sollen im Haus der Jugend u.a. Seminarräume für einen weiteren sozialen Träger mit 150 m2 zur Betreuung von Jugendlichen entstehen. Der Träger dieser Räume steht noch nicht fest. Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens fand eine Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft des Wettbewerbsgrundstückes statt. Die Ergebnisse sollen dokumentiert und Anlage der Auslobung werden. Durch den Entwurf ist die städtebauliche Qualität, die Qualität der baulichen und freiräumlichen Strukturen und die innere organisatorische Funktionalität überzeugend nachzuweisen. In einem Konzept zur Aneignungsmöglichkeiten sollen als besondere Leistung Aneignungsmöglichkeiten für die Nutzer:innen entwickelt werden. Auch gilt es in einem Schallschutzkonzept als besondere Leistung intelligente Konzepte zur Reduzierung von Lärmemissionen zu entwickeln, um Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft zu minimieren. Die ökologischen und Nachhaltigkeitsaspekte sind in einem vorliegenden ökologischen Gesamtkonzept zusammengefasst, dieses soll berücksichtigt werden. Das umzusetzende Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von rund 800m2 und eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rund 1.230 m2. Mit der Umsetzung der Maßnahme soll 2027 begonnen werden. Für die Baumaßnahmen ist ein Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 von 7.108.000,– Euro (brutto) für die Kostengruppen 200-700 einschließlich einer Baupreisindexsteigerung bis 2027 vorgegeben. Die darin enthaltenen Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen 4.715.445,– Euro (brutto). Das Baugrundstück befindet sich im Fördergebiet für Nachhaltige Erneuerung Schöneberg-Südkreuz und soll zu 75% aus Mitteln der „Städtebauförderung Nachhaltige Erneuerung“ finanziert werden. 25% der Kosten trägt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Wettbewerbsergebnis1. Preis – 100 Punkte 2. Preis – 75 Punkte 3. Preis – 50 Punkte Gewichtung in Gesamtwertung/maximal erreichbare Punktzahl: 50 Prozent (100 Punkte)
- Qualität
- ProjektorganisationProjektteam/Betreuung/Gesamteindruck - 20 Punkte // Zielorientierter Planungsprozess, Terminsteuerung – 20 Punkte // Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung und Kostenmanagement ‑ 20 Punkte // Konzepte zu Partizipation und Beteiligungsprozessen – 10 Punkte // Gewichtung in Gesamtwertung/maximal erreichbare Punktzahl: 35 Prozent (70 Punkte)
- Preis
- HonorarangebotGewichtung in Gesamtwertung/maximal erreichbare Punktzahl: 15 Prozent (30 Punkte)
Eignung12 von 12 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt im Wettbewerbsverfahren sind gem. § 4 Abs. 1 RPW 2013 Architekt:innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3: 1. Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heim … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt im Wettbewerbsverfahren sind gem. § 4 Abs. 1 RPW 2013 Architekt:innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3: 1. Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. 2. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der:die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. 3. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied die Teilnahmeberechtigung erfüllt. Bezüglich Teilnahmeberechtigung gilt § 4 Abs. 1 und Abs. 2 RPW 2013. Architekt:innen, die nicht Mitglied der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekt:innen der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktarchitekturbüros empfohlen. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerber:innen sorgfältig und eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 (1) RPW 2013) und auf Aufforderung nachzuweisen. Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmer: innen die Teilnahmeberechtigung erfüllen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Erklärung wird erst im Rahmen des VgV Verfahrens im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verlangt. Gefordert wird eine Erklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2,5 Mio Euro für Personenschäden und mindesten … ganz lesenkürzer
Die Erklärung wird erst im Rahmen des VgV Verfahrens im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verlangt. Gefordert wird eine Erklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2,5 Mio Euro für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio Euro für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen beziehungsweise eine Erklärung zum Abschluss einer solchen Versicherung nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Die Erklärung wird erst im Rahmen des VgV Verfahrens im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verlangt. Gefordert wird eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB oder bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz 1 (R1) – Realisiertes Gebäude - Nennung von einem realisierten Gebäude, für das gilt: Neubau, Fertigstellung / Übergabe an die Bauherrenschaft innerhalb der letzten 10 Jahre (nach dem 01.01.2015), mind. Leistungsphasen 2-5 nach §34 HOAI (oder vergleichbar) müssen selbst erbracht worden sein … ganz lesenkürzer
Referenz 1 (R1) – Realisiertes Gebäude - Nennung von einem realisierten Gebäude, für das gilt: Neubau, Fertigstellung / Übergabe an die Bauherrenschaft innerhalb der letzten 10 Jahre (nach dem 01.01.2015), mind. Leistungsphasen 2-5 nach §34 HOAI (oder vergleichbar) müssen selbst erbracht worden sein, mind. 2,0 Mio. (netto) reine Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276 (oder vergleichbar), mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) mit Nennung von: – Projektbezeichnung, Objekttyp, Ort – Honorarzone nach HOAI oder vergleichbar – Fertigstellung Monat / Jahr – Selbst erbrachte Leistungsphasen nach HOAI oder vergleichbar – Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276 oder vergleichbar (netto)) – Kurzbeschreibung des Projekts (max. 750 Zeichen) – Zwei Referenzblätter DIN A3 mit Plandarstellungen und Abbildungen. Referenzblatt 1 mit allgemeiner Projektdarstellung, Referenzblatt 2 mit besonderen Fokus auf die Aneignungsmöglichkeiten Die Nennung von mehr als einer Referenz führt nicht zu einer besseren Bewertung. Bei Nennung mehrerer Referenzen werden alle Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen gewertet, sodann wird der Durchschnitt aus allen gewerteten Referenzen je Kategorie gewertet.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitative Bewertung der Referenz (R1) auf Aneignungsmöglichkeiten - bewertet wird die Qualität hinsichtlich: effektive Aneignungsmöglichkeiten (durch z.B. Flexibilität von Konstruktion, Grundrisskonzeption, Materialität, etc.) Die Referenz wird wie folgt mit max. 4 Punkten bewertet: 4P dem Kriteri … ganz lesenkürzer
Qualitative Bewertung der Referenz (R1) auf Aneignungsmöglichkeiten - bewertet wird die Qualität hinsichtlich: effektive Aneignungsmöglichkeiten (durch z.B. Flexibilität von Konstruktion, Grundrisskonzeption, Materialität, etc.) Die Referenz wird wie folgt mit max. 4 Punkten bewertet: 4P dem Kriterium wird voll / 3P in weiten Teilen / 2P teilweise / 1P geringfügig / 0P nicht entsprochen. Die Bewertung erfolgt anhand der Referenzblätter, als textliche Erläuterung gilt die Kurzbeschreibung im entsprechenden Textfeld: – Kurzbeschreibung der Aneignungsmöglichkeiten (max. 750 Zeichen). Das Kriterium wird nur gewertet, wenn die Aneignungsmöglichkeiten auf dem Referenzblättern in Verbindung mit dem entsprechenden Textfeld nachvollziehbar dargestellt sind.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitative Bewertung der Referenz (R1) auf Komplexität der Projektbeteiligtenstruktur - Bewertet wird die Komplexität der Projektbeteiligtenstruktur auf Nutzer- und Bauherrenseite mit Blick auf Anzahl und Vielfalt. Nicht bewertet wird die Komplexität der Bauaufgabe an sich und die Projektbetiligten … ganz lesenkürzer
Qualitative Bewertung der Referenz (R1) auf Komplexität der Projektbeteiligtenstruktur - Bewertet wird die Komplexität der Projektbeteiligtenstruktur auf Nutzer- und Bauherrenseite mit Blick auf Anzahl und Vielfalt. Nicht bewertet wird die Komplexität der Bauaufgabe an sich und die Projektbetiligtenstruktur auf Fachplaner- und Auftragnehmerseite. Die Referenz wird wie folgt mit max. 2 Punkten bewertet: 2P hohe Komplexität der Projektbeteiligtenstruktur / 1P mittlere Komplexität der Projektbeteiligtenstruktur / 0P geringe Komplexität der Projektbeteiligtenstruktur. Die Bewertung erfolgt anhand der Kurzbeschreibung im entsprechenden Textfeld: Angaben zu den Projektbeteiligten und der Projektstruktur (max. 500 Zeichen). Das Kriterium wird nur gewertet, wenn die Projektbeteiligtenstruktur im entsprechenden Textfeld nachvollziehbar dargestellt ist.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitative Bewertung der Referenz (R1) auf Vergleichbarkeit der Nutzungsart - Die Referenz ist hinsichtlich der Nutzungsart ein mit der Entwurfsaufgabe vergleichbarer Begegnungsort. Hinweis: Das Kriterium kann z.B. von Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Kitas oder Nachbarschaftszentren erfüllt w … ganz lesenkürzer
Qualitative Bewertung der Referenz (R1) auf Vergleichbarkeit der Nutzungsart - Die Referenz ist hinsichtlich der Nutzungsart ein mit der Entwurfsaufgabe vergleichbarer Begegnungsort. Hinweis: Das Kriterium kann z.B. von Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Kitas oder Nachbarschaftszentren erfüllt werden (Entscheidend ist die konkrete Vergleichbarkeit des individuellen Entwurfes). Die Referenz wird wie folgt mit max. 4 Punkten bewertet: 4P dem Kriterium wird voll, 3P in weiten Teilen, 2P teilweise, 1P geringfügig, 0P nicht entsprochen. Das Kriterium wird nur gewertet, wenn die Vergleichbarkeit der Nutzungsart auf der Referenzblätter in Verbindung mit der Kurzbeschreibung des Projektes im entsprechenden Textfeld nachvollziehbar dargestellt ist.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Bewertung der Referenz (R1) bei öffentlichem Auftraggeber - Die Planungsleistungen wurden für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht. Die Referenz wird wie folgt mit max. 1 Punkt bewertet: Ja 1P / Nein 0 P (Eigenerklärung) (wird formal geprüft und bewertet)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bewertung der Referenz 2 (R2) als Ergebnis eines Planungswettbewerbs - Bewertet wird ein Wettbewerbserfolg (Preis / Anerkennung) bei einem hochbaulichen Planungswettbewerb nach RPW oder vergleichbar, Preisgerichtsentscheidung nach dem 01.01.2015. Hinweis: Ergebnisse von VgV-Verfahren, Wettbewerblich … ganz lesenkürzer
Bewertung der Referenz 2 (R2) als Ergebnis eines Planungswettbewerbs - Bewertet wird ein Wettbewerbserfolg (Preis / Anerkennung) bei einem hochbaulichen Planungswettbewerb nach RPW oder vergleichbar, Preisgerichtsentscheidung nach dem 01.01.2015. Hinweis: Ergebnisse von VgV-Verfahren, Wettbewerblichen Dialogverfahren sowie Preise und Auszeichnungen von realisierten Gebäuden erfüllen die Kriterien nicht. Die Referenz kann identisch mit der Referenz 1 sein, oder ein unabhängiges Referenzprojekt sein. Die Referenz wird wie folgt mit max. 7 Punkten bewertet: 1.Preis – 7 Pkt. | 2. Preis – 5 Pkt. | 3. bzw. 4. Preis 3 Pkt.| Anerkennung – 1 Pkt. | Kriterium nicht erfüllt / bewertbar 0 Pkt. (Eigenerklärung) (wird formal geprüft und bewertet). Das Kriterium wird nur gewertet, wenn das Ergebnis des Planungswettbewerbes auf der Eigenerklärung nachvollziehbar dargestellt ist.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Referenz 3 (R3) - VgV Verfahren Die Referenz 3 (R3) wird im Rahmen des VgV Verfahrens im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verlangt. - Nennung von einem realisierten Gebäude, für das gilt: Neubau, Fertigstellung / Übergabe an die Bauherrenschaft innerhalb der letzten 10 Jahre (nach dem 01.01.201 … ganz lesenkürzer
Referenz 3 (R3) - VgV Verfahren Die Referenz 3 (R3) wird im Rahmen des VgV Verfahrens im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verlangt. - Nennung von einem realisierten Gebäude, für das gilt: Neubau, Fertigstellung / Übergabe an die Bauherrenschaft innerhalb der letzten 10 Jahre (nach dem 01.01.2015), mind. Leistungsphasen 6 -8 nach HOAI (oder vergleichbar) erfolgte durch die Bewerber:in, Planungszeitraum innerhalb der letzten 10 Jahre (nach dem 01.01.2015), mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) mit Nennung von: – Projektbezeichnung, Objekttyp, Ort – Honorarzone nach HOAI oder vergleichbar – Fertigstellung Monat / Jahr – Selbst erbrachte Leistungsphasen nach HOAI oder vergleichbar- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ovf.wettbewerbe-aktuell.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer (§ 155 GWB). Sie leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß … ganz lesenkürzer
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer (§ 155 GWB). Sie leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (Nr. 3) oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn die öffentliche Auftraggeberin gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 GWB). Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat die öffentliche Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: wettbewerbe aktuell Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: wettbewerbe aktuell. Organisation, die Angebote bearbeitet: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von Berlin - Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Anschrift
- Strelitzstr. 15, 12105 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- wetbewerbe aktuell Verlagsgesellschaft mbH
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH43 Zuschläge
- INROS LACKNER SE9 Zuschläge
- Werner & Balci GmbH8 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft7 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea00e7ad-a138-4145-808f-3d0b6baeca19.