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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau

Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen FB4.0.06.100-000/0002veröffentlicht 17.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 383 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg20359, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitätskriterium35 %
  • Qualitätskriterium25 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Bedarf an Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Städtebau. Davon umfasst sind Bestanderfassungen im Plangebiet (z. B. Topografie, Nutzungsstruktur im Ist-Zustand inkl. Erschließung etc.) sowie Standortanalysen, welche u. a. die Bewertung der Lage- und Standortqualität und die Nutzungsstrukturen des Umfelds umfasst. Weitere Leistungen beziehen sich auf Flächenplanungen und -konkretisierungen. Dies umfasst die Koordination von Fachgutachten sowie Planungs- und Vermessungsleistungen, Flächenplanungen auf Vorentwurfsbasis, vertiefende Erläuterungen der Vorentwürfe anhand von Modellen, Skizzen, Perspektiven und kleinmaßstäblichen Konkretisierungen, die Ermittlung von Kenndaten (z. B. GFZ/GRZ, BGF), die Beurteilung von Bauvorhaben, die Prüfung möglicher einschlägiger Ausnahmetatbestände (z. B. für eine Bebauung im Vordeichgelände im Sinne des Wasserrechts) sowie die Begleitung von Baureifmachungen. Des Weiteren sollen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vorstehenden Leistungen auch sog. prozessbegleitende Leistungen beauftragt werden können, wie beispielsweise die Abstimmung des Rahmenterminplans und der Festlegung ggf. notwendiger ergänzender Fachleistungen. Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die vorstehend skizzierten Planungs- und Beratungsleistungen mit drei Unternehmen abzuschließen. Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen (Leistungsabrufe) aufgrund dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Ausübung der Rahmenvereinbarung ist begrenzt auf ein maximales Volumen von 1,0 Mio. Euro netto (Höchstwert).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Qualitätssicherungskonzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Personaleinsatzkonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Gesamtangebotspreis

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland; Nachweis: Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Vordruck 3)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis über eine bestehende oder abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung: Entweder Vorlage eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für Sach- und Ve … ganz lesenNachweis über eine bestehende oder abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung: Entweder Vorlage eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bieter mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bewerbergemeinschaften ist mit dem Angebot eine Erklärung der Bewerbergemeinschaften einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Alternativ kann auch die Bereitschaft zum Abschluss einer den vorstehenden Bedingungen entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder zur Erhöhung der Deckungssummen erbracht werden. Dazu ist vom Bewerber per Eigenerklärung zu erklären, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen abzuschließen bzw. die genannten Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die vom Bewerberunternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Ein fixer Mindestumsatz ist nicht gefordert; vielmehr kommt es auf eine Einzelfallbetrachtung … ganz lesenDie vom Bewerberunternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Ein fixer Mindestumsatz ist nicht gefordert; vielmehr kommt es auf eine Einzelfallbetrachtung an. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau verfügen. Als Nachweis haben Bewerber eine ausgefüllte Referen … ganz lesenDas Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau verfügen. Als Nachweis haben Bewerber eine ausgefüllte Referenzliste (Vordruck 5) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dadurch werden dem Auftraggeber Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren (Leistungen seit 1. Juli 2015) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit stichwortartiger Beschreibung und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) für die Eignungsprüfung bereitgestellt. Als Mindestanforderung (Ausschlusskriterien) hins. der Referenzen gelten folgende Bedingungen: a) Bewerber haben mindestens eine vergleichbare Referenzleistung innerhalb des o. g. Referenzzeitraums erbracht. b) Vergleichbar sind Referenzen, wenn der Bieter in Projekten die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung erbracht hat.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Aus dem Bereich Stadtplanung müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende der Fachrichtung Architektur/ Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung oder gleichwertig zur Ausführung von Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Stad … ganz lesenAus dem Bereich Stadtplanung müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende der Fachrichtung Architektur/ Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung oder gleichwertig zur Ausführung von Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Stadtplanung per Eigenerklärung (Vordruck 2) nachgewiesen werden. Die zum Einsatz vorgesehene Teamleitung muss einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss und eine mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen teilgenommen wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Unternehmen der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln angegeben werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 7 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Rahmenvertrag verlängert sich einseitig und einmalig um weitere 24 Monate, sofern die AG nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Regelvertragslaufzeit gegenüber dem AN schriftlich (per E-Mail genügend) der Verlängerung widerspricht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen. Eine solche Begrenzung betrifft die Zahl der zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer etwaigen im Ve … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen. Eine solche Begrenzung betrifft die Zahl der zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer etwaigen im Verlaufe des Verhandlungsverfahrens erfolgenden Begrenzung der Zahl der Angebote anhand der Zuschlagskriterien. Für die Begrenzung der Zahl der Bewerber gelten die folgenden Vorgaben und Kriterien: Der Auftraggeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit mindestens fünf und höchsten sieben Bewerbern (bzw. Bewerbergemeinschaften) einzuleiten, vorausgesetzt, eine entsprechende Zahl von geeigneten Bewerbern, hinsichtlich der keine Ausschlussgründe vorliegen (geeignete Bewerber), ist vorhanden. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl anhand der Unternehmensreferenzen vorgenommen. In die Bewertung werden maximal drei Referenzprojekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden (ohne Benennung werden die ersten drei im Formular aufgeführten ausgewählt), einbezogen und einzeln gewertet. Die Projekte müssen abgeschlossen sein. Der Zeitraum darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 1. Juli 2015). Für jede Referenz können Bewerber im Hinblick auf folgende Merkmale bzw. Kriterien bis zu 13 Punkte erhalten. A Öffentlichkeitswirksamkeit und Beteiligungsintensität der Planungen: Keine Öffentlichkeitswirksamkeit (0 Punkte); Projekt ist in Presse (Printmedien, Onlinemedien, Fernsehlandschaft, TV, Radio) veröffentlicht worden (1 Punkt); im Projekt ist mindestens ein öffentlicher Workshop mit mehr als insgesamt 20 Teilnehmenden vom Bewerber organisiert und durchgeführt worden (2 Punkte); im Projekt wurden Abstimmungen mit Externen geführt (weitere Behörden, Bürgerinitiativen, Vereine etc.) (1 Punkt); B Komplexität: Referenzprojekt betrifft eine Fragestellung der folgenden Bereiche: Fragestellung Denkmalschutz (2 Punkte); Fragestellung Altlasten (2 Punkte); Fragestellung Naturschutz (1 Punkt); Topografische Besonderheiten (1 Punkt); C Flächengröße: Referenzprojekt betrifft Planungen auf einer Fläche von größer als 80 Hektar (1 Punkt). Bewerber können auf diese Weise bis zu 39 Punkte für ihre Referenzen erhalten. Die Bewerber mit den meisten Punkten qualifizieren sich für das weitere Verfahren. Sollten wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktstand.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
191.241 €Zuschlagswert im Median
160.295 € – 290.420 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18c6287b-9ef6-4749-b009-7eca5c059473.