Rahmenvereinbarung zu Leistungen der Technischen Due Diligence
Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 2024 Vergabe RV43 TDDveröffentlicht 10.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium30 %
- Qualitätskriterium20 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Due Diligence (TDD) für den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)
Beschreibung des Loses
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat Bedarf an Leistungen der Technischen Due Diligence bei der Immobilienbewertung (nachfolgend TDD).
Der LIG nimmt zentral die mit dem Management des städtischen Grundvermögens verbundenen Aufgaben wahr. Zur Aufgabe des LIG gehören das Ankaufen, Aktivieren, Entwickeln und Vermarkten von Grundstücken für Wohnen, Gewerbe und fachpolitische Nutzungen sowie die wirtschaftliche Nutzung der Flächen im Bestand. Vor dem An- oder Verkauf einer Immobilie, eines Portfolios oder vor einer anstehenden Entwicklung sind Informationen über den vorhandenen Gebäudebestand einzuholen, um bauliche und technische Mängel bewerten zu können. Betroffen sind dabei zahlreiche Aspekte, von der Bausubstanz über Energieeffizienz und Gebäudetechnik bis hin zu Brandschutz, Schallschutz sowie Nachhaltigkeitsaspekten. Über Objektbegehungen sowie die Prüfung von Objektunterlagen bzw. zur Verfügung gestellten Datenräumen sollen Einschätzungen zum bautechnischen Unterhaltungszustand und zu den Capital Expenditures (CAPEX) vorgenommen werden. Ein TDD-Report soll alle Erkenntnisse der Detailanalyse darstellen, beurteilen und ein Gesamturteil mit abschließender Risikoeinschätzung ausstellen, mit der eine fachliche Beurteilung aller baulichen und technisch-wirtschaftlichen Kriterien möglich ist. Im Zusammenhang mit der Erstellung einer TDD kann der Bedarf an zusätzlichen Leistungen entstehen, welche die AG ggf. ad hoc beauftragen wird. Diese zusätzlichen Leistungen aus einer ad hoc-Beauftragung werden nach vorheriger Abstimmung über den Umfang der Leistungen zwischen AG und AN und nach gesonderter Beauftragung nach dem im Angebot (Preisblatt) benannten einheitlichen Stundensatz vergütet.
Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu Leistungen der TDD mit drei Unternehmen abzuschließen.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 280.000 Euro netto.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und den Vertragsbedingungen sind der Anlage 2 Leistungsbeschreibung sowie der Anlage 3 Entwurf Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 71356000Dienstleistungen im technischen BereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Vorgehenskonzept
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Personaleinsatzkonzept
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| prof. dr. meckmann + partners gmbh, Mülheim an der Ruhr; C.P.H. Projekt- und Baumanagement GmbH, Hamburg; Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG, Berlin | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- hh-vergabe@
gvw.com
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau31.03.2026 · 7 Angebote
- Projektsteuerung Learning Center (Projekt AER 171921)23.06.2025 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- WTM Engineers GmbH5 Zuschläge
- ARGUS Stadt und Verkehr4 Zuschläge
- IPH, Ingenieur + Planungsbüro für Haustechnik GmbH3 Zuschläge
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH3 Zuschläge
- Ramboll Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau Azubiwohnheim - TGA ElektroplanungHamburger Hochbahn AGFrist 30.11.2026
- Leistungen der bodenkundliche BaubegleitungHamburger Hochbahn AGFrist 31.12.2031
- Institut für Hygiene und Umwelt (HU) der FHH - Leistungen nach der Baustellenverordnung Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)Sprinkenhof GmbHFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a8d2988-703c-4ac0-b552-9621f50a4803.