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Projektsteuerung Learning Center (Projekt AER 171921)

Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen FB4.7.80.200-211/0009veröffentlicht 23.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 730 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20359, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Konzept50 %
  • Qualifikation und Erfahrung Personal20 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Auf den Liegenschaften des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg (LIG) soll in der Science City Hamburg Bahrenfeld ein neues Learning Center für Studierende der Universität Hamburg entstehen. Für die Neugestaltung sowie für den bedarfsgerechten Ausbau hat der LIG die Ausschreibung eines innovativen Kooperationsmodells vorgesehen. Angesichts der besonderen und komplexen Anforderungen des Bauvorhabens soll die Projektsteuerungsleistung extern vergeben werden.

Beschreibung des Loses

Auf den Liegenschaften des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) soll in der Science City Hamburg Bahrenfeld ein neues Learning Center für Studierende der Universität Hamburg entstehen. Errichtung und Betrieb des Learning Center sollen später aus einer Hand erfolgen (Lebenszyklusansatz). Die zunächst anstehende Planung des Vorhabens soll auf der Grundlage eines innovativen Kooperationsmodells erfolgen. Angesichts der besonderen und komplexen Anforderungen, namentlich für die Planung und die Errichtung des Vorhabens, soll die Projektsteuerungsleistung extern vergeben werden. Der Auftragswert für die Projektsteuerungsleistung wird auf ca. 1,2 Mio. EUR netto geschätzt. Die Realisierung des Projektes erfolgt auf der Grundlage des innovativen Kooperationsmodells, dem ein zweistufiges Ausschreibungs- und Realisierungsverfahren zugrunde liegt. Die erste Stufe umfasst einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit anschließender Auftragsverhandlung über die Objektplanungsleistung mit dem Kooperationspartner 1 (KoPa 1). Daran schließt sich die zweite Stufe des Verfahrens an, mit der der Kooperationspartner 2 (KoPa 2) für die Fachplanungs-, Bau- und Betriebsleistung gefunden werden soll. KoPa 2 ist überdies für die Erbringung der gesamten Bauleistung sowie die Betriebs- und Instandhaltungsleistung über einen Zeitraum von 30 Jahren nach Fertigstellung verantwortlich. Die Besonderheit bzw. das kooperative Element des geplanten Vorgehens besteht darin, dass KoPa 2 (möglicherweise ein als Konsortium organisierter Totalunternehmer) zusammen mit dem obsiegenden Architekten aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb (KoPa 1) den Wettbewerbsentwurf im Rahmen einer Planungs- und Konsolidierungsphase kooperativ zu einer genehmigungsreifen Bauplanung (bis zur LPH 4) weiterentwickelt. Den Mittelpunkt der kooperativen Zusammenarbeit bildet die sog. Dialogphase, in der die Kooperationspartner die Ziele des Projekts gemeinsam erarbeiten (Kosten, Zeit, Qualität, Nutzerbedarfe, Betriebsleistungen). Ziel der Dialogphase ist es u.a., das Wissen der Kooperationspartner inkl. der Fachplaner im Hinblick auf die Bau- und Betriebsphase in den Prozess der Bauplanung zu integrieren. Besondere Anforderungen an die Projektsteuerung im Kooperationsmodell ergeben sich u. a. aus dem Umstand, dass der KoPa 2 seine Planungsleistungen auf der Basis eines „fremden“ Wettbewerbsentwurfs (von KoPa 1) erbringt. Das Projekt wird gesamtheitlich durch zwei Vertragspartner (KoPa 1 und KoPa 2) umgesetzt. Die Ergebnisse der Bauplanung und die wesentlichen Leistungsstände (erster Entwurf „Vorplanung“, koordinierter Entwurf „Entwurfsplanung“, vollständig konkretisierter und koordinierter Entwurf „Genehmigungsplanung“) werden von den Kooperationspartnern gemeinsam in einem iterativen Prozess erarbeitet. Das Ergebnis der sog. Dialogphase ist eine vollständig konkretisierte und koordinierte Bauplanung für das Gesamtprojekt, welche die Genehmigungsreife aufweist und den gestalterischen Leitlinien des Wettbewerbsentwurfs entspricht sowie im vorgegebenen Zeitrahmen realisierbar ist. Die Dialog- und Kooperationsphase führen dazu, dass an den Projektsteuerer besondere Anforderungen zu stellen sind. Dieser muss in der Dialogphase u. a. dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Unklarheiten hinsichtlich der Verantwortung von KoPa 1 und KoPa 2 kommt, welche die Projektziele gefährden könnten (Qualitäten, Zeiten, Kosten, Nutzerbedarf, Betriebsleistung), sondern dass der Dialog zwischen KoPa 1 und KoPa 2 vielmehr reibungslos funktioniert. Auch wenn der Projektsteuerer im Kooperationsmodell anders als in konventionellen Projekten nicht verschiedene Fachplaner, sondern lediglich einen Generalfachplaner zu koordinieren hat, weil diese Leistungen von KoPa 2 aus einer Hand erbracht werden, so ist eine besondere Expertise des Projektsteuerers insbesondere in den Bereichen der technischen Gebäudeausstattung und hinsichtlich des späteren Betriebs erforderlich. Insoweit ist es erforderlich, dass der Projektsteuerer über fachkundiges Personal verfügt bzw. hierauf zurückgreifen kann.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
Qualifikation und Erfahrung PersonalGewichtung (Punkte, genau) 20
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG, München5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
441.657 €Zuschlagswert im Median
263.446 € – 910.411 €mittlere Hälfte, 31 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 36f04d1f-e0ae-4754-a4f7-e92e94cd107d.