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Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung eines Orchestrierungs-Werkzeugs für die Administration der „Media over IP-Infrastruktur“ beim SWR

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 12/2023veröffentlicht 02.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1009 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.01.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,9 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.03.2024 – 28.02.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 33 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:01 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2026
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Zuge des Aufbaus einer MoIP-Infrastruktur plant der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber den Einsatz eines Orchestrierungs-Werkzeugs (Orchestrator) zur Administration der „Media over IP-Infrastruktur“. An diese Standard-Software zur Administration der MoIP-Infrastruktur stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: - Der Einsatz standardisierter Technik als Vorgabe der ARD-Strukturreform muss eingehalten werden. - Das Orchestrierungs-Werkzeug (Orchestrator) ist ein Standard-Softwareprodukt, das nicht als Individualprogrammierung entwickelt wurde. - Funktionale Anforderungen: • Tiefe Integration und Interaktion des Orchestrierungs-Werkzeugs mit bereits vorhandenem Steuerungs- u. Überwachungssystem (Hersteller: BFE Studio u.d Medien Systeme GmbH, Typ: KSC Core) • Einsatz des Orchestrierungs-Werkzeugs sowohl in der Hörfunk- als auch in der Fernsehproduktion • Bereitstellung und Konfiguration von Diensten (Verbindungsmanagement) für Weitverkehrs-, Metro- oder lokale Mediennetze • Nutzung von Software Defined Networking (SDN) für die Verwaltung zwischengeschalteter Netzwerkinfrastruktur, die zum Transport von Mediendiensten verwendet wird. Dabei müssen auch Produkte unterschiedlicher Hersteller parallel verwaltet u. gesteuert werden können. Mindestens jedoch von Produkten der Hersteller Arista, Cisco Systems und Nevion. - Nutzung von SDN-gesteuertem IP-Routing in allen Produktions- u. Rundfunkinfrastrukturen bis in die Regionalnetze • Bereitstellung von REST-basierten Schnittstellen (API) u. deren Dokumentation • Überwachung von Netzwerkressourcen sowie Endgeräten und Abgleich mit laufenden Diensten (Service Assurance) • Übersichtliches und anpassbares Alarm-Management • Muss auf virtueller und auch dedizierter Serverhardware eingesetzt werden können, cloud-basierte Administration muss möglich sein • Webbasierte, benutzerfreundliche Benutzeroberflächen sollen implementiert sein • Skalierbarkeit, Hochverfügbarkeit und ein rollenbasiertes Sicherheitsmodell müssen implementiert sein • Unterstützung von LDAPS zur Authentifizierung muss möglich sein

Aufgrund seiner intensiven Markterkundung musste der Auftraggeber feststellen, dass nur das Produkt „VideoIPath“ des Herstellers „Nevion“ die definierten Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Somit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und der Verweis auf dieses bestimmte Produkt ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden; der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist 01.03.2024.

Die Abnahmevolumen beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren und sind in der „Tabelle 1 – Abnahmevolumen an Software-Lizenzen und Dienstleistungen“ der Vertragsunterlagen detailliert aufgeführt: - Mindest-Abnahmevolumen Software-Lizenzen, Bezugsjahr 2024: 360.000 € / Bezugsjahr 2025: 390.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Geplantes Abnahmevolumen Software-Lizenzen, Bezugsjahr 2026: 150.000 € / Bezugsjahr 2027: 150.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Zusätzliches optionales Abnahmevolumen: 1.000.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Geschätzten Personentage (PT) für Fachpersonal: Bezugsjahr 2024: 20 Bezugsjahr 2025: 13 Bezugsjahr 2026: 20 Bezugsjahr 2027: 20 Zusätzlich optional: 40 PT

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. - B-Kriterien (Bewertungskriterien) B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. - I- Kriterien (Informationskriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag (§127 GWB, §58 Abs. 2 VgV). Die Verteilung der Leistungspunkte wird analog zu Kapitel 4.3.1 der Verfahrensunterlagen und gemäß „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“, Tabellenblatt „Leistungsblatt“ vorgenommen.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem An-gebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregis … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem An-gebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. • Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung … ganz lesenA4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. • Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). • Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. • Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus! Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt: B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10% 60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20% 90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30% 120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30% B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel). 20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität 60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität 80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium
A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Software-Überlassung des Orchestrators „VideoIPath“ in Verbindung mit Dienstleistungen in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage der Verfahrensunterlagen (eignung … ganz lesenA4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Software-Überlassung des Orchestrators „VideoIPath“ in Verbindung mit Dienstleistungen in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage der Verfahrensunterlagen (eignungsbezogen)“. A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung in Verbindung mit Dienstleistungen. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen: B4.3.5-1 Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Software-Überlassung des Orchestrators „VideoIPath“ in Verbindung mit Dienstleistungen in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen wurde. Die Bewertung erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem Abwicklungs- und Lösungsgrad des Orchestrators „VideoI-Path“ in Verbindung mit Dienstleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad =ZEG) nahekommt. Hierzu wurden Teilbereiche definiert, diese sind in der Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage der Verfahrensunterlagen (eignungsbezogen) dargestellt. 140 Punkte - Niedriger ZEG: Die Referenz kommt in bis zu 2 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 280 Punkte - Mittlerer ZEG: Die Referenz kommt in 3 bis 4 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 420 Punkte - Hoher ZEG: Die Referenz kommt in 5 bis 6 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 560 Punkte - Sehr hoher ZEG: Die Referenz kommt in mehr als 6 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. B4.3.5-2 Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung in Verbindung mit Dienstleistungen. 60 Punkte - Geringer ZEG - QM befriedigend umgesetzt. 120 Punkte - Mittlerer ZEG - QM gut ein -und umgesetzt. 180 Punkte - Hoher ZEG - QM sehr gut ein - und umgesetzt. 240 Punkte - Sehr hoher ZEG - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium
A4.3.2-1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ der Verfahrensunterlagen ausgefüllt beigefügt sein. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in … ganz lesenA4.3.2-1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ der Verfahrensunterlagen ausgefüllt beigefügt sein. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 der Verfahrensunterlagen – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen g … ganz lesenDie Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 der Verfahrensunterlagen – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung der Verfahrensunterlagen“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2026
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung: 2 Jahre mit Beginn 01.03.2024 bis 28.02.2026 zzgl. 2 Verlängerungsoptionen à 12 Monate, bis maximal 29.02.2028
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
02.02.2024, 08:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) -Vertragsunterlagen gem. Kapitel 3.3 ff Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorges … ganz lesenDer Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) -Vertragsunterlagen gem. Kapitel 3.3 ff Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 482 (Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.02.2024
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.02.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51c57ad2-f2a8-4c93-bbd8-4067b547a2e3.