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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrieservern im 19“ Format für den SWR und weitere Bezugsberechtigte

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 1/2024veröffentlicht 23.09.2024erstmals 23.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 730 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
13,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 13,5 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 22 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industriestandardserver im 19“ Format, die überwiegend in den Rechenzentren der einzelnen Rundfunkanstalten aber auch für andere Aufgaben eingesetzt werden. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten müssen diese Server-Systeme sowohl für neue Aufgabenstellungen im Rahmen von Projekten einzelner Fachabteilungen, als auch zur Erneuerung im Rahmen von bestehenden Aufgabenstellungen einsetzen. Dabei wird die Strategie verfolgt, mit leistungsfähigen und skalierbaren Server-Systemen für die Plattformen Microsoft Windows, VMware ESXi und SUSE Linux Enterprise eine einheitliche Maschinenplattform zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Standardplattform können heute mehr als 95% aller Aufgabenstellungen gelöst werden. Mit dieser Vorgehensweise werden Administration, Sicherstellung des Regelbetriebs und Instandhaltung der zu betreuenden Maschinen in erheblichem Maße erleichtert. Die Serversysteme werden vom Auftraggeber und den Bezugsberechtigten in verschiedene Managementumgebungen eingebunden. Im Einzelnen sind dies: • Vollautomatische Softwareverteilung mit initialem Start über das Netzwerk. • Zentrale Auswertung aller hardwarenahen Systemmeldungen. • Zentraler Terminalzugriff über ein vorhandenes KVM-System. • Ferninitiierung eines Neustarts über eine separat zugängliche betriebssystemunabhängige IP-Schnittstelle. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Industrieservern im 19“ Format abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • ARD Sternpunkt, dieser vertreten durch den Hessischen Rundfunk • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • ARD - Hauptstadtstudio, dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Informationsverarbeitungszentrum (IVZ), dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: •Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrie-Servern (x86) unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. Herstellergarantie von 60 Monaten und Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag. Optionale Leistungen sind: •Ergänzende Ausstattungsvarianten der Standard-Industrie-Server •Erweiterung der Herstellergarantie von 60 auf 72 oder 84 Monate •Herstellergarantie von 60, 72 und 84 Monaten inkl. Vor-Ort-Service mit verkürzter Reaktions- und Wiederherstellungszeit. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: •Technische Leistungsmerkmale der Server •Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen •Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen sind in der „Leistungsbeschreibung Leistungsteil B“ in Kapitel 1.2 dargestellt. 1. Serverklasse 1HE AMD (gemäß LB1) jeweils in Stück (Stk.): Mindestabnahmemenge: 5; geplante Abnahmemenge: 30; optionale Höchstmenge: 35; 2. Serverklasse 1HE Intel (gemäß LB2) in Stk. Mindestabnahmemenge: 70; geplante Abnahmemenge: 400; optionale Höchstmenge: 440; 3. Serverklasse 2 HE AMD (gemäß LB3) in Stk. Mindestabnahmemenge: 15; geplante Abnahmemenge: 150; optionale Höchstmenge: 165; 4. Serverklasse 2 HE Intel (gemäß LB4) in Stk. Mindestabnahmemenge: 225; geplante Abnahmemenge: 900; optionale Höchstmenge: 1.000; 5.Serverklasse Low Budget (gemäß LB5) in Stk. Mindestabnahmemenge: 10; geplante Abnahmemenge: 130; optionale Höchstmenge: 150; Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16 Leistungs- und Preisblätter aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: A-Kriterien A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. B-Kriterien B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. I- Kriterien I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/((Gesamtkosten (gem. Formaler Teil A Kapitel 4.4.3) ) Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 8% liegen (im Bereich von Z-8% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Formaler Teil A Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der … ganz lesen- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Formaler Teil A Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. -Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Formaler Teil A Kapitel 4.3.2 und 4.3.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Formaler Teil A Kapitel 4.3.4 vorgelegt werden. - Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. - Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 10) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Formaler Teil A Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden. - Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 8 b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. (A1.1).
Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr)
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: ->Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: -Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: ->Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: -Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung -Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder -Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird ->Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2) ->Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung Einstufung in die Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3) ->Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B3.1) ->Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (B3.2) ->Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.3) ->Darstellung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.4) Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen: Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maxi-male Eignungspunktzahl zugeordnet. Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel): Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (0 Pkte.) Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15) Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.) •Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle anhand der Branchenvergleichswerte klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet: Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <20% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >20% und <30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen Es können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. • Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) Niedriger Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse III oder IV Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse II Hoher Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse I Es können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. • Für die Bewertungs-Items Umsatzentwicklung (B3.3) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet: Niederer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich Hoher Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend Es können ma …
Kriterium
->Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1) ->Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015 oder neuer (A4.2). ->Nachweise eines zertifizierten Umweltmanagements d … ganz lesen->Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1) ->Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015 oder neuer (A4.2). ->Nachweise eines zertifizierten Umweltmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 14001:2015 (A4.3). ->Nachweis von drei Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre(A4.4) *Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 3) mit dem Angebot vorzulegen ->Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. (A4.5) • Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 4) mit dem Angebot vorzulegen. ->Nachweis einer strategischen Partnerschaft mit folgenden Herstellern in der Informationstechnik: Oracle, Microsoft, Broadcom/VMware und Citrix (A4.6). ->Bewertung der drei vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Instandhaltung von Standard-Industrieservern in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren (B4.1). Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen: Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maxi-male Eignungspunktzahl zugeordnet. Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel): Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (0 Pkte.) Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15) Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.) • Die Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in nachfolgender Tabelle in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach -ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. 1. Angaben zum Auftraggeber - Name der Behörde/Verwaltung oder Firma, des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail - Adresse 2.Vertragslaufzeit-Rahmenvertrag mit mind. 24 Monate 3.Projektvolumen-Größenordnung 1-mindestens 500.000 € p.a. 4.Projektvolumen-Größenordnung 2-Anzahl der ausgelieferten Server 5.Projektvolumen-Größenordnung 3-Anzahl der Lieferorte 6.Projektvolumen-Größenordnung 4-Anzahl der Bezugsberechtigten 7.Projektinhalt 1-Kurze Beschreibung des Warenkorbes 8.Projektinhalt 2-Kurze Beschreibung der Organisation des Helpdesks (Headcount, Verfügbarkeit, etc.) 9.Projektinhalt 3-Kurze Beschreibung der Vorgehensweise, bei Garantieabwicklung und der vereinbarten SLA's ->Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Wertungspunkte) - 1 bis 3 Kriterien erfüllt ->Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Wertungspunkte)-4 bis 6 Kriterien erfüllt ->Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Wertungspunkte)-7 bis 9 Kriterien erfüllt Auch hier werden die Referenzen wieder in die oben benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in der Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit kumuliert mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate
Optionen
Optionale Leistungen sind: •Ergänzende Ausstattungsvarianten der Standard-Industrie-Server •Erweiterung der Herstellergarantie von 60 auf 72 oder 84 Monate •Herstellergarantie von 60, 72 und 84 Monaten inkl. Vor-Ort-Service mit verkürzter Reaktions- und Wiederherstellungszeit.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
13.500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
08.11.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Formaler Teil A in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenFristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Formaler Teil A in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage 10 „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Unterauftragsnehmer und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (59 Lose mit Angabe)
1,15 Mio. €Zuschlagswert im Median
381.380 € – 2,06 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 31.10.2024 auf 07.11.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.10.2024 auf 31.10.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 24.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d37cadbf-e2ef-46de-b904-b17ef2b63bcc.