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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV)

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-A/P 06/2024veröffentlicht 31.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 695 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
15,05 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.02.2025 – 31.01.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 23 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    vor 21 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams sowie der Mitarbeitenden im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffungen notwendig. Zur wirtschaftlichen Abwicklung der Ersatzbeschaffung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen wurde eine Beschaffungsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gebildet. Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt: • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • ARTE Deutschland • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Hessischer Rundfunk (HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die jeweiligen Bedarfe sind den Mengen in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen. Die Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) wird aufgeteilt in folgende Lose ausgeschrieben: • Los 1: LB1 - PKW Langstrecke BEV • Los 2: LB2 - PKW Kombi Kompakt BEV • Los 3: LB3 - Kleinbus mit Heckklappe BEV • Los 4: LB4 - Kleinbus mit Heckklappe PHEV • Los 5: LB5 - Kleintransporter < 3,5t BEV Optionale Leistungen in den Losen sind: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) - Los 1 (LB1: PKW Langstrecke BEV)

Mindestabnahmemenge: 15 Fahrzeuge Geschätzte Abnahmemenge: 118 Fahrzeuge Optionale Höchstmenge: 126 Fahrzeuge

4 Jahre4.500.000 €
2
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) - Los 2 (LB2: PKW Kombi Kompakt BEV)

Mindestabnahmemenge: 31 Fahrzeuge Geschätzte Abnahmemenge: 127 Fahrzeuge Optionale Höchstmenge: 135 Fahrzeuge

4 Jahre3.857.000 €
3
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) - Los 3 (LB3: Kleinbus mit Heckklappe BEV)

Mindestabnahmemenge: 24 Fahrzeuge Geschätzte Abnahmemenge: 74 Fahrzeuge Optionale Höchstmenge: 84 Fahrzeuge

4 Jahre3.900.000 €
4
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) - Los 4 (LB4: Kleinbus mit Heckklappe PHEV)

Mindestabnahmemenge: 14 Fahrzeuge Geschätzte Abnahmemenge: 38 Fahrzeuge Optionale Höchstmenge: 42 Fahrzeuge

4 Jahre1.650.000 €
5
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) - Los 5 (LB5: Kleintransporter < 3,5t BEV)

Mindestabnahmemenge: 6 Fahrzeuge Geschätzte Abnahmemenge: 35 Fahrzeuge Optionale Höchstmenge: 40 Fahrzeuge

4 Jahre1.143.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV). Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.04 (April 2018).

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. (A1)
Kriterium
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeld … ganz lesenNachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
Kriterium
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: • 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleis … ganz lesen- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: • 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €. • 100.000 € pauschal für Vermögensschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €. oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden. - Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren. - Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich. Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend. - Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. → Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister. - Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Risikoklasse II Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Risikoklasse I
Kriterium
- Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (A4.1) oder formlose Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird. - Nachweis von drei Referenzen (A4.2) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhal … ganz lesen- Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (A4.1) oder formlose Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird. - Nachweis von drei Referenzen (A4.2) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben: • Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten) • Auftragszeitraum / Vertragslaufzeit (von – bis) • Auftragsvolumen (netto, in €) • Kurze Beschreibung der Leistung (in Stichworten) • Anzahl der gelieferten Fahrzeuge • Auflistung der Lieferorte • Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern - Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1): Die eingereichten Referenzen werden vergleichend im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad in Art und Größenordnung (Auftragszeitraum/Vertragslaufzeit, Auftragsvolumen, Anzahl der gelieferten Fahrzeuge, Auflistung der Lieferorte) bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Pro Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden. Dabei wird jede Referenz einzeln wie folgt bewertet: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz kommt nur in einem der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Die Referenz kommt in zwei bis drei der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz kommt in allen vier der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland bezogen auf den Auftragsgegenstand (BEV + PHEV) (A4.3) - Bewertung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (B4.2): Die Bewertung der dargestellten Serviceinfrastruktur in Deutschland erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Insgesamt können max. 35 Punkte erzielt werden. Bewertet werden: • die Dichte des Servicenetzes (Anzahl von Serviceniederlassungen oder autorisierten Servicepartnern), wobei die maximale Anzahl der Serviceniederlassungen in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im oberen Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im unteren Quartil liegen, erhalten 0 Pkt. • die Entfernung von den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten zur nächsten Serviceniederlassung oder autorisiertem Servicepartner, wobei die maximale, durchschnittliche Entfernung der Serviceniederlassungen zu den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im unteren Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im oberen Quartil liegen, erhalten 0 Pkt. • Verfügbarkeit eines Spezialisierungsgrads hinsichtlich der Abwicklung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wobei die Verfügbarkeit solcher spezialisierten Niederlassungen oder Partner mit 5 Pkt. und das Fehlen einer solchen Spezialisierung mit 0 Pkt. bewertet wird. - Nachweis beim Einsatz von Unterauftragnehmern (A.4.4; nur falls zutreffend): Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung zu erbringen.
Kriterium
Die Eignung je Los wird festgestellt, wenn der Bieter alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt und mindestens 60 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten … ganz lesenBei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
- Optionen zur Vertragsverlängerung: Zur Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) soll nach VgV § 21 ff. eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertr … ganz lesen- Optionen zur Vertragsverlängerung: Zur Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) soll nach VgV § 21 ff. eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit bzw. die Leistungserbringung beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2027, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.01.2029. - Optionale Leistungen: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.500.000 €

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e27592cb-0efa-4814-a1ff-269c899ab78a.