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Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen

Wald und Holz NRW · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024/17/004veröffentlicht 28.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 844 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2024 – 30.09.2028
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 58 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (172 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind.

Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben.

Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben:

Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich.

Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden.

Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%.

Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten.

Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kauf - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.

4 Jahre–
2
Einrichtung - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.

4 Jahre–
3
Miete Lizenzen - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.

4 Jahre–
4
Service - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer NRW, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungserbringung erfolgt digital an verschiedenen Standorten des Auftraggebers. Zur Orientierung werden hierfür die oben aufgeführten Adressen genannt. Sie gelten ebenfalls als jeweiliger Haupterfüllungsort. Ab Zuschlagserteilung ist eine intensive Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftr … ganz lesenDie Leistungserbringung erfolgt digital an verschiedenen Standorten des Auftraggebers. Zur Orientierung werden hierfür die oben aufgeführten Adressen genannt. Sie gelten ebenfalls als jeweiliger Haupterfüllungsort. Ab Zuschlagserteilung ist eine intensive Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Hierzu werden regelmäßige Besprechungen im 14-tägigen Rythmus während der Projektphase in den Räumlichkeiten des Auftraggebers am Standort "Albrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster" stattfinden. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen. Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglich Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1PN3N1AE Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gew … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1PN3N1AE Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1WTG Communication GmbH, Waghäusel5
2WTG Communication GmbH, Waghäusel5
3WTG Communication GmbH, Waghäusel5
4WTG Communication GmbH, Waghäusel5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b171683a-6cca-416d-9f49-1d5751b7d08f.