Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Wald und Holz NRW · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024/17/004veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2024 – 30.09.2028
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2024 – 30.09.2028
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Münster48147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 58 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (172 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 28 Monatenan Wald und Holz NRW
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 28 MonatenMünster
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 30.09.2028
- Heute
Beschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind.
Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben.
Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben:
Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich.
Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden.
Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%.
Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten.
Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
- 72211000Programmierung von System- und Anwendersoftware
- 72212000Programmierung von Anwendersoftware
- 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
- 72246000Systemberatung
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72263000Software-Implementierung
- 72265000Software-Konfiguration
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 72267100Wartung von Informationstechnologiesoftware
- 72267200Reparatur von Informationstechnologiesoftware
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Kauf - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden. | 4 Jahre | – |
| 3 | Einrichtung - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden. | 4 Jahre | – |
| 4 | Miete Lizenzen - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden. | 4 Jahre | – |
| 5 | Service - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und d … ganz lesenkürzer
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.- Kriterium
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und d … ganz lesenkürzer
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.- Kriterium
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und d … ganz lesenkürzer
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 DAYS
- Angebotsöffnung
- 16.07.2024, 10:00 Uhr. Münster. Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preisblatt Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinrei … ganz lesenkürzer
Leistung: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preisblatt Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB. Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 532_EU_Eignungsleihe Unterauftrag (Formular) - 533_EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (Formular) Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und/oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer NRW, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Leistungserbringung erfolgt digital an verschiedenen Standorten des Auftraggebers. Zur Orientierung werden hierfür die oben aufgeführten Adressen genannt. Sie gelten ebenfalls als jeweiliger Haupterfüllungsort. Ab Zuschlagserteilung ist eine intensive Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftr … ganz lesenkürzer
Die Leistungserbringung erfolgt digital an verschiedenen Standorten des Auftraggebers. Zur Orientierung werden hierfür die oben aufgeführten Adressen genannt. Sie gelten ebenfalls als jeweiliger Haupterfüllungsort. Ab Zuschlagserteilung ist eine intensive Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Hierzu werden regelmäßige Besprechungen im 14-tägigen Rythmus während der Projektphase in den Räumlichkeiten des Auftraggebers am Standort "Albrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster" stattfinden. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen. Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglich Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1XF8P08R Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gew … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1XF8P08R Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster
- Website
- wald-und-holz.nrw.de
- Kontakt
- vergabe@
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Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift03.11.2026 · 16 Angebote
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte sowie Holzbringung inkl. Zeitlohnarbeiten in der Verkehrssicherung im Forstbetriebsbezirk Geisterholz28.10.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung von voll- und hochmechanisierter Pflege mittels Kleinharvester in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft25.10.2026 · 1 Angebot
- Lieferung von Multifunktions- (UVV-)schleppern an die Regionalforstämter des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen13.10.2026 · 1 Angebot
Mehr von Wald und Holz NRW
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Alle 19 offenen Ausschreibungen von Wald und Holz NRW, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.07.2024
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- IT-DienstleistungenKliniken der Stadt Köln gGmbHFrist 04.12.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)Frist 01.12.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64bff9ce-ab5b-4906-b10f-96400f50dcd1.