Rahmenvereinbarung über die Abrechnung von Beihilfeleistungen und Abwicklung des AMNOG-Verfahrens
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-A/P 08/2024veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 5,5 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2025 – 31.03.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 6,4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2025 – 31.03.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.03.2029
- Heute
Beschreibung
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) soll mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Abrechnung der Beihilfeleistungen sowie die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens abgeschlossen werden. Der zukünftige Dienstleister hat eine Migration der vom bisherigen Dienstleister zur Verfügung stellenden Datensätze inklusive Historie vor Leistungsbeginn sicherzustellen. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Bearbeitung der Beihilfeanträge und Erstellung der Bescheide nach den Bestimmungen des jeweiligen Beihilferechts laut Tabelle 6 (Kap. 5.2.1) - Rechtsgrundlage der Beihilfeabrechnung: • Entgegennahme sowie Prüfung der Anträge und Belege auf Beihilfen im Krankheits- und Geburtsfall sowie Dokumentation des Eingangs und Ermittlung der Beihilfeleistung inklusive Bescheiderteilung und Versand sowie Auszahlung inklusive Rechnungsstellung. • Fortlaufende Dokumentation der Antragsbearbeitung und der Abrechnung. • Speicherung der Stammdaten des Auftraggebers für die Laufzeit des Vertrages bis zur darauffolgenden turnusmäßigen jährlichen Datenlöschung des Auftragnehmers. • Die Archivierung der Abrechnungsdaten des Beihilfevorgangs und des eingereichten Beihilfeantrags mit Leistungsabrechnung über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum. • Führen der Korrespondenz inklusive Auskunftserteilung an Beihilfeberechtigte. • Erstbearbeitung von Widersprüchen. • Kontinuierliche Qualitätssicherung durch Stichprobenprüfung der Beihilfeabrechnung durch die Beihilferevision des Auftragnehmers. • Bereitstellung statistischer Auswertungen (z.B. Höhe der Beihilfeleistungen, Anzahl der Beihilfeanträge, usw.).
Aus dieser Rahmenvereinbarung werden folgende Anstalten bezugsberechtigt sein: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ARTE Deutschland TV GmbH, Bayerischer Rundfunk (BR), Deutsche Welle (DW), Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk (HR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 50% beträgt. Zudem können die GSEA (Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) z.B. ARD.de aus dem Rahmenvertrag beziehen.
Gegenstand nach CPV
- 75310000Beihilfen, Unterstützungsleistungen und ZuwendungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben (siehe Anlage 1) ausgefüllt einzureichen. (A1)
- Kriterium
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeld … ganz lesenkürzer
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)- Kriterium
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: • 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleist … ganz lesenkürzer
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: • 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €. • 100.000 € pauschal für Vermögensschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €. oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1). Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.- Kriterium
Darstellung der Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1). Bewertung der Umsatzentwicklung nach folgendem Bewertungsschema (max. 10 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fa … ganz lesenkürzer
Darstellung der Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1). Bewertung der Umsatzentwicklung nach folgendem Bewertungsschema (max. 10 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fal-lend. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleichbleibend. Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.- Kriterium
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 … ganz lesenkürzer
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister (siehe Abbildung 1). Bewertung der Bonität nach folgendem Bewertungsschema (max. 20 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Risikoklasse II Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Risikoklasse I- Kriterium
Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl (A3.4) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1). Bewertung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach folgendem Bewertungsschema (max. 10 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = … ganz lesenkürzer
Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl (A3.4) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1). Bewertung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach folgendem Bewertungsschema (max. 10 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleichbleibend. Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend.- Kriterium
3 Referenzen von vergleichbaren Institutionen für die Abrechnung von Beihilfedienstleistungen in den letzten fünf Jahren. Eine Referenz muss die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens beinhalten (A4). Dabei sind folgende Angaben zu machen (siehe Anlage 1): • Benennung der Institution • Ansprechpartner der … ganz lesenkürzer
3 Referenzen von vergleichbaren Institutionen für die Abrechnung von Beihilfedienstleistungen in den letzten fünf Jahren. Eine Referenz muss die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens beinhalten (A4). Dabei sind folgende Angaben zu machen (siehe Anlage 1): • Benennung der Institution • Ansprechpartner der Institution • Laufzeit des Vertrages • Angabe des Beihilferechts • Anzahl der Beihilfeberechtigten • Fallanzahl pro Jahr • Bearbeitungszeit Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichen-den Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der oben geforderten Punkte (Angabe des Beihilferechts, Anzahl der Beihilfeberechtigten, Fallanzahl, Bearbeitungszeit) in Art und Größenordnung bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistung nahekommen. Auch hier werden die Referenzen in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der auszuschreibenden Leistung. Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Wertungspunkte erreichen können (in Summe max. 60 Punkte). Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = die Referenz kommt in keinem oder nur in einem der vorgegebenen Punkte dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = die Referenz kommt in zwei oder drei der vorgegebenen Punkte dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = die Referenz kommt in allen vorgegebenen Punkten dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.- Kriterium
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten … ganz lesenkürzer
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Einmalige Verlängerungsoption um 24 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 6.400.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-ap@
swr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22953e71-aacb-43bf-bb6e-319d194e25ce.